(de) GEWERKSCHAFTLICH ORGANISIERTER BETRIEB [GOB] Konzeptentwurf 2.0 I FAU Berlin

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Wed Aug 27 15:47:05 CEST 2014


AG Kollektivbetriebe - Web: https://berlin.fau.org - Kontakt: 
faub-kollektivbetriebe at fau.org Mailingliste: kollektivbetriebe at list.fau.org Dieses Konzept 
kann in jeweils aktueller Fassung unter https://berlin.fau.org/strategie/kollektivbetriebe 
heruntergeladen werden. ---- In den vergangenen Monaten wurde die erste, noch interne 
Version des GOB-Konzeptes in der FAU und in Kollektivbetrieben diskutiert. Die 
Rückmeldungen haben wir in der vorliegenden Version 2.0 des Konzeptes aufgegriffen. ---- 
EINLEITUNG ---- Mit dem Konzept ,,Gewerkschaftlich Organisierter Betrieb" möchten wir 
Kollektivbetrieben einerseits Strukturen anbieten, die - in Anlehnung an das 
Mietshäuser-Syndikat - einen sich selbstverstärkenden Dominoeffekt auslösen. Andererseits 
wollen wir für Kollektivbetriebe einen Anreiz schaffen, gewerkschaftliche Mindeststandards 
einzuhalten - oder sich zumindest damit
auseinanderzusetzen.

In Abgrenzung zu anderen Konzepten geht es uns nicht darum, kollektives Wirtschaften als 
den einzig wahren Weg zur Überwindung des Kapitalismus zu promoten. Auch geht es uns nicht 
darum, alle irgendwie sich selbst als kollektiv verstehenden Betriebe zusammenzubringen. 
Vielmehr wollen wir eine gewerkschaftliche Antwort auf eine Realität geben, für die es 
bisher keine gab und für die unserer Meinung nach die bisherigen Organisierungsangebote 
nicht ausreichen.

Im Zeichen der Krise könnten Kollektivbetriebe zudem an Bedeutung gewinnen. Hierbei dürfte 
die Motivation einen Kollektivbetrieb zu gründen oder dort zu arbeiten - da aus der Not 
geboren - jedoch weniger politisch aufgeladen sein. Auch für diesen Fall halten wir die im 
Konzept aufgestellten Prinzipien für hilfreiche Orientierungspfeiler. Für Genossinnen und 
Genossen, die aus dem normalen Arbeitsmarkt herausfallen, können Kollektivbetriebe 
ebenfalls eine Perspektive bieten. Für Selbstständige wiederum ergeben sich Möglichkeiten, 
aus der Vereinzelung auszubrechen oder der latenten Gefahr, selber ,,Arbeitgeber" zu 
werden, aus dem Weg zu gehen.

