(de) FAU-IAA, Direct Action #226 - Tarifflucht an der Uni
a-infos-de at ainfos.ca
a-infos-de at ainfos.ca
Fri Jan 16 20:23:33 CET 2015
In Zeiten massiver Unterfinanzierung der Hochschulen werden immer mehr Aufgaben im
akademischen Betrieb nach unten durchgereicht. Sprich von den teuren ProfessorInnen auf
den Mittelbau und von diesem an die studentischen Hilfskräfte. Dies hat den unmittelbaren
Vorteil, dass dadurch Personalkosten eingespart werden und auch der DGB spielt seine
sozialpartnerschaftliche Rolle dabei. Seit Jahren wird kritisiert, dass studentische
Hilfskräfte nicht unter den Tarifvertrag fallen, sondern über TV-L §1 Absatz 3c explizit
vom Geltungsbereich ausgeschlossen sind. Entsprechend gelten diese haushaltsbürokratisch
nicht als Arbeitskräfte, sondern werden unter Sachausgaben verbucht. Die Lohnhöhe dieser
Hilfskräfte kann folglich von den Hochschulen relativ willkürlich festgelegt werden. Nach
einer Richtlinie der Kultusministerkonferenz gibt es einen Höchststundenlohn, keine
Mindesthöhe. Selbst innerhalb eines Bundeslandes variieren die Stundenlöhne zum Teil bis
zu 1,50 Euro.
Jene Lücke im TV-L hat allerdings einen gerne übersehenen Haken: Sie greift nur bei
wissenschaftlichen Tätigkeiten, sprich die Hilfskraft muss mindestens 50 Prozent ihrer
Arbeitszeit "wissenschaftliche Dienstleistungen" erbringen. Was das genau ist bleibt zwar
wage, aber EDV- oder Sekretariatstätigkeiten fallen explizit nicht darunter - Tätigkeiten
zu denen Studierenden häufig herangezogen werden. Diese Rechtslage ermöglicht es relativ
leicht Druck auf die Hochschulen auszuüben.
Momentan befindet sich die FAU Erfurt/Jena in so einen Konflikt mit der Jenaer
Universität. Im konkreten Fall wurde jemand zum Unkrautjäten auf Testfeldern für
eineinhalb Monate eingestellt. Keine wissenschaftliche Tätigkeit, was die Universität
allerdings nicht daran hinderte pauschal die Vergütung für studentische Hilfskräfte im
Arbeitsvertrag festzulegen. Ein Besuch des Personalrats der Universität löste zwar
Verwunderung aus, wie diese Lohnhöhe zustande kommt, führte aber mitnichten dazu, selbst
tätig zu werden bzw. sich an die DGB-Gewerkschaften zu wenden, dass diese doch dafür
sorgen sollen, dass ihre Tarifverträge eingehalten werden.
Diese Gelegenheit, den DGB und Personalrat vorzuführen, die Uni unter Druck zu setzen und
vor allem für die betroffenen Studierenden eine Gehaltsnachzahlung von rund 20 Prozent
rauszuholen, lässt sich die FAU Erfurt/Jena natürlich nicht entgehen. Nachdem die Uni auf
eine schriftliche Forderung unserseits nicht reagiert hat, wurde von uns das juristische
Verfahren eingeleitet, welche nur den Ausgangspunkt für größere Aktionen unserseits bilden
wird.
Aktuelle Informationen zum Konflikt auf unserer Website: www.fau.org/erfurt-jena
Thomas Möller
More information about the A-infos-de
mailing list