(de) FdA/IFA - Gai Dao #43 - Abschlusserklärung der Konferenz "Hände weg vom Streikrecht" Von: Konferenz "Hände weg vom Streikrecht"
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Sun Jul 13 19:38:01 CEST 2014
Auf Einladung des Aktionsbündnisses "Hände weg vom Streikrecht - für volle
gewerkschaftliche Aktionsfreiheit" trafen sich am 15. Juni 2014 im DGB-Haus Frankfurt/Main
über 40 KollegInnen verschiedener Gewerkschaften (IG Metall, Ver.di, GEW, IG BCE,
Marburger Bund, FAU, IWW, NGG) aus 12 Städten. ---- Im Mittelpunkt stand die kritische
Bewertung des Gesetzesvorhabens "Tarifeinheit", das nach einhelliger Meinung der auf der
Konferenz anwesenden KollegInnen eine schwerwiegende Bedrohung gewerkschaftlicher
Aktionsfreiheit ist. ---- Mit der Festlegung, dass in einem Betrieb nur die
"Mehrheitsgewerkschaft" einen Tarifvertrag abschließen kann, wären andere Gewerkschaften
faktisch ihres Grundrechts auf Koalitionsfreiheit beraubt. Denn sie wären an die
Friedenspflicht gebunden und könnten nicht für eigene Tarifverträge kämpfen. Dies gilt in
Einzelfällen auch für die DGB-Gewerkschaften.
Ein solch schwerwiegender Eingriff in die Koalitionsfreiheit der
Gewerkschaften und das Koalitionsrecht der einzelnen Arbeitneh-
merInnen, eines international
anerkannten Menschenrechts
(!), würde die Kräfteverhältnis-
se zwischen "Arbeitgebern" und
abhängig Beschäftigten drama-
tisch verschlechtern.
Wir sehen dies auch im Zusam-
menhang mit anderen Gesetzes-
initiativen und Vorstößen, das
Streikrecht einzuschränken, so
etwa der Gesetzesinitiative der
Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-
Stiftung (http://tinyurl.com/
lhxkr25) oder dem Vorstoß des
Bundestagsabgeordneten und stellvertretende Fraktionsvorsitzende
der CDU Arnold Vaatz: "Die Schäden, die ein Arbeitskampf auslöst,
müssen im Verhältnis zum Anlass stehen." (Stuttgarter Nachrichten
vom 2.4.2014.)
Der DGB hat auf seinem Bundeskongress im Mai d. J. zwar gesetzli-
che Eingriffe in Koalitionsfreiheit und in das Streikrecht abgelehnt,
aber wirklich distanziert vom Projekt Tarifeinheit hat er sich nicht.
Der DGB-Vorsitzende formulierte in seiner Rede ausdrücklich: "Jetzt
wissen wir alle, was die Schwarz-Rote-Koalition im Koalitionsver-
trag vereinbart hat. Sie will die Tarifeinheit stärken. Da kann ich
sagen: Dieses politische Ziel werden wir natürlich nachhaltig un-
terstützen [!]. Wir brauchen eine Stabilisierung der Tarifeinheit [!].
Wenn die Große Koalition uns dabei helfen will, dann nehmen wir
dieses Angebot zur Hilfe natürlich an."
Deswegen stimmen wir dem Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken (Ham-
burg) zu, wenn er auf unserer heutigen Tagung ausführte:
"Zur Sicherung des Streikrechts gehört, dass man kampfbereiten
jungen Gewerkschaften nicht durch Statusverfahren die Existenz
zerstört oder ihre Gründung dadurch verhindert. Die Koalitionsfrei-
heit ist unteilbar. Wenn traditionelle Gewerkschaften aufgrund einer
falschen Politik Mitgliederverluste erleiden, sollten sie durch eigene
Aktivitäten einem solchen Trend entgegenwirken, nicht aber alterna-
tive Gewerkschaften durch juristische Mittel zu bekämpfen trachten.
Solche Maßnahmen richten sich letztlich gegen die Kläger selbst."
Wir meinen deshalb: In nächster Zeit ist eine breite Kampagne der
Aufklärung und öffentlichkeitswirksamer Aktionen erforderlich, um
den Widerstand gegen dieses Gesetzesvorhaben zu verbreitern. Denn
die Haltung der DGB-Gewerkschaften
muss sich radikal ändern: Aus still-
schweigender Duldung oder gar Zu-
stimmung muss aktiver Widerstand
werden.
Die Anwesenden auf dieser Konferenz
sind sich einig:
Der Angriff auf das Grundrecht Koa-
litionsfreiheit ist kein Thema, das nur
Gewerkschaften angeht. Es ist eine Be-
drohung, die in ihrer Konsequenz alle
Lohnabhängigen betrifft.
Eine Einschränkung des Streikrechts
begreifen wir als eine elementare Her-
ausforderung, die eine massive Gegenwehr erfordert. Neben den Ge-
werkschaften braucht es ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis.
Entscheidend für die Sicherung des Streikrechts ist die tatsächliche
Wahrnehmung dieses Rechts. Deshalb machen wir uns stark für die
Losung: Es braucht insgesamt mehr Streiks in diesem Land, erst recht
bei einer drohenden Einschränkung des Streikrechts, dann nämlich
werden Protestresolutionen nicht mehr reichen.
Frankfurt, den 15. Juni 2014
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