(de) Presseerklärung von FAU Frankfurt - Lebenshilfe Frankfurt e.V. - unsoziale Zustände in der Behindertenhilfe
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Fri Sep 25 18:53:53 CEST 2015
Klage beim Arbeitsgericht gegen den Vorstand der Lebenshilfe Frankfurt e.V. wegen
Diskriminierung von MitarbeiterInnen und ungerechtfertigter Kündigung. ---- Frankfurt am
Main, 18. September 2015: Minijobber der Lebenshilfe Frankfurt e.V. haben ihren Vorstand
und Geschäftsführer Volker Liedtke-Bösl verklagt. Aus Sicht der Mitarbeiter hat die
Lebenshilfe Frankfurt diese hinsichtlich der Bezahlung und Krankheitsregelungen mit
Beteiligung des Betriebsrats gegenüber den Vollzeitbeschäftigten seit mehreren Jahren
diskriminiert. Einer der Kläger wurde jetzt gekündigt. ---- Die Betroffenen vermuten
dahinter sein aktives gewerkschaftliches Eintreten für bessere Arbeitsbedingungen. Dieses
ist aber durch die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Grundgesetz geschützt. Deswegen wurde
jetzt auch eine Kündigungsschutzklage eingereicht.
Seitdem von den Beschäftigten im Sommer 2014 die Forderung nach besserer Bezahlung und
Gleichstellung erhoben wurde, reagierten Geschäftsführung und die zuständige
Bereichsleitung mit Maßnahmen, die die KollegInnen nicht erwartet hätten: Einseitige
Arbeitsvertragsänderungen, das Verbot über gewerkschaftliche Themen während der
Arbeitszeit zu reden, Lohnzurückhaltung für längst geleistete Arbeitszeit und
Kommunikationseinschränkungen unter MitarbeiterInnen. Zustände die man andernorts vermuten
würde, aber nicht in einem gemeinnützigen sozialen Verein wie der Lebenshilfe Frankfurt am
Main e.V.
Mitarbeiter Dennis L.*: "In unserer Arbeit mit den KlientInnen standen und stehen wir voll
hinter den sozialen Zielen und Tätigkeiten der Lebenshilfe. Dass der amtierende Vorstand
und Geschäftsführer seinen MitarbeiterInnen gegenüber jedoch so unsozial auftritt, ist ein
Problem, dass sich auf das gesamte Arbeitsklima auswirkt. Kommunikationsverbote in einem
sozialen Betrieb, wie bei uns? Was soll das?"
Die Kündigung des Gewerkschaftskollegen trotz Betreuungsbedarfs ist für die Betroffenen
der traurige Tiefpunkt im Betrieb.
Mitarbeiterin Nina K.: "Was mich stutzig macht, ist, dass wir ständig Bedarf an männlichen
Kollegen haben. Dann gibt es dort einen erfahrenen und guten Mitarbeiter, der nach seiner
Klage gegen den Arbeitgeber plötzlich nicht mehr eingesetzt werden darf. Und auf der
anderen Seite gibt es Familien, die fest mit einer Betreuung gerechnet haben und dann
zusehen müssen, wie sie an ihrem Arbeitstag plötzlich eine Betreuung für ihr Kind
organisiert bekommen."
Die KollegInnen halten weiter an ihrer Forderung nach einem Ende der Diskriminierung fest
und fordern neben der gerechten Bezahlung die sofortige Wiedereinstellung ihres Kollegen.
Mitarbeiter Nico H.: "Der Kollege gehört wieder eingestellt. Die Maßnahmen gegen uns
müssen aufgehoben werden. Was ist das für ein Zeichen, dass jemand augenscheinlich bei
Ausübung seiner grundgesetzlichen Rechte der Koalitionsfreiheit gefeuert wird?"
* Die Namen der MitarbeiterInnen sind hier wegen Befürchtungen über Sanktionen im Betrieb
anonymisiert wiedergegeben.
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