(de) direkte aktion: BETRIEBSRAT - ES LEBE DER FUNKTIONÄR? ODER GEHT MEHR?
a-infos-de at ainfos.ca
a-infos-de at ainfos.ca
So Aug 26 08:04:51 CEST 2018
In diesem Jahr fanden die regulären Betriebsratswahlen statt, so wie alle vier Jahre.
Viele kritische Köpfe interessieren sich nicht dafür, halten es eher für eine
Veranstaltung angepasster Funktionäre, die mit sich selbst und Formalien beschäftigt sind.
---- Betrieb & Gesellschaft Von: Marcus Schwarzbach - 22. August 2018 ---- WAS MÖGLICH
IST... ---- Dass die Reaktionen auf das Thema eher negativ sind, verwundert nicht, wenn
man sich die Entwicklung etwa in den Auto-Konzernen anschaut. "Einst bekam Bernd Osterloh
750.000 Euro, nun werden es nur noch 96.000 Euro sein", meldete die Zeit und das
Managermagazin titelt zum Betriebsrat "Razzia bei Volkswagen wegen Luxus-Gehalt". Eine
Reihe negativer Beispiele zu finden, dürfte nicht schwer fallen. ---- Dieser Blick ist
aber sehr einseitig. Denn das Gesetz selbst sieht auch (!) Möglichkeiten für eine
Mobilisierung der Beschäftigten vor. Dieser Beitrag will Mut machen, das Thema
"Betriebsrat" offensiv anzugehen![1]
WICHTIGE FAKTOREN: ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND ZEIT IM BETRIEB NUTZEN!
Denn zwei wichtige Faktoren beinhaltet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):
betriebliche Öffentlichkeitsarbeit und Arbeitszeit für "politische Arbeit". Das machen
Beispiele deutlich: Der Betriebsrat gestaltet selbst den Inhalt einer Betriebsversammlung.
Zu dieser werden nach § 42 und § 43 BetrVG alle "ArbeitnehmerInnen" eingeladen, denn sie
haben ein Teilnahmerecht während der Arbeitszeit. In dieser Zeit kann der Betriebsrat über
die Situation im Betrieb aus seiner Sicht informieren. Es können Missstände bei der
Arbeitszeit, der Schichtplanung oder beim Gesundheitsschutz angesprochen werden. Auch die
Beschäftigten können darüber diskutieren, werden dies aber selten tun, da auch die
Unternehmensleitung dabei sein darf.
Ein Teilnahmerecht hat aber auch jedes Mitglied einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft.
Vertreten ist eine Gewerkschaft, wenn sie mindestens ein Mitglied hat. Und die
Gesetzgebung spricht auch nicht von DGB-Gewerkschaft. Es kann also auch die FAU eingeladen
werden, § 46 BetrVG spricht von Teilnahme eines "Beauftragten" der Gewerkschaft. Dies kann
jemand von der FAU sein, aber auch eine im Betrieb beschäftigte Person (oder aus dem
Betriebsrat) kann diese Rolle übernehmen. Es kann auf die betriebliche Situation
eingegangen und verdeutlicht werden, wie gemeinsame gewerkschaftliche Aktionen die
Arbeitsbedingungen verbessern können. Es kann auf die Bedeutung eines Tarifvertrages
verwiesen werden oder auf Veranstaltungen der Gewerkschaft, die demnächst außerhalb des
Betriebs geplant sind.
Und der Faktor "Zeit" ist auch nicht zu unterschätzen: Nach § 37 Abs. 2 BetrVG findet
Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit statt. Wie will das Unternehmen kontrollieren,
ob die Vorbereitung auf den FAU-Beitrag bei der Betriebsversammlung während der
Arbeitszeit stattfindet. Oder die Vorbereitung gewerkschaftlicher Aktivitäten? Diese
"Freistellung von der Arbeit" kann für Selbstbeschäftigung im Gremium oder Anpassung an
die Unternehmensforderungen genutzt werden - sie kann aber auch eingesetzt werden, um die
Beschäftigten im FAU-Sinne zu mobilisieren.
"VERTRAUENSVOLLE ZUSAMMENARBEIT" ALS VERMEINTLICHES TOTSCHLAGARGUMENT
Das Engagement für die Beschäftigten hängt stark vom Selbstverständnis der
Betriebsratsmitglieder ab. Denn das Betriebsverfassungsgesetz betont einleitend die
"vertrauensvolle Zusammenarbeit" der Betriebsräte mit dem Unternehmen und erklärt
"Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind unzulässig".
