(de) FAU-IAA - Direct Action #224 - Tarifeinheit: Wie weiter?

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Thu Aug 21 18:11:00 CEST 2014


Rechtsanwalt Dr. Rolf Geffken zur Bedeutung des Gesetzesvorhabens "Tarifeinheit" ?und den 
jüngsten diesbezüglichen DGB-Beschlüssen ---- Selbst linke Medien vermeldeten nach den 
neuesten DGB-Beschlüssen zur "Tarifeinheit" einen angeblichen Kurswechsel der 
angeschlossenen Gewerkschaften zu diesem Thema. Doch was ist dran an dieser Botschaft? 
---- Ursprünglich hatten DGB und BDA gemeinsam (!) eine gesetzliche Regelung der sog. 
Tarifeinheit im Betrieb (unter Ausschluss weniger stark organisierter Gewerkschaften) 
verlangt. Die schwarz-gelbe Regierung versagte ihnen zunächst die Gefolgschaft. Doch dann 
griff die Große Koalition von SPD und CDU/CSU die Forderung auf und kündigte ein 
entsprechendes Gesetzesvorhaben an. Zahlreiche kleinere Gewerkschaften kündigten an, vor 
das Verfassungsgericht zu ziehen. Auch innerhalb der DGB-Gewerkschaften wuchs die Kritik. 
Unter Zugrundelegung des geplanten "Mehrheitsprinzips" hätte die Einführung des Prinzips 
der Tarifeinheit per Gesetz in bestimmten Bereichen sogar die Tariffähigkeit von 
DGB-Gewerkschaften in Frage gestellt (so z. B. im Gesundheitswesen). Schließlich sprach 
sich die Gewerkschaft ver.di sogar ausdrücklich gegen dieses Gesetzesvorhaben aus. Der 
DGB-Vorsitzende Hoffmann kam in seiner Rede auf dem DGB- Kongress zu folgender 
Schlussfolgerung:

"Schon heute ist klar, dass für den Fall einer gesetzlichen Regelung zur Tarifeinheit 
mehrere Organisationen angekündigt haben, wegen der Einschränkung des Streikrechts vor das 
Verfassungsgericht zu ziehen. Auch viele uns nahestehende Juristen sagen, dass sie dort 
gute Chancen haben, dass eine solche Regelung vom Verfassungsgericht kassiert wird."

Damit ist klar, dass einer der zentralen Hintergründe für den Verzicht auf Unterstützung 
des konkreten Gesetzesvorhabens die Befürchtung war und ist, Rechtsmittel gegen das neue 
Gesetz könnten erfolgreich sein (und damit auch zu einem massiven Legitimationsverlust der 
DGB-Gewerkschaften beitragen).

Hat dies aber auch seinen Niederschlag in der Beschlussfassung des DGB-Kongresses 
gefunden? Die Antwort ist ein klares: Nein. Auf dem Kongress lagen zur Beschlussfassung 
verschiedene Anträge und auch verschiedene Änderungsanträge vor. Aus Niedersachsen kam der 
Vorschlag, alle Gesetzesänderungen abzulehnen, die auch nur das "Risiko" beinhalten 
würden, das Streikrecht einzuschränken. In dem Antrag 001 wurde jede gesetzliche Regelung 
des Streikrechts grundsätzlich abgelehnt. Doch diese Vorschläge wurden nicht 
verabschiedet. Im Gegenteil: Für die IG Metall erklärte Brigitte Runge, dass man eine 
gesetzliche Regelung des Streikrechts nicht grundsätzlich ablehnen könne. Schließlich wäre 
man ja auch damit einverstanden, wenn der Gesetzgeber etwa regeln würde, "dass das 
politische Streikrecht... auch zur Koalitionsfreiheit... gehört".

Man ist überrascht: Gab oder gibt es eine Debatte über die Garantie des politischen 
Streikrechts? Gewiss: Eine Debatte schon. Aber keine Debatte auf dem DGB-Kongress und erst 
recht keine Debatte innerhalb der amtierenden Gesetzgebung oder etwa beim 
Bundesarbeitsgericht. Die Haltung, eine gesetzliche Regelung des Streikrechts 
grundsätzlich abzulehnen, haben die Gewerkschaften in den letzten Jahrzehnten nicht von 
ungefähr vertreten: Bei einer "Regelung" geht es bekanntlich nicht um eine 
"Rechtsgarantie" sondern um Regularien, so wie sie das Bundesarbeitsgericht in seinem 
sogenannten "Arbeitskampfrecht" festgelegt hat. Und diese Regularien sichern nicht das 
Streikrecht, sondern schränken es ein. Das ist das Wesen jeder Regel, dass sie 
Einschränkungen enthalten muss. Handlungsspielräume werden auch eingeschränkt. Die 
Tarifautonomie relativiert.

Doch offensichtlich ist dieses nicht mehr die Linie des DGB. Und das Ziel, eine 
"Tarifeinheit" im Betrieb herzustellen, ist vom DGB keineswegs aufgegeben worden. Der 
DGB-Vorsitzende formulierte in seiner Rede ausdrücklich:

"Jetzt wissen wir alle, was die Schwarz-Rote-Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart 
hat. Sie will die Tarifeinheit stärken. Da kann ich sagen: Dieses politische Ziel werden 
wir natürlich nachhaltig unterstützen (!). Wir brauchen eine Stabilisierung der 
Tarifeinheit (!). Wenn die Große Koalition uns (!!) dabei helfen will, dann nehmen wir 
dieses Angebot zur Hilfe natürlich an."

