(de) FAU-IAA - Direct Action #224 - Die "Guten" ins Töpfchen... -- Das Märchen von einer egalitären Bildungspolitik
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Thu Aug 7 12:33:41 CEST 2014
Die erstmalig 2000 erhobenen und veröffentlichten PISA-Studien der OECD (Programme for
International Student Assessment) belegten die bereits Jahrzehnte andauernde
Diskriminierung von Kindern aus prekären, sozial benachteiligten Familien sowie Kindern
mit Migrationshintergrund. Die Studie verdeutlicht vor allem, dass im Vergleich zu anderen
europäischen Ländern die Bildungskarrieren von Kindern und Jugendlichen besonders stark
mit der sozialen/regionalen Herkunft korrelieren1. Dies löste den so genannten
"PISA-Schock" aus, seit dem vielfach verschiedene Konzepte der Schulreform und
-entwicklung diskutiert und teilweise umgesetzt werden. Allerdings zeigen Zahlen von 2012
des Statistischen Bundesamtes, dass der angestrebte Schulabschluss der Schüler*innen stark
mit den Bildungsabschlüssen der Eltern korreliert. Laut Mikrozensus von 2012 (siehe
Schaubild) lässt erkennen, dass die Eltern von 55% der Schüler*innen, die eine Hauptschule
besuchen, selbst eine Lehre/duale Berufsausbildung gemacht haben. 31% der Eltern haben
keinen derartigen Abschluss und lediglich 2% haben einen Hochschulabschluss. Die
Schüler*innen, die eine Realschule besuchen, kommen aus Familien in denen der höchste
Bildungsabschluss zu 61% eine Lehre/duale Bildungsausbildung ist, und immerhin noch 12%
der Eltern haben weder Ausbildung noch Studium absolviert. 5% der Eltern besitzen einen
Hochschulabschluss, 1% hat promoviert. Am Gymnasium kehren sich diese Zahlen um: 38% der
Eltern haben eine Lehre/duale Berufsausbildung. 22% der Eltern haben einen
Hochschulabschluss erreicht, 5% der Eltern haben sogar promoviert. Nur 6% der
Schüler*innen kommen aus Haushalten, in denen die Eltern keinen solchen Bildungsabschluss
erlangt haben. Folglich hat sich trotz vieler Diskussionen, Reformvorschläge und Reformen
an der Ausgrenzung bestimmter marginalisierter Gruppen innerhalb des Schulsystems nicht
viel verändert. In diesem Artikel soll die Frage diskutiert werden, woran bislang eine
Veränderung des Schulsystems hin zu weniger Diskriminierung scheitert.
WAS SIND DIE FUNKTIONEN VON SCHULE UND WARUM GIBT ES DIE SCHULPFLICHT?
Die Einführung der allgemeinen Schulpflicht während des Kaiserreichs wird generell als ein
Indiz für die Demokratisierung von Gesellschaft verstanden, da umgekehrt diese Pflicht in
der Regel als ein "Recht auf Bildung" umgedeutet wird. Da jedoch Rechte nicht
gleichbedeutend mit Pflichten sind, lohnt sich ein Blick auf die Unterscheidung zwischen
diesen beiden. Das "Recht auf Bildung" ist in Artikel 26 der UN-Menschenrechtscharta
festgeschrieben und wird wie folgt definiert:
"Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der
Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist
obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden,
und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offen
stehen.
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der
Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist
obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden,
und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offen
stehen. 2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und
auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein.
Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen (...) beitragen
und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. 3.
Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern
zuteil werden soll."2
Einerseits wird hier ein Bildungsauftrag vergeben, der vermutlich, obgleich dies nicht
explizit genannt wird, an eine staatliche Institution gerichtet ist, die beispielsweise
die Infrastruktur für kostenlosen Grundschulunterricht bereitstellen muss, oder diesen
Auftrag an andere Institutionen vergeben kann. Andererseits sollen die Eltern das Recht
besitzen über die Art der Bildung ihrer Kinder zu wählen. Des Weiteren werden die Ziele
von Bildung auf die Entwicklung der Persönlichkeit hin definiert. Gemeinhin gilt dieses
"Recht auf Bildung" in der BRD als umgesetzt, da ein freier, kostenloser Zugang zu
verschiedenen Schulen und Schulformen gewährleistet ist und die Eltern zwischen den
jeweiligen Schulformen für ihre Kinder wählen können. Als Garant dieses Bildungsrechts
gelten die Schulpflicht sowie die staatliche Schulhoheit.3
Diese verfolgen jedoch andere Ziele, weshalb es sinnvoll ist, sich Funktionen von Schule
im kapitalistischen Staat zu vergegenwärtigen. Die Einführung einer allgemeinen
Schulpflicht während des Kaiserreichs und ihrer flächendeckenden Umsetzung in der Weimarer
Republik erfolgte vor dem Hintergrund einer veränderten Sicht auf das "Staatsvolk", das
nun nicht mehr nur untertänig und in Ständen kategorisiert sein sollte, sondern nun aus
diesem mündige Bürger einstehen sollten, denen es an einer gewissen Bildung nicht fehlen
durfte. In dieser Tradition wurde der staatliche Bildungsauftrag auch im Grundgesetz
verankert. Dort heißt es: "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates"³.
Durchgesetzt wird dies zum einen durch die 10-jährige Schulpflicht, die anders als in
anderen westlichen Staaten rigoros durchgesetzt wird, und die Schulhoheit; d.h.: die
Bestimmung, ob eine private Schulen anerkannt wird, obliegt staatlichen Institutionen, in
der Regel den einzelnen Ländern. Diese umfangreiche Regulierung bewirkte sogar, dass eine
Familie, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollte, und dadurch massiven Repressionen
ausgesetzt war, in den USA politisches Asyl erhielt4.
DOCH WESHALB IST DEM STAAT SOVIEL DARAN GELEGEN?
Weshalb hält er es für unabdingbar, alle Kinder und Jugendliche in staatlichen Schulen zu
unterrichten? Zur Beantwortung dieser Frage kann es aufschlussreich sein, die Aufgaben von
Lehrpersonen zu beachten.
"In Wahrnehmung des verfassungsrechtlich vorgegebenen Erziehungsauftrags erfüllen sie
Aufgaben von hoher staatspolitischer Bedeutung; sie müssen daher von der Richtigkeit
dieses Auftrags überzeugt und imstande sein, die Erziehungsziele einschließlich der
Grundwerte und Grundentscheidungen der Verfassung den Schülern glaubhaft zu vermitteln."5
Dies bedeutet im Wesentlichen die Bindung der Lehrperson sowie die des Lehrplans an das
Grundgesetz und die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung. Für Schülerinnen und Schüler
bedeutet dies, dass sie erlernen, sich in diesem Handlungsrahmen zu bewegen, zu denken und
diesen schließlich nicht nur als gegeben hinnehmen, sondern auch diesen bejahen und bereit
sind ihn zu verteidigen. Als zweite hoheitliche Aufgabe von Lehrpersonen wird definiert,
dass sie "zu prüfen, Noten zu geben, über Versetzungen zu entscheiden..."6 haben. Durch
diese Aufgabe wird die Vergabe von Noten, seien sie numerisch oder als
Entwicklungsberichte dargestellt, festgeschrieben. Noten haben neben pädagogischen
Rückmeldefunktionen u.ä. insbesondere die Funktion, über Zugänge zu weiterführender
Bildung zu entscheiden, und legen somit die spätere gesellschaftliche Positionierung fest.
Durch sie werden Selektionsmechanismen legitimiert und internalisiert. Dabei vermitteln
sie weitere erwünschte Erkenntnisse:
DIE DURCHSETZUNG DES LEISTUNGSPRINZIPS:
Die Durchsetzung des Leistungsprinzips wird als großer Gewinn für eine sich demokratisch-
kapitalistisch verstehende Gesellschaft angesehen. Nun mehr spielen angeblich sozialer
Status, Klassenzugehörigkeit, Geschlecht, "Rasse"7/Ethnizität8 keinerlei Rolle mehr,
sondern das Leistungsprinzip wird als scheinbar objektives Kriterium eingeführt, das zu
einer Chancengleichheit beitragen soll. Allerdings wird dabei nicht berücksichtigt, dass
Kinder und Jugendliche über unterschiedliche Voraussetzungen und Wissensstände verfügen
und dadurch durch ein "Wir behandeln alle gleich" benachteiligt werden, was auch erwünscht
ist. Denn Schule ist eben nicht dazu da unterschiedliche Leistungsstände aufzuheben und
Kinder und Jugendliche individuell zu fördern, sondern es dient der Feststellung von
Leistungsunterschieden und -defiziten.