FAU Berlin: Gewerkschaftlich Organisierter Betrieb [GOB]
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Wir reagieren mit dem GOB-Konzept auch darauf, dass in der Vergangenheit vermehrt Betriebe im
Umfeld der FAU gegründet wurden, einige von uns selbst Erfahrungen in Kollektivbetrieben
gesammelt haben und Kollektive auf die FAU Berlin zugetreten sind, wir aber bisher kein 
wirkliches
Angebot für die Beschäftigten in diesem Bereich hatten - weder organisatorisch noch 
inhaltlich.
Wir erhoffen, dass daraus eine organisatorische Dynamik entsteht. Diese Dynamik soll nicht nur
den Betrieben selbst von Vorteil sein, sondern sowohl zwischen ihnen als auch zwischen 
ihnen und
der FAU Projekte der gegenseitigen Stärkung und Solidarität ermöglichen. Gleichwohl geben wir
uns nicht der Illusion hin, mit diesem Konzept alle Widersprüche aufzuheben, die aus dem 
Versuch
erwachsen, innerhalb des Kapitalismus selbstorganisiert und kooperativ zu wirtschaften. Es 
bleibt
das bisschen Besser im Falschen, das im besten Fall eine der Brücken zum Richtigen bildet.
WARUM BRAUCHEN KOLLEK T IVBETRIEBE ÜBERHAUPT EINE GEWERK SCHAF T?
Für manche ist die Arbeit in einem Kollektivbetrieb politisches Konzept oder drückt 
zumindest den
Willen aus, ohne Chef zu arbeiten. Für andere ist sie eher Zufall oder gar aus der Not 
geboren. In
jedem Fall stehen Kollektivbetriebe nicht außerhalb des Kapitalismus. Sie sind den äußeren 
Markt-
mechanismen ebenso unterworfen wie ,,normale" Betriebe. Bleiben Kollektivbetriebe isoliert,
haben sie dem Druck des Marktes oft wenig entgegenzusetzen. Das zeigt sich etwa in der Tendenz
zur Selbstausbeutung oder der (schleichenden) Rückkehr zu ,,normalen" Betriebsstrukturen. Um
das zu vermeiden, halten wir es für wichtig, dass einzelne Kollektivbetriebe in ein 
größeres Ganzes
eingebunden sind.
Die Gewerkschaft - als Vereinigung der Lohnabhängigen - halten wir in diesem Prozess aus
folgenden Gründen für einen naheliegenden Partner: Die Arbeitsbedingungen, die in den 
jeweiligen
Branchen herrschen, bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die der Kollektivbetriebe. Andersherum
haben auch die Arbeitsbedingungen in den Kollektivbetrieben Einfluss auf die der Branche. Es
existieren wechselseitige Beziehungen - im Positiven wie Negativen. Selbstausbeutung oder eine
schleichende Rückkehr in den kapitalistischen Normalbetrieb sind deshalb weder im 
Interesse der
ArbeiterInnen in den Kollektivbetrieben noch im Interesse der ArbeiterInnen in den ,,normalen"
Betrieben. Sowohl Kollektivbetriebe als auch FAU verfolgen hier dieselben Ziele: 
Mittelfristig sind
beide an Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen ihrer Mitglieder interessiert.
Langfristig wollen sie die Ausbeutung im Kapitalismus überwinden und durch eine solidarische
Ökonomie ersetzen.
Aus besagtem größeren Ganzen - angedacht ist eine Föderation der GOB-Betriebe mit Anbindung
an die Gewerkschaft - ergeben sich verschiedenste Möglichkeiten, um sich gegenseitig zu
(unter)stützen und zu stärken. Die föderierten GOB-Betriebe können beispielsweise gegenüber
Auftraggebern geschlossen auftreten, gemeinsam Produkte vertreiben oder eine interne Ökonomie
anstoßen. Weitere Beispiele finden sich weiter unten im Abschnitt ,,Konkrete Projekte der GOB-
Föderation".
Die Gewerkschaft wiederum kann die GOB-Betriebe glaubhaft gegenüber KundInnen und
KonsumentInnen empfehlen. Auch kann sie auf die Einhaltung der GOB-Kriterien achten. Zudem
können auch in Kollektivbetrieben Probleme oder Konflikte auftreten, sei es aufgrund sozialen
bzw. moralischen Druckes innerhalb der Gruppe - da die äußeren Zwänge des Wirtschaftssystems
auch auf das Innere von Kollektivbetrieben wirken -, sei es aufgrund persönlicher 
Differenzen. Hier
kann die Gewerkschaft im innerbetrieblichen Konfliktfall als Anlaufstelle dienen oder als
Schlichtungsinstanz angerufen werden.
