(de) FAU - Lohnraub, Stundenklau und Strafversetzungen bei der Volkssolidarität Leipzig
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Thu Apr 2 14:20:24 CEST 2015
Seit November 2014 wurde die VAB FAU Leipzig von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
beauftragt, gegen verschiedene Arbeitsrechtsverletzungen und Mobbing (wobei hier eher der
Begriff Bossing angebracht ist) bei der Volkssolidarität Leipzig vorzugehen. Ein älteres
Problem bei diesem Arbeitgeber ist, dass Zuschläge einfach gestrichen werden, wenn der
Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin erkrankt. ---- Der Personalleiter meinte dazu, die
Mitarbeiter wüssten doch, dass sie laut Arbeitsvertrag drei Monate Zeit hätten, diese
nachzufordern. Dieser Gehaltsdiebstahl geschieht also ganz bewusst. ---- (Inzwischen sind
bei einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich gewehrt haben diese Zuschläge
nachgezahlt worden.) ---- Als im November eine Wohnbereichsleiterin ohne Angaben von
Gründen freigestellt wurde, solidarisierten sich, trotz Androhung arbeitsrechtlicher
Konsequenzen, mit einer Ausnahme alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnbereiches
mit ihr. Diese Ausnahme wurde dann vorübergehende Wohnbereichsleiterin, statt der
stellvertretenen Wohnbereichsleiterin, was für diese wiederum Gehaltseinbußen bedeutete.
Dann gab es einige Versetzungen, von denen selbst der Anwalt der Volkssolidarität bei
einer Güteverhandlung meinte, dass diese den Zweck hätten, "wieder Ruhe reinzubringen" -
also Disziplinierung durch Zerschlagung eines solidarischen Kollektivs. Zu diesen
Versetzungen wurde auch kein Betriebsrat ordnungsgemäß angehört oder den Betroffenen das
durch betriebsinterne Vereinbarungen (AVR) bestehende Mitspracherecht eingeräumt. Durch
Dienstplanfälschung, Überstundenabbau während des Erkrankungszeitraums (!) und andere
Manipulationen wurden später Erkrankten (wobei das mobbinggeschwängerte Arbeitsklima eine
entscheidende Rolle spielte und spielt) Überstunden gestrichen und damit Gehalt gestohlen.
Nun hat die Volkssolidarität Leipzig aber das Problem, dass sie für diese Mitarbeiter ab
Januar keine Lohnbescheinigungen mehr vorlegen kann. (Manchmal kann auch die Software des
Betriebes ein guter Genosse sein.)
Am 6. November wurde bei einer "Betriebsversammlung" bekannt gegeben, dass es wieder
Weihnachtsgeld gibt. Am 14. November wurde eine "Betriebsvereinbarung" geschlossen, dass
die Mitarbeiter, die bis zum 31. März ausscheiden, dieses nicht erhalten. Da diese
"Betriebsvereinbarung" aber nicht bekannt gegeben wurde, erfuhren die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die vor dem 31. März ausschieden, erst nach der Kündigung oder dem
Aufhebungsvertrag durch recht absurde Briefe ihres ehemaligen Arbeitgebers davon.
Zunächst ab es einen Briefverkehr zwischen der VAB FAU Leipzig und der Geschäftsführung
der Volkssolidarität Leipzig, der aber abriss, als die FAU darum bat, eine Vertretung zu
benennen, die etwas von Arbeitsrecht versteht.
Die VAB FAU Leipzig erhebt weiterhin die Forderungen:
- Aushändigung der Stundenzettel und Gehaltsabrechnungen
- Wiedergutschreibung der gestohlenen Stunden und Auszahlung des vollen Gehalts
- Auszahlung des Weihnachtsgeldes an alle
- Rückgängigmachung aller rechtswidrigen Versetzungen
http://www.fau.org/artikel/art_150330-152727
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