DEMNACH IST EIN VERSAGEN IN DIESEM PRINZIP ANGELEGT
Dieses wird nun nicht mehr als strukturelles Problem wahrgenommen, sondern als ein
individuelles Scheitern interpretiert und letztlich akzeptiert. Auf diese Weise wird der
Mythos des "American Dream" (Vom Tellerwäscher zum Millionär) in die Schulpraxis
übernommen. Der gewollte Misserfolg vieler Kinder und Jugendlicher wird als ein
persönliches Versagen dargestellt, währenddessen es genügend Beispiele zu geben scheint,
dass Mensch die Schule doch locker schaffen kann. Dass diese es trotz selektierender
Strukturen schaffen und nicht wegen dieser, wird nicht erwähnt. Auf diese Weise wird die
gesellschaftliche Selektion in verschiedene Einkommens-und Berufsklassen bereits in der
Schule über Noten und damit verbundene Bildungszugänge durch das dreigliedrige
Schulsystem9 forciert, was sich in den resultierenden Bildungsabschlüssen manifestiert.
Auch hier ist es nicht der Sinn, dass möglichst viele über entsprechende
Bildungsabschlüsse später höhere gesellschaftliche Positionen einnehmen, Schüler*innen
eine individuelle Rückmeldung über ihren Wissenstand erfahren und entsprechend gefördert
werden. Vielmehr wird von der individuellen Leistung abstrahiert und sie in Bezug zu einer
definierten Gruppe (meist die Klasse oder Stufe) gesetzt. Noten spiegeln daher nicht den
individuellen Leistungsstand wider, sondern legen eine Rangordnung innerhalb der Klasse
fest, nach der schließlich selektiert werden kann. Dabei ist nicht das Ziel, das möglichst
viele gut abschneiden, sondern das Ideal stellt die so genannte "Gaußsche Glockenkurve",
auch Standardnormalverteilung genannt, dar. Diese hat einen breiten mittleren Bereich und
ausgedünnte Extreme an dem höheren und niedrigeren Enden. Dies bedeutet, dass die einzelne
Leistung einer*r Schüler*in zwar das Mittel für die spätere Selektion darstellt, jedoch
nicht das eigentliche Kriterium, da die Notengebung auf dem Vergleich mit einer
definierten Gruppe basiert.
Da folglich das schulische Versagen von Schüler*innen vorgesehen ist, stellt sich die
Frage inwieweit gesellschaftlich verbreitete Diskriminierungsformen die schulische
Selektion beeinflussen.
EIN INTERSEKTIONALER BLICK AUF DISKRIMINIERUNGSFORMEN IN DER GESELLSCHAFT UND IN DER SCHULE
Die gesellschaftliche, soziale, politische und ökonomische Ausgrenzung und Diskriminierung
von Menschen basiert auf eine Einordnung in verschiedene Gruppen auf Basis bestimmter
ausgewählter Merkmale, wie Geschlecht, "Rasse"/Ethnizität, Klasse etc. Diese Einteilung
legitimiert Abgrenzung und Ausgrenzung und marginalisiert dadurch Menschen. Gleichzeitig
werden bestehende Machtverhältnisse legitimiert und reproduziert. Intersektionalität
untersucht das Zusammenwirken verschiedener Merkmalsstrukturen und ihre spezifische
Diskriminierung und daraus sich ableitende Positionierung. Intersektionalität lässt sich
wie folgt definieren:
Intersektionalität ist ein Resultat von sozialen Prozessen, die in einer besonderen Art
und Weise zur Hierarchisierung der Bevölkerung führen (...) Zum einen stoßen wir auf
Konstruktionen von sozialen Merkmalen (positive Anlagen und Defizite, Fähigkeiten und
Unfähigkeiten, Handlungspotentiale und Inkompetenzen), die sozialen Gruppen zugeschrieben
werden und als Markierungen von Ungleichheit fungieren; zum anderen sind wir mit
Statuszuweisungen konfrontiert, durch welche Teilpopulationen auf unterschiedlichen Stufen
der gesellschaftlichen Rangordnung positioniert werden. Attribuierung und Lokation stützen
sich wechselseitig ab, vollziehen sich aber auf verschiedenen Ebenen10.