Die GOB-Föderation kümmert sich demnach primär um die Kooperation zwischen den Betrieben,
während die FAU ihrer Aufgabe gerecht wird, die Arbeits- und Lebensumstände ihrer 
Mitglieder zu
verbessern. Wichtig ist uns insgesamt der Dominoeffekt: Durch den Organisierungsprozess wollen
wir bestehende Kollektivbetriebe langfristig sichern und stärken - gleichzeitig aber auch neue
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entstehen lassen, damit Idee und Praxis einer solidarischen Ökonomie wachsen.
Hierzulande werden Kollektivbetriebe von Gewerkschaften bisher eher stiefmütterlich behandelt,
allenfalls als ,,Lohndrückerei" wahrgenommen. Auf der anderen Seite beschränken sich 
Kollektiv-
betriebe oftmals auf sich selbst. Die FAU könnte hier also eine Pionier-Rolle einnehmen 
und die
dort Beschäftigten in eine breitere, gewerkschaftliche Bewegung integrieren. Im besten 
Falle sind
Kollektivbetriebe dann Orte des sozialen Experiments. Sie können zu einer Verbesserung der
Lebens- und Arbeitsbedingungen Einzelner führen und - in einer breiteren Bewegung - als Schule
für eine zukünftige Neuordnung von Wirtschaft und Gesellschaft dienen.
DIE GOB-PRINZIPIEN
Generell geht es bei diesen Prinzipien nicht um Ideale, sondern um Mindeststandards. Wir haben
ganz bewusst Fragen etwa nach gesellschaftlich sinnvoller Produktion oder nach der revolutio-
nären Ausrichtung eines Kollektivs ausgeklammert. Diese mögen wünschenswert sein, sind für uns
aber nicht Voraussetzung, um Teil unserer Bewegung zu sein - unabhängig von der Frage, wie
,,gesellschaftlich sinnvoll" in der realen gesellschaftlichen Situation Hier und Heute 
definiert
werden soll. Aus syndikalistischer Perspektive legen wir den Schwerpunkt auf Struktur und 
Praxis
und weniger auf ideologischen Anspruch - die Akzeptanz der grundlegenden Beschlüsse und
Prinzipien der FAU vorausgesetzt.
Auch können in Prinzipien nicht alle Eventualitäten des Lebens abgedeckt werden. Letztlich
drücken sie nur einen Geist, eine Stoßrichtung aus. Und darum geht es. Nicht umsonst meinte
Brecht, dass Prinzipien dafür da wären, sie zu brechen.
1. Der Betrieb ist in Belegschaftshand. Er wählt eine verbindliche Struktur, die den 
Betrieb als
kollektiven Besitz der dort jeweils Tätigen absichert und Profite einzelner
Belegschaftsmitglieder und möglichst auch Dritter (Banken, private Kreditgeber usw.)
verhindert.
Kommentar: Der Punkt dürfte weitestgehend nachvollziehbar sein. Wir haben die konkrete
Rechtsform bewusst offen gelassen. Stattdessen sprechen wir von einer ,,verbindlichen 
Struktur",
da es verschiedene Formen, auch abhängig von der Branche, geben kann (Genossenschaft, Verein,
GbR mit entsprechenden Binnenverträgen...), die unseren Anspruch erfüllen können. Wichtig ist
uns, dass kein Privateigentum angehäuft wird und die Kontrolle über die Produktionsmittel 
bei den
(aktuell) im Betrieb Tätigen verbleibt.
Der Knackpunkt dürfte hier der Ausschluss von Profiten Dritter sein. Es wird vermutlich 
für einige
Betriebe unumgänglich sein, verzinste Kredite von außen - oder auch von innen - aufzunehmen.
Deshalb wurde diese Einschränkung auch nicht kategorisch formuliert. Dennoch halten wir eine
Sensibilisierung an diesem Punkt für wichtig.
2. Der Betrieb ist basisdemokratisch organisiert. Jedes Belegschaftsmitglied verfügt über die
gleichen Rechte und Einflussmöglichkeiten in Angelegenheiten, die alle betreffen. Eine
Einschränkung ist nur für befristete oder in Probezeit befindlichen Belegschaftsmitgliedern
hinsichtlich von Entscheidungen, die über den eigenen Verbleib im Betrieb hinausreichen,
möglich.
Kommentar: Auch hier dürfte sich der basisdemokratische Anspruch von selbst verstehen. 
Wiesich konkret ausgestaltet, z.B. mit oder ohne Konsensprinzip, mit oder ohne Vetorecht 
usw., sollte
dem jeweiligen Kollektiv überlassen werden. Wir haben bewusst die Möglichkeit offen gelassen,
dass nicht alle über alles mitentscheiden müssen. Für uns ist es beispielsweise denkbar, 