Dabei verkennt die Vorschrift nicht, dass Betriebsrat und Unternehmen unterschiedliche
Interessen verfolgen. Im Gegenteil setzt das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
unterschiedliche Interessen von Unternehmen und Belegschaft geradezu voraus. Die Vorgabe
steht nicht im Widerspruch zur Verpflichtung des Betriebsrates, alle ihm zur Verfügung
stehenden rechtlichen Mittel im Interesse der von ihm vertretenen Belegschaft
auszuschöpfen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat einmal formuliert: "Wenn Betriebsräte
ihre Rechtsposition konsequent, extensiv und möglicherweise in Anlehnung an von den
Gewerkschaften entwickelten Vorstellungen wahrnehmen, dann verstoßen sie weder gegen
Verfassungsnormen, noch gegen Vorschriften des BetrVG. Dies hat der Arbeitgeber unabhängig
davon hinzunehmen, ob es ihm aus seiner Sicht einen Vorteil bringt, oder sich gegen seine
Interessen richtet. Die Vorschriften des BetrVG dienen gerade dazu, den vorgegebenen
Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der betrieblichen
Interessenvertretung angemessen zum Ausgleich zu bringen. Sie berücksichtigen, dass der
Arbeitgeber - ungeachtet der Organisationsform des Unternehmens - zur Wertschöpfung und
zur Erreichung des Unternehmens-zweckes der Mitwirkung der Arbeitnehmer bedarf"[2].
Der selbst vom höchsten deutschen Verfassungsgericht benannte "Interessengegensatz"
zwischen abhängig Beschäftigten und Kapitaleignern ermöglicht somit Betriebsräten, ihr Amt
als Möglichkeit zur Gegenwehr im Sinne der Belegschaft zu nutzen.
DEN BESCHÄFTIGTEN MUT MACHEN GEGEN DIE "ALTERNATIVLOSIGKEIT"
Ein engagierter Betriebsrat kann über Konflikte bei Dienstplanerstellung oder
Urlaubsplanung den Beschäftigten verdeutlichen, dass das Unternehmen nicht alles alleine
entscheidet. Es kann Mut gemacht werden, gegen das Argument, alles sei "alternativlos"
anzugehen.
Aus dem Einzelhandel gibt es Beispiele, was Beschäftigte und Betriebsrat erreichen können.
Um das Problem geringer Stundenzahl bei unfreiwilliger Teilzeit anzugehen, werden zunächst
die Beschäftigten über ihre Rechte aufgeklärt. Der Antrag eines Teilzeitbeschäftigten -
gemäß § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz - auf Erhöhung seiner Arbeitszeit ist vom
Unternehmen zu genehmigen, wenn es eine freie Stelle gibt und keine "dringende
betriebliche Gründe" dagegen sprechen.
In der Praxis spekulieren die Betriebe oft erfolgreich darauf, dass Arbeitnehmer*innen
diese Rechte nicht per Arbeitsgericht durchsetzen. Betriebsräte ermutigen deshalb in Form
einer Kampagne, diesen Antrag auf Stundenerhöhung zu stellen. Sollte das Unternehmen
Ablehnungen formulieren, widersprechen Betriebsräte Einstellungen von außen - und setzen
so gerichtlich Arbeitszeiterhöhungen durch. So werden die Rechte der einzelnen
Arbeitnehmer*innen geschickt mit kollektiven Beteiligungsrechten verknüpft. "Indem die
Betriebsräte die Probleme der Beschäftigten ernst nehmen und mit ihnen über die
alltägliche Arbeit und Interessenvertretung diskutieren, entwickeln sie ein solidarisches
WIR". Sie erzeugen so eine betriebliche Gegenöffentlichkeit, so die ver.di-Fachgruppe
Handel Baden-Württemberg in einer Auswertung. "Anstatt Probleme als individuelle Mängel zu
sehen, begreifen sie sie als Konsequenzen von krankmachenden Arbeitsbedingungen,
Prekarität und Personalmangel. Für sie sind Betriebsräte und Mitbestimmungsrechte nicht
bloß institutionelle Werkzeuge, sondern Orte einer lebendigen Diskussion und Verständigung
über die Arbeit. Dabei handeln sie nicht für die Beschäftigten, sondern mit ihnen"[3].
