(de) berlin.fau.org: Mall of Shame, Zweite Runde gegen Fettchenhauers Verfügung
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Fri Sep 11 19:27:19 CEST 2015
Auch wenn die ersten Urteile in den Klagefällen der Arbeiter der Mall of Shame zum
Erfreuen der Gewerkschaft ausfielen, ist die Auseinandersetzung mit Andreas Fettchenhauer
im Hintergrund weitergegangen. Der Boss der Fettchenhauer Controlling & Logistic GmbH
(FCL) versuchte mit dem bei Arbeitgebern beliebten kostspieligen Mittel der einstweiligen
Verfügung, die gewerkschaftliche Arbeit der FAU Berlin lahmzulegen und zu torpedieren. Die
FAU Berlin hat sich gegen diese gewerkschaftsfeindlichen Mittel juristisch gewehrt. Nun
steht die Entscheidung um die einstweilige Verfügung in der zweiten Instanz an.
Einstweilig untersagt: Gibt's hier keinen Arbeitskampf? ---- In der Auseinandersetzung um
die einstweilige Verfügung geht es unter anderem um das Recht einer Gewerkschaft, auch
außerhalb der engen juristischen Definition des Begriffs des ,,Arbeitskampfes", diesen
Begriff in angemessener Weise verwenden zu können - zum Beispiel auch dann, wenn sich die
von Ausbeutung betroffenen Arbeiter im Nachhinein zur Wehr setzen. Wenn in einem Fall wie
der Mall of Berlin Verantwortliche durch Sub-Sub-Sub-Konstruktionen versuchen, ihre
Verantwortung an Arbeitsbedingungen zu verschleiern, muss die konsequente
gewerkschaftliche Antwort lauten, dass alle Ebenen benannt und zur Verantwortung gezogen
werden - so wie es die FAU Berlin getan hat. Bei einem Fall wie der Mall of Berlin
lediglich nur von einem Konflikt zu sprechen, wird der Realität kaum gerecht. Es wird Zeit
anzuerkennen, dass auch hier die Handlungen als Teil komplexer Arbeitskampfmaßnahmen zu
gelten haben.
Rückblende
Die FCL war verantwortlich für die Vergabe der Aufträge an die Subunternehmen, welche die
Arbeiter teilweise bis gar nicht bezahlten. Versprochen wurde den Arbeitern der Hungerlohn
von fünf bis sechs Euro. Geklagt wird seitdem für den gesetzlichen Mindestlohn im
Baugewerbe von 11,10 Euro. Die FAU machte damals die FCL mit ihrem Geschäftsführer,
Andreas Fettchenhauer, mitverantwortlich - moralisch, aber auch juristisch nach §14 AentG.
Obwohl die FCL noch im Dezember Insolvenz anmeldete - nicht die erste insolvente Firma, an
der Andreas Fettchenhauer maßgeblich beteiligt war -, wollte die FAU deren Geschäftsführer
und den langjährigen Bekannten des Mall-Investors Harald Huth nicht aus der Verantwortung
entlassen.
Die FAU macht die Pferde scheu
Als ausgesprochener Pferdeliebhaber ist der FCL-Boss im Reitsport nicht ganz unbekannt.
Bei einem größeren Event informierte die FAU Berlin im Dezember 2014 Sponsoren eines
Reitturniers, welches in der Halle der Andreas Fettchenhauer Pferdesport GmbH (AFP) in
Neustadt/Dosse stattfand, über die Auseinandersetzung an der Mall of Berlin. Bei dem Event
selbst protestierten Gewerkschafter und forderten den FCL-Boss auf, die geprellten
Arbeiter zu bezahlen. Andreas Fettchenhauer ließ daraufhin vorgefertigte
Unterlassungserklärungen an die FAU Berlin schicken - die Gewerkschaft lehnte es ab, diese
zu unterzeichnen . Am 16. Januar folgte sodann eine einstweilige Verfügung, die der FAU
Berlin unter anderem die Behauptung verboten hatte, dass der Fall der Arbeiter eine große
negative Presseöffentlichkeit für die Verantwortlichen zur Folge gehabt habe.
Durch die Instanzen
In der ersten Instanz wurde die einstweilige Verfügung, die sich explizit auf die
Sponsorenschreiben bezog, vor Gericht kassiert, da Aktualität und Dringlichkeit durch das
vergangene Event nicht mehr gegeben waren. Zuvor hatte die FAU Berlin jedoch darum ringen
müssen, dass das Verfahren als juristische Auseinandersetzung in Folge eines
Arbeitskonfliktes vom Landgericht an das Arbeitsgericht überstellt wird. Fettchenhauer
legte gegen die Entscheidung der ersten Instanz Widerspruch ein. Einen anschließend
verhandelten Vergleich lehnte er zuletzt in der vereinbarten Form ab und forderte, die FAU
Berlin solle die Hälfte der Verfahrenskosten der ersten Instanz tragen, in der er verloren
hatte.
Nun folgt die Verkündung der Entscheidung in der zweiten Instanz:
Dienstag den 08. September - 08:50 Uhr
Arbeitsgericht Berlin | Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin
Raum 227
https://berlin.fau.org/news/mall-of-shame-zweite-runde-gegen-fettchenhauers-verfuegung
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