dass ein-
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zelne Abteilungen oder auch Einzelpersonen, sofern sie vom Kollektiv beauftragt werden, für
bestimmte Bereiche autonom handeln können.
Auch haben wir an dieser Stelle versucht, das Problem von temporären Aushilfen oder möglichen
Probezeiten in den Griff zu bekommen. Da es ja kein Eigentum einzelner am Betrieb geben soll,
sondern nur den kollektiven Besitz der aktuell dort Arbeitenden, macht es für uns 
eigentlich keinen
großen Unterschied, ob jemand in diesem Betrieb seit einem Tag oder 40 Jahren arbeitet, 
solange
er in dem jeweiligem Zeitraum den gleichen Lohn und die gleichen Mitspracherechte hat - 
mit eben
der Einschränkung, dass man nicht über Belange mitentscheidet, die man nicht selber mittragen
muss.
Ob dies in der Realität tatsächlich so einfach umsetzbar ist, war - genauso wie die Frage der
Aushilfen selbst - einer der zentralen Punkte im bisherigen Diskussionsprozess, und ist 
auch noch
nicht abgeschlossen. Klar ist bisher, dass Aushilfen nur temporär im Arbeitsprozess, etwa bei
Produktionsspitzen, eingebunden sein und nicht hinsichtlich der Entlohnung benachteiligt 
werden
dürfen.
3. Der Betrieb verpflichtet sich zu Transparenz. Er ist bemüht diese weitestgehend zu ge-
währen, gegenüber den Belegschaftsmitgliedern sichert er sie jedoch im umfassenden Sin-
ne, gegenüber der Gewerkschaft und der GOB-Föderation zumindest in grundlegenden Fragen
(u.a. Zulieferer, Entlohnung, AbnehmerInnen, Entscheidungsstruktur, Warenfluss) zu.
Kommentar: Die Transparenz dürfte ein grundlegender Anspruch sein. In diesem Punkt haben wir
sie nur insoweit eingeschränkt, dass es eben für den einzelnen Betrieb schädlich sein 
könnte, wenn
jeder und jede alles über ihn weiß - insbesondere die ganz normalen Konkurrenzbetriebe.
4. Der Betrieb verpflichtet sich zu Gleichbehandlung in der Entlohnung und lehnt
Beschäftigungsformen wie schlechter oder nicht entlohnte Praktika und Probezeiten oder
auch Maßnahmen der Arbeitsagenturen ab. Explizite Soli-Arbeit ist hiervon ausgeschlossen.
Kommentar: Die Entlohnung ist natürlich ein schwieriges Thema. Wir haben an dieser Stelle
Kollektiven durchaus die Möglichkeit gelassen - und nicht das Ideal eines Einheitslohns 
gewähltfür Leute, die z.B. besonders schwierige Tätigkeiten verrichten oder die z.B. 
kinderreich sind oder
einen kranken Partner mitversorgen müssen, mehr zu zahlen als anderen. Auch haben wir
zumindest ein Kollektiv kennengelernt, dass ganz bewusst die Arbeitsleistung vom Lohn 
trennt und
nach dem Prinzip Bedarfslohn funktioniert. Dennoch, und das war für uns das entscheidende,
sollte ein Gleichheitsgrundsatz in der Entlohnung bzw. im Falle eines Bedarfslohns der gleiche
Anspruch bestehen.
Ein weiterer Punkt ist die Möglichkeit von unbezahlter Soli-Arbeit. Dies ist durchaus 
kritisch zu
sehen. Allerdings wäre ohne eine solche Ausnahme nicht einmal der Verkauf von Kaffee aus einem
entsprechenden Kollektiv über einen FAU-Büchertisch denkbar, da es sich dabei um genau jene
Soli-Arbeit handelt. Hier wäre zu überlegen, inwieweit dies kontrolliert werden sollte 
oder ob dies
nicht zu bürokratisch wird.
5. Der Betrieb ist solidarisch. Er verpflichtet sich dazu, die Löhne und Arbeitsbedingungen so
zu gestalten, dass sie nicht zu Lohndumping oder zum Unterlaufen der branchenüblichen
Standards führen. Er strebt im Gegenteil die Verbesserung der Löhne und Arbeitsbe-
dingungen in der Branche (und darüber hinaus) an. Auch über die eigene Branche hinaus
bemüht er sich als wirtschaftlicher Akteur solidarisch mit der arbeitenden Klasse zu agieren.
Kommentar: Es ist generell schwierig, Arbeitsbedingungen in kollektiven Betrieben mit 
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,,normalen" zu vergleichen. Beispielsweise allein die Lohnhöhe als vergleichendes Kriterium zu
nehmen, würde zu kurz greifen. So ist in unseren Augen bereits die selbstbestimmte Arbeit ohne
