(de) FAU-IAA - Direct Action #224 - Tarifeinheit: Wie weiter?
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Thu Aug 21 18:11:00 CEST 2014
Rechtsanwalt Dr. Rolf Geffken zur Bedeutung des Gesetzesvorhabens "Tarifeinheit" ?und den
jüngsten diesbezüglichen DGB-Beschlüssen ---- Selbst linke Medien vermeldeten nach den
neuesten DGB-Beschlüssen zur "Tarifeinheit" einen angeblichen Kurswechsel der
angeschlossenen Gewerkschaften zu diesem Thema. Doch was ist dran an dieser Botschaft?
---- Ursprünglich hatten DGB und BDA gemeinsam (!) eine gesetzliche Regelung der sog.
Tarifeinheit im Betrieb (unter Ausschluss weniger stark organisierter Gewerkschaften)
verlangt. Die schwarz-gelbe Regierung versagte ihnen zunächst die Gefolgschaft. Doch dann
griff die Große Koalition von SPD und CDU/CSU die Forderung auf und kündigte ein
entsprechendes Gesetzesvorhaben an. Zahlreiche kleinere Gewerkschaften kündigten an, vor
das Verfassungsgericht zu ziehen. Auch innerhalb der DGB-Gewerkschaften wuchs die Kritik.
Unter Zugrundelegung des geplanten "Mehrheitsprinzips" hätte die Einführung des Prinzips
der Tarifeinheit per Gesetz in bestimmten Bereichen sogar die Tariffähigkeit von
DGB-Gewerkschaften in Frage gestellt (so z. B. im Gesundheitswesen). Schließlich sprach
sich die Gewerkschaft ver.di sogar ausdrücklich gegen dieses Gesetzesvorhaben aus. Der
DGB-Vorsitzende Hoffmann kam in seiner Rede auf dem DGB- Kongress zu folgender
Schlussfolgerung:
"Schon heute ist klar, dass für den Fall einer gesetzlichen Regelung zur Tarifeinheit
mehrere Organisationen angekündigt haben, wegen der Einschränkung des Streikrechts vor das
Verfassungsgericht zu ziehen. Auch viele uns nahestehende Juristen sagen, dass sie dort
gute Chancen haben, dass eine solche Regelung vom Verfassungsgericht kassiert wird."
Damit ist klar, dass einer der zentralen Hintergründe für den Verzicht auf Unterstützung
des konkreten Gesetzesvorhabens die Befürchtung war und ist, Rechtsmittel gegen das neue
Gesetz könnten erfolgreich sein (und damit auch zu einem massiven Legitimationsverlust der
DGB-Gewerkschaften beitragen).
Hat dies aber auch seinen Niederschlag in der Beschlussfassung des DGB-Kongresses
gefunden? Die Antwort ist ein klares: Nein. Auf dem Kongress lagen zur Beschlussfassung
verschiedene Anträge und auch verschiedene Änderungsanträge vor. Aus Niedersachsen kam der
Vorschlag, alle Gesetzesänderungen abzulehnen, die auch nur das "Risiko" beinhalten
würden, das Streikrecht einzuschränken. In dem Antrag 001 wurde jede gesetzliche Regelung
des Streikrechts grundsätzlich abgelehnt. Doch diese Vorschläge wurden nicht
verabschiedet. Im Gegenteil: Für die IG Metall erklärte Brigitte Runge, dass man eine
gesetzliche Regelung des Streikrechts nicht grundsätzlich ablehnen könne. Schließlich wäre
man ja auch damit einverstanden, wenn der Gesetzgeber etwa regeln würde, "dass das
politische Streikrecht... auch zur Koalitionsfreiheit... gehört".
Man ist überrascht: Gab oder gibt es eine Debatte über die Garantie des politischen
Streikrechts? Gewiss: Eine Debatte schon. Aber keine Debatte auf dem DGB-Kongress und erst
recht keine Debatte innerhalb der amtierenden Gesetzgebung oder etwa beim
Bundesarbeitsgericht. Die Haltung, eine gesetzliche Regelung des Streikrechts
grundsätzlich abzulehnen, haben die Gewerkschaften in den letzten Jahrzehnten nicht von
ungefähr vertreten: Bei einer "Regelung" geht es bekanntlich nicht um eine
"Rechtsgarantie" sondern um Regularien, so wie sie das Bundesarbeitsgericht in seinem
sogenannten "Arbeitskampfrecht" festgelegt hat. Und diese Regularien sichern nicht das
Streikrecht, sondern schränken es ein. Das ist das Wesen jeder Regel, dass sie
Einschränkungen enthalten muss. Handlungsspielräume werden auch eingeschränkt. Die
Tarifautonomie relativiert.
Doch offensichtlich ist dieses nicht mehr die Linie des DGB. Und das Ziel, eine
"Tarifeinheit" im Betrieb herzustellen, ist vom DGB keineswegs aufgegeben worden. Der
DGB-Vorsitzende formulierte in seiner Rede ausdrücklich:
"Jetzt wissen wir alle, was die Schwarz-Rote-Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart
hat. Sie will die Tarifeinheit stärken. Da kann ich sagen: Dieses politische Ziel werden
wir natürlich nachhaltig unterstützen (!). Wir brauchen eine Stabilisierung der
Tarifeinheit (!). Wenn die Große Koalition uns (!!) dabei helfen will, dann nehmen wir
dieses Angebot zur Hilfe natürlich an."
