(de) fau ggb hannover: Pflegemindestlohn steigt -- Veröffentlicht am 31. Oktober 2017 - Kategorien: GGB Pflege
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So Nov 5 08:35:50 CET 2017
Am 1. November tritt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassene Dritte
Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (3. PflegeArbbV) in
Kraft. Damit steigt zum 1. Januar 2018 der Mindestlohn in der Pflege in Westdeutschland
und Berlin von derzeit 10,20 Euro auf 10,55 Euro in der Stunde, im Osten von 9,50 Euro auf
10,05 Euro. Rund 908.000 Beschäftigte profitieren von dieser Regelung. ---- Bild:
Kleckerweise Anhebung bis 2020. - Foto: Jens Kammradt ---- Stufenweise erfolgt auch die
weitere Anhebung: Zum 1. Januar 2019 steigt der Branchenlohn im Westen und Berlin auf
11,05 Euro, im Osten auf 10,55 Euro in der Stunde. Und ein Jahr später auf 11,35 Euro
(West und Berlin) bzw. 10,85 Euro (Ost). Die Verordnung gilt bis April 2020.
Der Mindestlohn für Pflegekräfte ist jedoch nur in den ambulanten und stationären
Pflegebetrieben wirksam. Er greift nicht bei den in Privathaushalten angestellten
Pflegekräften. Diese erhalten lediglich den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro
in der Stunde.
fm
https://ggb.hannover.fau.org/2017/10/31/pflegemindestlohn-steigt/
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