Chef ein wichtiger Vorteil, der anders als etwa zusätzliche Urlaubstage oder gewisse Mitbe-
stimmungsrechte in keinem herkömmlichen Tarifvertrag auftauchen dürfte und sich nur schwer
monetär aufrechnen lässt. Es geht aber auch nicht darum, abstrakt die 
Arbeitsbedingungenverschiedenen Betrieben zu vergleichen, sondern um die Frage, welche 
Auswirkungen sie
aufeinander haben. In diesem Sinne darf das wirtschaftliche Agieren eines Kollektivbetriebs
natürlich nicht dazu führen, dass sich die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und 
Kollegen,,normalen" Betrieben verschlechtern. Es muss klar sein, dass sich - wie auch in 
anderen Betrieben
- dort, wo GenossInnen aktiv sind, die Arbeitsbedingungen verbessern sollten, im Betrieb 
wieder Branche. Es geht aber nicht darum - es sei hier nochmals betont, da dies zu 
Missverständnissen
führte - einen etwaigen Tarifvertrag auf einen Kollektivbetrieb anzuwenden bzw. die dortigen
Arbeitsbedingungen an ihn abzugleichen. Das ist, wie eingangs gesagt, nicht möglich.
6. Der Betrieb versucht gemeinsam mit gleichgesinnten Betrieben (GOB-Föderation) und der
Gewerkschaft, so weit möglich, schon jetzt ein Wirtschaften jenseits der auf Markt und Kon-
kurrenz basierenden Warengesellschaft umzusetzen, auf Basis von Kooperation und Soli-
darität.
Kommentar: Dieser Punkt ist zugegeben vage ausgedrückt und bringt eher einen Wunsch bzw.
selbstgesetzten Anspruch zum Ausdruck, als ein an harten Fakten überprüfbaren Tatbestand. In-
wieweit er sich mit Leben füllt bzw. füllen lässt, hängt sicherlich auch vom Erfolg des 
Konzepts ab
und muss sich in der Praxis zeigen.
7. Die Belegschaft des Betriebes ist gewerkschaftlich organisiert. Die Belegschaft ist
zumindest mehrheitlich Mitglied der FAU.
Kommentar: Wie gesagt, soll das Konzept einen Organisierungsprozess in Gang setzen. Die
gewerkschaftliche Präsenz im Betrieb halten wir zudem für die beste Möglichkeit, um die
Einhaltung der vorherigen GOB-Prinzipien zu garantieren. Das soll insbesondere auch die
langfristige Existenz eines Kollektivbetriebs sichern - eine spätere Privatisierung oder die
schleichende Rückkehr in einen kapitalistischen Normalbetrieb soll verhindert werden. Dies 
setzt
für uns einen zumindest mehrheitlichen Organisierungsgrad der Belegschaft in der FAU voraus.
Nicht umsonst sprechen wir auch von ,,Gewerkschaftlich Organisierten Betrieben".
Das Prinzip der mehrheitlichen Organisierung in der FAU halten wir deshalb für eine 
Notwendigkeit.
Es soll keinen ,,Vereinnahmungsversuch" seitens der FAU darstellen. Es steht den übrigen
Betrieben, die sich nicht mehrheitlich in der FAU organisieren wollen, frei, sich an den GOB-
Prinzipien nichtsdestotrotz zu orientieren. Es ist für uns sogar ein wünschenswerter 
Nebeneffekt,
dass dieses Konzept auch in Betrieben diskutiert und vielleicht zumindest zum Teil 
umgesetzt wird,
die nicht alle Prinzipien umsetzen wollen - oder können.
Auf der anderen Seite halten wir einen gegen 100 % gehenden Organisierungsgrad in der 
Regel für
unrealistisch. Ähnlich wie in FAU-Betriebsgruppen in ,,normalen" Betrieben wird es immer 
Kolle-
ginnen und Kollegen geben, die zu einer Mitarbeit bereit sind bzw. einen solchen Organisier-
ungsprozess mittragen, aber nicht bereit sind, in die FAU einzutreten.
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STRUK TUR
Die Organisierung wäre zweigleisig. Einerseits würden die Belegschaften sich wie andere 
Betriebs-
gruppen in der FAU organisieren, andererseits die GOB-Betriebe in einer eigenen Föderation.
Aufnahme und Ausschluss läge dann bei der jeweiligen Ebene. Die Kontrolle auf Einhaltung der
Prinzipien - da dies im Zusammenhang mit dem Label ,,GOB" zu Bedenken führte, dass dies einen
großen Apparat voraussetzen würde, sei darauf nochmals hingewiesen - wäre auch nicht 
anders als
bei einem FAU-Syndikat, welches das Label ,,FAU" auf Grundlage bestimmter Prinzipien 
