(de) Kein Tarifvertrag mit der FAU Berlin? - Bildung Bildungswerk Gewerkschaftsfreiheit
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So Nov 26 07:41:04 CET 2017
Der Geschäftsführer des Bildungs- und Sozialwerk des Lesben- und Schwulenverbands
Berlin-Brandenburg (BLSB) e.V. Jörg Steinert behauptete am 21. November gegenüber dem
queeren Stadtmagazin blu, dass die FAU Berlin nicht berechtigt sei, Arbeitskampfmaßnahmen
durchzuführen, da sie nicht "tariffähig" sei. Hierzu möchten wir folgendes feststellen.
---- Die FAU Berlin ist im BLSB die Mehrheitsgewerkschaft und besitzt somit die soziale
Mächtigkeit einen Tarifvertrag abzuschließen. Die FAU-Betriebsgruppe hat sich die
Verbesserung der betriebsinternen Arbeitsbedingungen im Sinne der Wahrung ihrer Interessen
zum Ziel gesetzt. Die erhobenen Forderungen sind dabei durchaus moderat und angelehnt an
den Tarifvertrag der Länder (Berlin). Statt aber mit uns über die Verbesserungen der
Arbeitsbedingungen und damit die Grundlage für gute Arbeit zu verhandeln, versucht die
Geschäftsführung des BLSB sich dem Gespräch mit ihrer eigenen Belegschaft durch den
Verweis auf eine juristische Ebene zu entziehen. Es fehlt nicht an der juristischen
Grundlage, es fehlt am Willen zur Einigung von Seiten der Geschäftsführung und des Vorstands.
Juristische Diskussionen über die Tariffähigkeit der FAU Berlin gab es bereits zwischen
2009 und 2012, als dem Allgemeinen Syndikat Berlin in der FAU von den Betreibern des Kino
Babylon Mitte vorgeworfen wurde, im Betrieb nicht tariffähig zu sein. Das
Landesarbeitsgericht ist einer differenzierten Betrachtung der Fragen um "Tariffähigkeit"
und "Mächtigkeit" damals im Rahmen eines Prozesses um eine einstweilige Verfügung aus dem
Weg gegangen und hat sich nicht tiefergehend mit diesem Komplex auseinandergesetzt. Ein
Hauptverfahren wurde nie durchgeführt. Der renommierte Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang
Däubler stellte in einem Kommentar zu dem Urteil des Landesarbeitsgerichts bereits im
November 2012 fest, dass die spezifische basisgewerkschaftliche Organisationsform der FAU
Berlin, die nur dort tarifpolitisch aktiv wird, wo sie aktive Mitglieder hat, in dem
Verfahren nicht ausreichend gewürdigt wurde ("LAG Berlin-Brandenburg, Kampfmaßnahme durch
syndikalistische Arbeitnehmervereinigung 16.02.2010", Prof. Dr. Wolfgang Däubler,
Arbeitsrecht im Betrieb 2012. 11, S. 690ff, siehe dazu auch "Flexibles Tarifgebiet",
Direkte Aktion 2013. 1, 15.01.2013, Sebastian Nekiya).
Die Organisation in und die Gründung von Gewerkschaften, die Durchführung von
Arbeitskampfmaßnahmen, wie z.B. Streik, zum Zwecke der Verbesserung der Arbeits- und
Lebensverhältnisse, ist ein soziales und universelles Menschenrecht. In Deutschland wurde
dieses im Grundgesetz verankerte Grundrecht in verschiedenen Fällen von Gerichten
eingeschränkt, in dem diese es an eine "Tariffähigkeit", die über eine "soziale
Mächtigkeit" erlangt wird, koppelten. Wir halten es für illegitim, ein universelles
Menschenrecht so einzuschränken. Im Falle des Konfliktes der FAU Berlin mit dem BLSB ist
dies aber gar nicht von Relevanz, da die FAU Berlin Mehrheitsgewerkschaft im Betrieb ist.
Wir verstehen die Äußerungen von Geschäftsführer Jörg Steinert nicht nur als einen Angriff
gegen die organisierte Belegschaft des BLSB und die FAU Berlin, sondern allgemein als
einen Angriff auf ein soziales und universelles Menschenrecht. Dass sich der
Geschäftsführer einer Bürgerrechtsorganisation so eindeutig gegen Bürgerrechte
positioniert, halten wir für überaus bemerkenswert. Damit demonstriert er erneut
eindrucksvoll, dass es beim BLSB einiges an gewerkschaftlichem Handlungsbedarf gibt. Die
Belegschaft des BLSB wird sich gemeinsam mit der FAU Berlin weiterhin für die nachhaltige
Verbesserung der Arbeitsbedingungen einsetzen.
Eine Bereitschaft zur Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen seitens des Vorstands und der
Geschäftsführung des BLSB würden wir begrüßen.
Hintergrund: Der Artikel von blu mit den Äußerungen des Geschäftsführers.
https://berlin.fau.org/news/kein-tarifvertrag-mit-der-fau-berlin
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