PROBLEME DURCH NEUE TECHNIK ANGEHEN
Ein weiteres Beispiel: die "ständige Erreichbarkeit" kann ein wichtiges Handlungsfeld zur
Gegenwehr sein. Für immer mehr Beschäftigte wird die "Verschmelzung von Arbeit und
Freizeit" zur Belastung. Manche sehen eine scheinbare Erleichterung im Arbeiten am Sonntag
oder im Urlaub: Hintergrund ist eine zu geringe Personalausstattung in vielen Bereichen.
Verbreitet ist das Checken von E-Mails durch Beschäftigte im Urlaub oder Wochenende. Das
Motiv ist subjektiv nachvollziehbar. Es wird als Entlastung gesehen, weil den Betroffenen
nach dem Urlaub nicht ein E-Mail-Berg erwarte.
Betriebsräte sind so besonders gefordert. Die Belegschaft muss für das Problem
sensibilisiert werden - und es muss verdeutlicht werden, dass es kein individuelles
Problem ist, sondern durch die Unternehmenssteuerung und Personalplanung bedingt ist. Es
wird aber nicht nur das Problem "Erreichbarkeit" angesprochen, sondern auch Lösungsansätze
etwa durch eine Betriebsvereinbarung benannt, so dass der Belegschaft klar wird, kollektiv
ist eine Veränderung möglich. In einer Fachzeitschrift wird das beispielhafte Vorgehen
eines Betriebsrates geschildert[4]: Durch Flugblätter, Infos per Email und eine
Betriebsversammlung zum Thema wurde verdeutlicht, dass es sich bei den Problemen nicht um
Einzelfälle handelt. Ursache seien vielmehr die Arbeitsbedingungen, so die Position, die
der Betriebsrat in einer Belegschaftsinfo deutlich machte.
Über Mitbestimmungsrechte ist Gegenwehr möglich - das Unternehmen muss über eine
Betriebsvereinbarung verhandeln. Technisch können die Server so eingestellt werden, dass
nach Feierabend oder an den Wochenenden keine E-Mails mehr an die persönlichen Postfächer
der Beschäftigten weitergeleitet werden. Auch eine Regelung für die Urlaubszeit setzt der
Betriebsrat durch. Um den elektronischen Posteingang aller während des Urlaubs zu
entlasten, ist es den Arbeitenden nach Abschluss der Betriebsvereinbarung möglich,
eingehende E-Mails während der Abwesenheit automatisch löschen zu lassen. Gleichzeitig
weist eine Abwesenheitsnotiz den Absender des E-Mails auf den zuständigen Vertreter hin,
so dass jedes Anliegen dennoch bearbeitet werden kann.
Die geschilderten Beispiele zeigen, wie Betriebsräte Gegenwehr entwickeln können -
gleichzeitig stellen Betriebsräte fest, dass ein Agieren nur auf betrieblicher Ebene
allein oftmals nicht ausreicht. "Was als Gründung von Betriebsräten begann, um der Macht
des Unternehmens etwas entgegenzusetzen, entwickelte sich zu einem Prozess, in dem
Beschäftigte Konflikte eigenständig führen lernten. Sie haben ein hohes gewerkschaftliches
Bewusstsein entwickelt und legten so einen Grundstein für die gewerkschaftliche
Organisierung im Unternehmen", beschreiben die Wissenschaftler Michael Fütterer und Markus
Rhein die Entwicklung am Beispiel "H&M"-Betriebsräte[5].
Diese Beispiele zeigen: Niemand darf zu viel erwarten, der Betriebsrat ändert nichts an
den Eigentumsverhältnissen. Seine Möglichkeiten sind begrenzt. Aber mit dem entsprechenden
Bewusstsein kann das Amt genutzt werden, um Beschäftigten deutlich zu machen: "allein
machen sie DICH ein". Kollektive Aktionen können etwas verändern. Und zu mehr führen als
nur einem weiteren Amt ...
Beitragsbild: CC0 Public Domain
https://direkteaktion.org/betriebsrat-es-lebe-der-funktionaer-oder-geht-mehr/
Mehr Informationen über die Mailingliste A-infos-de