verwendet.
FAU: Beschäftigte von GOB-Betrieben sollen sich als Betriebsgruppen innerhalb der lokalen Syn-
dikate organisieren. Neben einer Einbindung in das - soweit vorhandene - entsprechende Branch-
ensyndikat oder der Branchensektion sollten sie die Möglichkeit haben sich in einer 
Sektion für
ArbeiterInnen in Kollektivbetrieben (im Falle von Berlin, in anderen Orten in entsprechenden
Strukturen) mit den entsprechenden Rechten und Pflichten organisieren.
GOB-Föderation: Die GOB-Betriebe sollen sich außerhalb der FAU-Struktur föderieren. Perspek-
tivisch könnte daraus auch eine Groß-Genossenschaft oder ein anderer gemeinsamer rechtlicher
Rahmen, etwa in Anlehnung an das Mietshäuser-Syndikat, entstehen. In jedem Fall halten wir es
für wichtig, einen Betriebsegoismus zu überwinden und eine stärkere Verbindlichkeit 
zwischen den
einzelnen Betrieben zu entwickeln. In dieser Perspektive streben wir auch einen Ausgleich zwi-
schen den einzelnen Betrieben an.
International: Auch die Vernetzung auf internationaler Ebene - als nächster Schritt - wäre ein
interessanter Aspekt, insbesondere mit ähnlich gelagerten Initiativen in befreundeten und
Schwesterorganisationen. So existiert in der CNT-F etwa eine Kommission für 
Kollektivbetriebe und
im Südwesten Frankreichs eine CNT-Kooperative in der mehrere landwirtschaftliche Produktions-
betriebe organisiert sind. Die IWW Chicago hat unlängst eine Kampagne zu Kooperativen 
lanciert.
In anderen syndikalistischen Organisationen dürften ähnliche Initiativen zu finden sein.
Wechselwirkung: Ziel ist es natürlich, dass nicht nur innerhalb der GOB-Föderation eine 
Dynamik
auf Basis der gegenseitigen Hilfe und Solidarität entsteht, sondern auch zwischen 
Gesamt-FAU und
GOB-Föderation. Dies könnte sich etwa darin ausdrücken, dass die FAU-Syndikate und die Mit-
glieder nach Möglichkeit ihre Einkäufe bei den GOB-Betrieben tätigen, dass vielleicht mit 
Hilfe der
GOB-Betriebe lokale Einkaufskooperativen organisiert werden, dass den GOB-Betrieben 
kostenloser
Werbeplatz in den FAU-Medien eingeräumt wird, das anderseits FAU-Mitgliedern vergünstigte 
Prei-
se angeboten werden usw.
Darüber hinaus könnte die FAU die Rolle einer Schlichtungsinstanz im Falle innerbetrieblicher
Konflikte übernehmen. Hierfür sollte das Schlichtungsverfahren eines Kollektivbetriebes am
besten vorab - z.B. als Teil betrieblicher Binnenverträge - entsprechend definiert werden.
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KONKRE TE PROJEK TE DER GOB-FÖDERAT ION
Aus dieser Vernetzung heraus könnten nach unserer Vorstellung eine Vielzahl von Projekten und
Initiativen entstehen, zum Vorteil von einzelnen Betrieben, der Gesamtheit der 
GOB-Betriebe aber
auch darüber hinaus. So könnten wir uns Synergieeffekte vorstellen, z.B. beim gemeinsamen
Einkauf von Waren und Dienstleistungen, Initiativen, wie ein Fonds für Kredite oder 
Starthilfe,
gemeinsames Marketing, gemeinsames Auftreten gegenüber anderen Verbänden oder auf Messen,
eine Jobbörse oder eine gegenseitige Rechtsberatung und Beratung von Neugründungen. Es
könnte auch ein Schneeballeffekt entstehen, z.B. die Gründung eines IT-Kollektivs, das als
Dienstleister für die GOB-Betriebe arbeitet.
Auftreten als Interessengemeinschaft: Die föderierten Betriebe - oder zumindest diejenigen der
gleichen Branche - können gegenüber Kunden geschlossen auftreten, im einfachsten Fall sich
zumindest absprechen. Die Kollektivbetriebe agieren hier also kooperativ und lassen sich nicht
gegeneinander ausspielen. Das verhindert Preis- und Lohndrückerei.
Gleichzeitig erleichtert es den Kollektivbetrieben die Kundenakquise. Bei 
(Folge)aufträgen, die ein
Kollektivbetrieb nicht selbst bewältigen kann, können Kunden an andere Betriebe der Föderation
vermittelt werden. Im besten Fall entstehen so Liefer- und Wertschöpfungsketten, die 
geschlossen
aus der GOB-Föderation bedient werden können.