Daran schloss er die Bemerkung an, dass die "Sicherung der Tarifeinheit" aber keinen 
Eingriff ins Streikrecht bedeuten könne und "natürlich verfassungskonform" sein müsse. Das 
ist der Punkt: Dahinter stehen von Tarifexperten der Koalition laut FAZ angedachte Pläne, 
das Thema Tarifeinheit durch das Thema Tarifkonkurrenz zu ersetzen und eine schon 
vorhandene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Thema gegebenenfalls 
gesetzlich zu verfestigen. Dies würde bedeuten, dass z. B. bei einer Tarifkonkurrenz 
Tarifverträge für eine gesamte Belegschaft gegenüber Tarifverträgen für einzelne 
Beschäftigtengruppen vorrangig sein sollen. Man kann darüber streiten, ob dies 
verfassungskonform ist. Entscheidend ist, dass auch der DGB sich vorbehält, entsprechende 
Initiativen zu unterstützen, sofern diese "verfassungskonform" sind. Und da ja auch die 
Regierung schon hat verlauten lassen, dass man selbstverständlich das Grundrecht in Art. 9 
GG unangetastet lassen werde, kann man ahnen, was da ausgebrütet werden dürfte. Hinzu 
kommt, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss aus dem Jahre 2010 ausgeführt 
hat, es sähe "derzeit" keine Anzeichen dafür, dass der beabsichtigte Eingriff in die 
Koalitions- und Streikfreiheit zur Wahrung der "Funktionsfähigkeit" der Tarifautonomie 
erforderlich sei. "Derzeit". Genau an diesem "Beleg" arbeiten bereits "Rechtsexperten" 
auch aus der akademischen Zunft.Sofern der DGB den Eindruck erweckt haben sollte, als 
würden nunmehr das Ziel der Tarifeinheit "nur" noch auf politischem und nicht mehr auf 
rechtlichem Wege verfolgt, ist dieser Eindruck falsch. Die Realität ist eine völlig 
andere: Nicht nur der DGB allgemein sondern vor allem auch die angeblich dem 
Tarifeinheitsgesetz gegenüber besonders kritische Gewerkschaft ver.di verfolgen in der 
täglichen Praxis weiterhin das Ziel, sog. "unsolidarische Splittergruppen" auch und gerade 
rechtlich zu bekämpfen. Der Verfasser hat zurzeit wieder eine Akte auf dem Tisch, in 
welcher sich etwa die Gewerkschaft ver.di in einem Statusverfahren gegen die Existenz 
einer neu gegründeten Gewerkschaft im Versicherungsgewerbe richtet.

Fazit: Wer ausdrücklich erklärt, lediglich im Hinblick auf verfassungsrechtliche Bedenken 
und das Risiko einer Niederlage beim Bundesarbeitsgericht und beim 
Bundesverfassungsgericht auf die Unterstützung der geplanten Initiative der 
Bundesregierung zur Tarifeinheit zu verzichten, ist wenig glaubwürdig. Dies gilt umso mehr 
dann, wenn er weiterhin das Ziel verfolgt, etwa über dem Weg der Tarifkonkurrenz mit 
anderen juristischen Mitteln das gleiche politische Ziel zu verfolgen. Oder der Status 
alternativer Gewerkschaftsinitiativen weiterhin rechtlich bekämpft wird.

Die Sicherung des Streikrechts bleibt weiter aktuell. Der Beschluss des DGB bestätigt die 
Richtigkeit dieses Kampfes, aber er markiert keineswegs sein Ende. Die Forderung nach 
Tarifeinheit stärkt nicht etwa die Aktionseinheit der Arbeiterschaft sondern spaltet sie, 
egal ob sie im rechtlichen Gewand einer "verfassungskonformen" Tarifkonkurrenz oder "nur" 
als gewerkschaftspolitische Forderung daherkommt. In diesem Zusammenhang ist es alles 
andere als ein nur "akademischer Streit", was da auf dem DGB-Kongress genau beschlossen 
wurde, wie Olaf Harms in Junge Welt meinte: Nein, diese Beschlüsse belegen die nach wie 
vor starken auf Spaltung der Belegschaften gerichteten Bestrebungen innerhalb des DGB.

Rolf Geffken

(Dieser Text ist eine Kurzfassung eines Referats des Verfassers auf der Konferenz "Hände 
weg vom Streikrecht!" in Frankfurt am 15.6.2014)



KONFERENZ ZUR TARIFEINHEIT

Im Zuge des von der aktuellen Regierung forcierten Gesetzesvorhabens zur Tarifeinheit fand 
am 15. Juni im Haus des DGB in Frankfurt/Main eine Konferenz statt. Der Einladung des 
Aktionsbündnisses "Hände weg vom Streikrecht - für volle gewerkschaftliche 
Aktionsfreiheit" folgten rund 40 TeilnehmerInnen verschiedener Gewerkschaften, unter 
anderen KollegInnen der IG Metall, Ver.di, GEW, FAU und des IWW. Hauptthema der Konferenz 
war die kritische Auseinandersetzung mit dem staatlichen Eingriff in die 
Koalitionsfreiheit. Näheres hierzu findet sich hier im Artikel des Arbeitsrechtlers Dr. 
Rolf Geffken, welcher ebenfalls teilnahm. Ergebnisse der Zusammenkunft waren, dass die 
Tarifeinheit als Bedrohung aller Lohnabhängigen zu werten ist, neben den Gewerkschaften 
ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis Gegenwehr leisten und die Wahrnehmung des 
Streikrechts verbessert werden soll. So ist in nächster Zeit mit einer breit angelegten 
Kampagne zur Aufklärung zu rechnen.


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