(de) fau berlin: Moral kann man nicht fressen - Runde drei für die Mall of Shame?
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Do Feb 1 11:09:15 CET 2018
Am vergangenen Donnerstag wurde die Berufungsklage eines Bauarbeiters der Mall of Shame
gegen die Bauherrin HGHI vor dem Landesarbeitgericht abgewiesen, jedoch die Revision
zugelassen und damit der Weg in die dritte Instanz des Bundesarbeitsgerichts geebnet. Der
Kampf kann weitergehen. Es geht nicht nur um den geprellten Lohn, sondern um die Chance,
einen Präzedenzfall zu schaffen, mit dem ausgebeutete ArbeiterInnen die Mindeststandards
einfordern können, die ihnen zustehen. ---- Kundgebung vor der Mall of Shame, April 2017
---- Am vergangenen Donnerstag wurde die Berufungsklage eines rumänischen Bauarbeiters auf
geprellten Lohn vor dem Landesarbeitsgericht zurückgewiesen. Strittig ist dabei weniger,
ob ihm das Geld zusteht, sondern ob die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG als Bauherrin
der "Mall of Berlin" für die insolventen Subunternehmen und der insolventen
Generalübernehmerin Fettchenhauer Controlling & Logistic (FCL) GmbH haften muss. Zuvor
hatte das Arbeitsgericht Berlin in acht von zehn Klagen gegen die beteiligten
Subunternehmen zugunsten der um ihre Würde und ihr Geld kämpfenden rumänischen Bauarbeiter
entschieden.
HGHI will sich als "Verlierer" inszenieren
Die Anwälte der HGHI beklagten angebliche "Millionenverluste", welche die Insolvenzen der
Generalübernehmerinnen Beton-System-Schalungsbau (BSS) GmbH und FCL GmbH verursacht
hätten. Dabei berichten die Medien, dass Geschäftsführer Harald Huth praktisch die FCL
kontrolliert hätte, und dass die Insolvenz also keine Überraschung sein konnte -
vielleicht eher bewusste Kalkulation? Ferner argumentierten sie, dass die HGHI das Gebäude
nicht verkauft sondern weitervermietet hätte und deshalb laut der Gesetze nicht haften solle.
Die Bauherrin fährt mit diesem Geschäftsmodell satte Profite ein, die durch das
Firmenkonstrukt und die vorherrschende Gesetzeslage weitgehend geschützt werden. So musste
auch die Richterin feststellen: "Im Bau wird viel an der Legalität vorbei gearbeitet; auch
hier kann man das gut beobachten. Ganz viele sind auf der Baustelle um ihren Lohn geprellt
worden. Die Frage ist, müssen Sie[die HGHI]dafür haften?" Das Landesgericht sah sich
offenbar selbst nicht in der Lage, diese grundsätzliche Frage zu klären, die als
Präzedenzfall für Lohnprellerei auf dem Bau gelten kann, und gab der Klage daher vorerst
nicht statt.
Moral allein kann man nicht fressen
Die Richterin ließ es sich dennoch nicht nehmen, festzustellen: "Was da am Bau passiert
ist, ist eine Katastrophe." Neben der juristischen sei demnach die moralische Frage zu
klären, ob nicht der Bauherr dafür verantwortlich ist, was auf seiner eigenen Baustelle
passiert.
Die moralische Empörung über die Ausbeutung migrantischer Arbeiter an der so bekannt
gewordenen Mall of Shame hat in der Vergangenheit bereits große Wellen geschlagen. Doch
Moral allein kann man nicht fressen, und so geht der Hürdenlauf durch die Instanzen
weiter. Das Gericht hat die Revision zugelassen - und das ist der eigentliche Erfolg. Der
Weg steht nun offen, um am Bundesarbeitsgericht in der dritten Instanz, nach über 3 1/2
Jahren Rechtsstreit der rumänischen Baurbeiter, ein Grundsatzurteil über Lohnprellerei zu
treffen.
https://berlin.fau.org/news/moral-kann-man-nicht-fressen-runde-drei-fuer-die-mall-of-shame
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