Gemeinsame Website: Eine Website, die über das Projekt und aktuelle Entwicklungen 
informiert, die einzelnen Kollektive verlinkt, Informationen zu Rechtsformen bietet. 
Perspektivisch gekoppelt mit einem Online-Shop, in denen einzelne Betriebe ihre Waren 
anbieten können.

Beratung: Neben dem gegenseitigen Austausch streben wir eine professionelle Beratung zu 
recht-lichen Fragen, mit denen Kollektivbetriebe konfrontiert sind, an. Auch für neu 
entstehende Kollektive soll es gerade in Fragen der Rechtsform und der Binnenverträge ein 
Beratungsangebot geben. Dies könnte - zumindest am Anfang - in Kooperation mit bereits 
existierenden Beratungs-stellen (z.B. AGBeratung1) passieren.

Über die Föderation soll es Kollektivbetrieben auch möglich sein, zur Teamentwicklung und
Lösung/Vermeidung von Konflikten, Angebote wie Supervisionen, Mediationen, Fortbildungen 
u.ä. zu nutzen. Auch Strategieworkshops, Zukunftswerkstätten u.ä. sind denkbar - hier mit 
dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen, sowie der 
strategischen Ausrichtung des Betriebs.

Fonds: Ein weit verbreitetes Problem von Kollektiven ist der Kapitalmangel. Sei es in der
Gründungsphase oder temporär beim Einkauf von Rohstoffen oder anderen Waren. Hierfür soll 
ein Fonds eingerichtet werden. Dieser sollte möglichst in Form eines gemeinnützigen 
Vereins oder als Stiftung eingerichtet werden, um auch Mittel von außen akquirieren zu können.