Daran schloss er die Bemerkung an, dass die "Sicherung der Tarifeinheit" aber keinen
Eingriff ins Streikrecht bedeuten könne und "natürlich verfassungskonform" sein müsse. Das
ist der Punkt: Dahinter stehen von Tarifexperten der Koalition laut FAZ angedachte Pläne,
das Thema Tarifeinheit durch das Thema Tarifkonkurrenz zu ersetzen und eine schon
vorhandene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Thema gegebenenfalls
gesetzlich zu verfestigen. Dies würde bedeuten, dass z. B. bei einer Tarifkonkurrenz
Tarifverträge für eine gesamte Belegschaft gegenüber Tarifverträgen für einzelne
Beschäftigtengruppen vorrangig sein sollen. Man kann darüber streiten, ob dies
verfassungskonform ist. Entscheidend ist, dass auch der DGB sich vorbehält, entsprechende
Initiativen zu unterstützen, sofern diese "verfassungskonform" sind. Und da ja auch die
Regierung schon hat verlauten lassen, dass man selbstverständlich das Grundrecht in Art. 9
GG unangetastet lassen werde, kann man ahnen, was da ausgebrütet werden dürfte. Hinzu
kommt, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss aus dem Jahre 2010 ausgeführt
hat, es sähe "derzeit" keine Anzeichen dafür, dass der beabsichtigte Eingriff in die
Koalitions- und Streikfreiheit zur Wahrung der "Funktionsfähigkeit" der Tarifautonomie
erforderlich sei. "Derzeit". Genau an diesem "Beleg" arbeiten bereits "Rechtsexperten"
auch aus der akademischen Zunft.Sofern der DGB den Eindruck erweckt haben sollte, als
würden nunmehr das Ziel der Tarifeinheit "nur" noch auf politischem und nicht mehr auf
rechtlichem Wege verfolgt, ist dieser Eindruck falsch. Die Realität ist eine völlig
andere: Nicht nur der DGB allgemein sondern vor allem auch die angeblich dem
Tarifeinheitsgesetz gegenüber besonders kritische Gewerkschaft ver.di verfolgen in der
täglichen Praxis weiterhin das Ziel, sog. "unsolidarische Splittergruppen" auch und gerade
rechtlich zu bekämpfen. Der Verfasser hat zurzeit wieder eine Akte auf dem Tisch, in
welcher sich etwa die Gewerkschaft ver.di in einem Statusverfahren gegen die Existenz
einer neu gegründeten Gewerkschaft im Versicherungsgewerbe richtet.
Fazit: Wer ausdrücklich erklärt, lediglich im Hinblick auf verfassungsrechtliche Bedenken
und das Risiko einer Niederlage beim Bundesarbeitsgericht und beim
Bundesverfassungsgericht auf die Unterstützung der geplanten Initiative der
Bundesregierung zur Tarifeinheit zu verzichten, ist wenig glaubwürdig. Dies gilt umso mehr
dann, wenn er weiterhin das Ziel verfolgt, etwa über dem Weg der Tarifkonkurrenz mit
anderen juristischen Mitteln das gleiche politische Ziel zu verfolgen. Oder der Status
alternativer Gewerkschaftsinitiativen weiterhin rechtlich bekämpft wird.
Die Sicherung des Streikrechts bleibt weiter aktuell. Der Beschluss des DGB bestätigt die
Richtigkeit dieses Kampfes, aber er markiert keineswegs sein Ende. Die Forderung nach
Tarifeinheit stärkt nicht etwa die Aktionseinheit der Arbeiterschaft sondern spaltet sie,
egal ob sie im rechtlichen Gewand einer "verfassungskonformen" Tarifkonkurrenz oder "nur"
als gewerkschaftspolitische Forderung daherkommt. In diesem Zusammenhang ist es alles
andere als ein nur "akademischer Streit", was da auf dem DGB-Kongress genau beschlossen
wurde, wie Olaf Harms in Junge Welt meinte: Nein, diese Beschlüsse belegen die nach wie
vor starken auf Spaltung der Belegschaften gerichteten Bestrebungen innerhalb des DGB.
Rolf Geffken
(Dieser Text ist eine Kurzfassung eines Referats des Verfassers auf der Konferenz "Hände
weg vom Streikrecht!" in Frankfurt am 15.6.2014)
KONFERENZ ZUR TARIFEINHEIT
Im Zuge des von der aktuellen Regierung forcierten Gesetzesvorhabens zur Tarifeinheit fand
am 15. Juni im Haus des DGB in Frankfurt/Main eine Konferenz statt. Der Einladung des
Aktionsbündnisses "Hände weg vom Streikrecht - für volle gewerkschaftliche
Aktionsfreiheit" folgten rund 40 TeilnehmerInnen verschiedener Gewerkschaften, unter
anderen KollegInnen der IG Metall, Ver.di, GEW, FAU und des IWW. Hauptthema der Konferenz
war die kritische Auseinandersetzung mit dem staatlichen Eingriff in die
Koalitionsfreiheit. Näheres hierzu findet sich hier im Artikel des Arbeitsrechtlers Dr.
Rolf Geffken, welcher ebenfalls teilnahm. Ergebnisse der Zusammenkunft waren, dass die
Tarifeinheit als Bedrohung aller Lohnabhängigen zu werten ist, neben den Gewerkschaften
ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis Gegenwehr leisten und die Wahrnehmung des
Streikrechts verbessert werden soll. So ist in nächster Zeit mit einer breit angelegten
Kampagne zur Aufklärung zu rechnen.
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