DISKRIMINIERUNG WIRKT DABEI AUF DREI EBENEN ...
... die miteinander in einer Wechselwirkung stehen und sich einander bedingen. Auf einer
individuellen Ebene findet die direkte Ausgrenzung einer Person durch eine oder mehrere
andere Personen statt. Dies kann sich z.B. in diskriminierenden Äußerungen über eine
Person darstellen. Die strukturelle Ebene schafft Diskriminierung von Menschen aufgrund
bestimmter Verordnungen und Gesetze, während die institutionelle Diskriminierung die
Ungleichbehandlung verschiedener Personen durch und in gesellschaftlichen Institutionen
meint. "Im Gegensatz zu der direkten [individuellen] Diskriminierung geht die
Ungleichbehandlung bei der institutionellen Diskriminierung nicht von dem einzelnen
Politiker, Beamten, Lehrer, Unternehmer oder Gewerkschaftler, sondern von dem Netz von
Institutionen aus, deren Maßnahmen in der Erziehung, der Wirtschaft und der Rechtsprechung
kumulativ wirken und in der Summe den Zustand rassistischer oder ethnischer [als auch
klassistischer, die Verfasserin] Diskriminierung bewirken."11
Da die Institution Schule als Teilbereich der Gesellschaft zu verstehen ist, wirken auch
hier die gleichen Mechanismen und Wirkweisen von Diskriminierung fort, wie sie auch
gesamtgesellschaftlich vorhanden sind. In der Schule spielen insbesondere rassistische und
klassistische Ausgrenzung eine wesentliche Rolle, was zu den Misserfolgen vieler
betroffener Schüler*innen führt. Auf einer strukturellen Ebene zeigt sich, dass die
Segregation von Wohnorten auch die Schulen beeinflusst. Da meist ein wohnsitznaher
Schulbesuch erfolgt, werden auch die Schulen dementsprechend ausgestattet und finanziell
versorgt. Dementsprechend entstehen so genannte "Brennpunktschulen", die meist finanziell
stark unterversorgt sind. Die bereits frühe Selektion und Verteilung in das dreigliedrige
Schulsystem erfolgt meist nicht nur auf Basis von Noten, sondern auch auf Grundlage von
Empfehlungsschreiben der Grundschullehrer*innen. Diese vergeben Empfehlungen über die
weitere Schullaufbahn des Kindes, die z.T. auch rechtlich bindend sein können. In diesen
Prognosen fließen nicht nur die tatsächlichen Leistungen der Kinder ein, sondern es werden
auch die familiäre Situation und Unterstützungsangebote durch die Familie oder andere
externe Akteur*innen berücksichtigt. Da nun auch Lehrer*innen nicht in einer vorurteils-
und diskriminierungsfreien Gesellschaft leben, spiegeln sich bestimmte Vorurteile, etwa
dass sozial marginalisierte und/oder Familien mit Migrationshintergrund wenig Interesse an
der Bildung ihrer Kinder hätten und diese nicht unterstützen würden, wider und
beeinflussen z.B. die Entscheidung, ein Empfehlungsschreiben für das Gymnasium
auszustellen, negativ. In einigen Bundesländern wurde diese Kritik bereits angenommen, so
dass Empfehlungsschreiben keine bindende Wirkung mehr haben oder ganz entfallen. Dennoch
bleibt die frühe Selektion in das dreigliedrige Schulsystem erhalten, was bedeutet, dass
Kinder lediglich vier Jahre Zeit haben etwaige Bildungsunterschiede aufzuholen. Das
dreigliedrige Schulsystem besteht auf der Annahme aus dem 19. Jahrhundert, dass das Lernen
in leistungshomogenen Gruppen am effektivsten sei. Ebenso so alt ist die Kritik an dieser
Annahme, die besagt, dass gerade das Lernen in leistungsheterogenen Gruppen besonders
wirkungsvoll sei, da auch innerhalb der Lerngruppe Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten
geboten werden können, was auch "leistungsstarken" Schüler*innen zu Gute kommt. Allerdings
steht diese Idee diametral zu gegebenen Funktionen der Institution Schule. Während in
einer heterogenen Lerngruppe die Schüler*innen lernen müssen sich gegenseitig zu
unterstützen, steht in der derzeitigen Schulform das Erlernen von Konkurrenzverhalten im
Vordergrund, da die Leistungen der Schüler*innen stets im Vergleich mit den Anderen
bewertet werden. Das Festhalten an alters-und leistungshomogenen Gruppen erschwert zudem
die Einstufung in die Schule von Kindern und Jugendlichen mit eigener
Migrationsgeschichte, da meist beide Kriterien bei ihnen nicht zusammenfallen. Auch die
starke Betonung auf Deutsch als Schulfach wirkt dabei erschwerend und führt auch zu
schlechteren Leistungen in anderen Schulfächern. Jedoch nicht mangels des Verständnisses
für die Lerninhalte des jeweiligen Schulfaches, sondern den Mangel an Sprachkenntnissen.
