(de) Minijobber verklagt Bowlingcenter -- Ein ehemaliger Aushilfskellner klagt mit Unterstützung der Basisgewerkschaft FAU Halle gegen den "Bowling Star Halle".
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Mon Sep 28 15:51:43 CEST 2015
Der Minijobber möchte offene Ansprüche an Urlaubsentgelt und unbezahlter Arbeitszeit
gegenüber dem Bowlingcenter durchsetzen. Der Termin für die Güteverhandlung am
Arbeitsgericht ist auf Freitag, den 25.09.2015 um 09:15 angesetzt. Der ehemalige
Aushilfskellner hatte Ende Januar mit seiner Kündigung bei dem Bowlingcenter das ihm
zustehende Urlaubsentgelt und die Vergütung unbezahlter Arbeitsstunden eingefordert. Als
der "Bowling Star" (FSB Feizeit Sport Beratung GmbH) darauf zunächst gar nicht reagierte,
schaltete der ehemalige Kellner die lokale Basisgewerkschaft FAU Halle ein. Diese machte
die Ansprüche erneut geltend, welche nun durch die Gegenseite zurückgewiesen wurden. Der
Kellner wollte diese Verweigerungshaltung nicht akzeptieren und hat daher mit
Unterstützung der Gewerkschaft Klage eingereicht, welche nun verhandelt wird.
Die FAU Halle war in dem Konflikt stets für Vergleichsverhandlungen bereit und ist auch
während der Güteverhandlung offen für Verhandlungen. Die FAU Halle fordert die Vertretung
der FSB GmbH dazu auf sich ebenfalls während der Güteverhandlung verhandlungs- und
vergleichsbereit zu zeigen.
Immer mehr Menschen bekommen häufig nur noch eine geringfügige Beschäftigung. Was leider
viele immer noch nicht wissen: Auch im Minijob gelten die gleichen Rechte wie für alle
andere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch! Der Fall im "Bowling Star" ist also kein
Einzelfall.
Die FAU Halle ruft daher dazu auf die öffentliche Verhandlung kritisch zu begleiten und
den ehemaligen Kellner zu unterstützen.
Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Halle
Thüringer Straße 16
Freitag, den 25.09.2015 um 09:15
Saal 4.021
http://fauhalle.blogsport.de/
http://www.fau.org/artikel/art_150921-202722
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