(de) FAU, Direct Action #225 - Gastro-Lohnspiegel zu Leipzig, Hamburg und Jena

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Wed Oct 29 16:08:12 CET 2014


Nachdem die FAU Dresden und die FAU Regensburg Lohnspiegel für Gastrobetriebe in ihren 
Städten veröffentlicht haben, folgten nun Gastro-Lohnspiegel der ASJ Leipzig und der FAU 
Hamburg. Dabei wurden wieder Daten über Lohnhöhe, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im 
Krankheitsfall und Trinkgeldregelungen erhoben. In Leipzig wurde eine erste Version am 27. 
August 2014 veröffentlicht, allerdings liegen erst über 10 gastronomische Einrichtungen 
vollständige Daten vor - über 8 weitere unvollständige -, weshalb statt "Lohnspiegel" das 
Wort "Stichproben" wohl zutreffender wäre. Eine Schwierigkeit bei der 
Informationsbeschaffung besteht darin, dass gerade Angestellte mit besseren 
Arbeitsbedingungen ungern über selbige reden, um keinen Neid zu erwecken. Aus der 
vorgelegten Untersuchung ergibt sich folgendes Bild: Der Grundlohn liegt zwischen 5 und 8 
Euro, das Trinkgeld verbleibt überwiegend beim Personal. In einigen Fällen gibt es auch 
eine Umsatzbeteiligung. Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind selten, wobei 
diese Grundrechte vor allem MinijobberInnen vorenthalten werden. Hinzu kommt das Phänomen, 
dass Scheinselbständige hinter dem Tresen stehen. In einem Fall liegt dort die Vergütung 
bei 10,00 Euro, im anderen bei 6,50 Euro pro Stunde. Dabei muss aber berücksichtigt 
werden, dass die Rentenversicherung davon 18,9 % Beitrag fordern kann. Die angemessene 
Gegenmaßnahme könnte dann sein, auf Feststellung der Arbeitnehmereigenschaften zu klagen.

In Hamburg wurde der Lohnspiegel am 16. September 2014 offiziell präsentiert. Die dortige 
FAU hat (in Zusammenarbeit mit der IWW) immerhin schon - neben 4 unvollständigen - 20 
vollständige Datensätze zusammengetragen. Die Lohnhöhe liegt mit 7,00 bis 10,00 Euro etwas 
höher. Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fehlen auch in Hamburg auf 
vielen Getränkekarten. Während manchen Hamburger GastronomiemitarbeiterInnen diverse 
Zuschläge und in einem Fall auch Weihnachtsgeld bezahlt werden, klagen andere über 
unbezahlte Putzdienste, Überstunden und Bereitschaftsdienste.

Seitdem die lokale FAU-Gruppe am 19. Juni eine Tabelle zu Minijobs in Jena veröffentlicht 
hat, wuchs die Anzahl von Betrieben auf mittlerweile über 30. Hier wurden auch Unternehmen 
aus anderen Branchen aufgenommen wie etwa dem Einzelhandel. "Mit wenig Aufwand kann 
mittels Lohnspiegel effektiv Druck auf ArbeitgeberInnen ausgeübt werden, da eine 
Vergleichbarkeit mit anderen Betrieben hergestellt wird und bei der Erhebung zugleich die 
Angestellten über ihre Rechte aufgeklärt werden können. Spätestens bei der Frage, wie es 
mit bezahlten Urlaub aussieht, werden die Beschäftigten hellhörig.", so Thomas von der FAU 
Erfurt/Jena.Bisher kann bundesweit festgestellt werden, dass nicht nur die 
arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse bei Angestellten und Inhabern vieler gastronomischer 
Einrichtungen fehlen, sondern auch die Bereitschaft dies zu ändern.

TB


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