Die spezielle Förderung durch Einführung eines Deutsch-als-Zweitsprache-Unterrichts lässt
flächendeckend gesehen noch sehr zu wünschen übrig. Die Selektion in verschiedene
Schulformen soll, so die Idee, den Kindern und Jugendlichen eine maximale Förderung ihrer
Fähigkeiten zu kommen lassen. In der Realität führt es dazu, dass Kinder und Jugendliche,
die schlechter abschneiden, von weiteren Bildungswegen ausgegrenzt werden. Doch
andersherum wäre es sinnvoller, dass gerade die Schüler*innen, die an bestimmten Stellen
Defizite aufweisen, besonders lange und intensiv gefördert werden und somit möglichst
lange in der Schule verbleiben müssten. Dies widerspräche jedoch der Selektion durch
Bildungsabschlüsse, die Menschen gesellschaftliche Positionen zuweist. Das staatliche
Schulsystem hat eben nicht zum Ziel Bildungsunterschiede auszugleichen und somit zu einer
egalitäreren Gesellschaft beizutragen, sondern produziert Bildungsunterschiede, die sich
später in Einkommensunterschieden manifestieren. Insofern reproduziert es permanent
gesellschaftliche Ungleichheit mit allen entsprechenden Diskriminierungsformen.
FAZIT
Trotz der schon lange bekannten Wirkungen eines diskriminierenden Schulsystems und auch
der Kenntnisse über entsprechende Lösungsmöglichkeiten sowie angegangener Reformen bleibt
das Schulsystem ein selektives, Diskriminierung und Ausgrenzung produzierendes und
reproduzierendes System. Dies liegt jedoch nicht an Fehleinschätzungen oder der
Realisierbarkeit der Reformvorschläge, sondern scheitert am politischen Willen. Eine
tatsächliche Reform der Institution Schule würde eine Minderung von Bildungsunterschieden
bedeuten und würde somit einer zentralen Funktion von Schule, der Selektion,
zuwiderlaufen. Außerdem ist Schule eingebettet in Gesellschaft und gesellschaftliche
Institutionen, die von Rassismus und Klassismus durchdrungen sind und in denen diese
Ausgrenzungsmechanismen genutzt werden um bestehende Machtverhältnisse zu legitimieren und
zu reproduzieren. Schule ist ein Teil dessen und nimmt eine wichtige Reproduktionsfunktion
wahr. Insofern müssen gesamtgesellschaftlich Diskriminierungs- und Ausgrenzungsformen
angegangen und überwunden werden und eine egalitäre Verteilung gesellschaftlicher Güter
angestrebt werden. Erst dann kann Schule zu einer realen Bildungseinrichtung werden, ohne
staatlichen- und kapitalistischen Funktionen zu dienen.