Perspektivisch könnte dieser Fonds auch dazu dienen, einen Ausgleich zwischen 
wirtschaftlich starken und schwachen Kollektiven zu schaffen.

Interne Ökonomie: Klar für uns ist, dass, wenn unser Syndikat oder unserer GOB-Betrieb
irgendetwas braucht, wir uns erst mal in der GOB-Föderation umsehen, inwieweit wir es uns 
hier beschaffen können. In der Diskussion ist noch, inwieweit ein Einkauf in diesem Rahmen 
verpflichtend sein sollte.

1  Projektberatung AGB, siehe http://www.agberatung-berlin.org/
FAU Berlin: Gewerkschaftlich Organisierter Betrieb [GOB] S. 7/8 Gemeinsames Marketing: 
Angefangen bei einem gemeinsamen Auftreten auf Messen und Festivals, was bereits in 
unkomplizierter Form durch einzelne Kollektive abgedeckt werden könnte, die ohnehin dort 
präsent sind, bis hin zu einem gemeinsamen Label.

Gemeinsamer Einkauf: Innerhalb der Föderation könnten sich einzelne Betriebe zusammen-
finden, um gemeinsam Waren (Rohstoffe usw.) und Dienstleistungen (Buchhaltung, Versiche-
rungen, Layout usw.) einzukaufen und dadurch bessere Konditionen zu erreichen. Auch der
gemeinsame Einkauf von Produktionsmitteln, die nur punktuell benötigt werden wäre auf 
Ebene der Föderation oder zwischen einzelnen Betrieben denkbar.

Perspektivisch könnten in diesem Bereich - durch die gemeinsame Nachfrage - auch quasi 
Meta-Kollektive entstehen, die z.B. die Buchhaltung für mehrere Betriebe übernehmen.
Gemeinsamer Vertrieb: Bereits jetzt gibt es in unserem Dunstkreis Ladengeschäfte und 
Online-Shops. Die Aufnahme von Waren anderer GOB-Betriebe wäre also ein einfacher Schritt. 
Ab einer bestimmten Größe könnten wir uns auch - natürlich kollektiv betriebene - 
GOB-Läden vorstellen, oder auch eine GOB-Alternative zu Amazon.

Jobbörse: Eine Jobbörse würde nicht nur die Möglichkeit bieten innerhalb der Föderation 
und der FAU nach neuen MitkollektivistInnen zu suchen, sie könnte auch dazu dienen darüber 
einen zeitweiligen Austausch zwischen den Kollektiven zu organisieren. Person X hat Lust, 
eine Zeit lang in einer anderen Branche reinzuschnuppern oder in einer Stadt zu leben und 
tauscht ihren Arbeitsplatz für diesen Zeitraum mit Person Y. Dies könnte auch dazu 
beitragen, den Austausch zwischen den Kollektiven zu fördern.

Kollektiv-Patenschaften: Solche Patenschaften könnten auf verschiedenen Ebenen entstehen,
auch international. Zwischen alten und neuen, wobei dort der Erfahrungsaustausch im 
Vorder-grund stehen könnte, zwischen wirtschaftlich starken und schwachen, zwischen 
Betrieben aus
verschiedenen Regionen oder Branchen. Ziel hierbei ist es, den Austausch, die gegenseitige 
Hilfe und Verbundenheit zu fördern, sowie neue Inspirationen zu ermöglichen.
FAU Berlin: Gewerkschaftlich Organisierter Betrieb [GOB]
  S. 8/8


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