Louise Goldberk
Anmerkungen:
[1] ? vgl. Bayat 2011[2] ?
www.bpb.de/gesellschaft/kultur/zukunft-bildung/156819/menschenrecht?p=all[3] ? GG: Artikel
7(1)[4] ? vgl.:
www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/homeschooling-familie-romeike-bekommt-doch-kein-asyl-in-den-usa-a-900109.html#spCommentsBoxPager
[18.06.14][5] ? Heckel/Avenarius 1986, ?S. 209f.[6] ?ebd., S. 206.[7] ? Bereits 1950
erließ die UNESCO das "statement on race" mittels dessen der Begriff "Rasse" diskreditiert
wurde. Allerdings scheiterte dies an dem Widerstand vieler Wissenschaftler_innen. ?(vgl.
Hund 2006, S. 14-15) Der Rassebegriff ist ein oftmals willkürlich angewandter Begriff, mit
dem Zweck der Ausgrenzung und Herabsetzung bestimmter Personengruppen und daher kein
geeignetes Analysekriterium. In diesem Artikel wird er benutzt, um rassistische Positionen
darzustellen und zu untersuchen. Um sich dennoch von diesem Begriff zu distanzieren wird
er in Anführungszeichen gesetzt.[8] ? Ethnizität und "Rasse" können verschiedene Formen
der Fremd- und Selbstdefinition darstellen. Ethnisierungen arbeiten eher mit kulturellen
Unterscheidungen und/oder Zuschreibungen, während "Rasse" biologistisch, naturalisierend
begründet wird. (vgl. Klinger et al. 2007, S. 20.)[9] ? vgl. Huisken 2001, S. 402.? Zwar
wurde/wird das dreigliedrige Schulsystem derzeit in einigen Bundesländern reformiert,
jedoch wird weder die schulische Selektion an sich noch die Institution des Gymnasiums als
elitäre Schule angetastet.[10] ? Becker-Schmidt 2007,? S. 58-61.[11] ?Interview mit Karim
Fereidoonie; In: Grenzwertig Nr.4
Literatur:
Bayat, Masoumeh: Rezension von: Fereidooni, Karim: Schule-Migration-Diskriminierung.
Ursachen der Benachteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund im deutschen
Schulwesen, Wiesbaden 2011, ?www.socialnet.de/rezensionen/11913.php Heckel,
Hans/?Avenarius, Hermann:? Schulrechtskunde,?Neuwied 1986Hund, Wulf D.:?Negative
Vergesellschaftung. Dimensionen der Rassismusanalyse, Münster 2006 Klinger,
Cornelia/?Knapp, Gudrun-Axeli:? Achsen der Ungleichheit - Achsen der Differenz.
Verhältnisbestimmungen von Klasse, Geschlecht, "Rasse"/Ethnizität;? In Klinger,
Cornelia/?Knapp, Gudrun-Axeli/?Sauer, Birgit (Hrsg.): ?Achsen der Ungleichheit. Zum
Verhältnis von Klasse, Geschlecht und Ethnizität,? Frankfurt am Main 2007 Huisken,
Freerk:? Erziehung im Kapitalismus. Von den Grundlagen der Pädagogik und dem
unbestreitbaren Nutzen der bürgerlichen Lehranstalten, ?Hamburg 2001 Becker-Schmidt,
Regina:? "Class", "gender", "ethniticity", "race". Logiken der Differenzsetzung,
Verschränkungen von Ungleichheitslagen und gesellschaftliche Strukturierung; In Klinger,
Cornelia/?Knapp, Gudrun-Axeli/?Sauer, Birgit (Hrsg.):? Achsen der Ungleichheit. Zum
Verhältnis von Klasse, Geschlecht und Ethnizität,? Frankfurt am Main 2007 Interview mit
Karim Fereidoonie; In: Grenzwertig Nr. 4 Kerner, Ina:? Questions of intersectionality.
Reflections on the current debate in German Genderstudies;? In: The European journal of
women´s studies Bd. 19.2,?London 2012, S. 203-218. Fereidooni, Karim:
?Schule-Migration-Diskriminierung. Ursachen der Benachteiligung von Kindern mit
Migrationshintergrund im deutschen Schulwesen,? Wiesbaden 2011 Fereidooni, Karim:? Das
interkulturelle Klassenzimmer: Perspektiven neuer deutscher Lehrkräfte auf den Bildungs-
und Integrationsdiskurs,? Wiesbaden 2012
https://www.direkteaktion.org/224/Die-201eGuten201c-ins-Toepfchen
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