(de) FAU-IAA - Direct Action #222 - Struggle - Nachrichten von der Klassenfront -- Nachrichten aus der Türkei, Ägypten, Südafrika und der USA
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Tue Apr 29 16:15:42 CEST 2014
TÜRKEI: ALLES TERRORISTINNEN? ---- Der Anzahl Personen nach zu urteilen, die in der Türkei
wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Organisation vor Gericht
stehen, müsste die Türkei das Land der TerroristInnen sein. Nach vorsichtigen Schätzungen
wurden mit diesem Vorwand alleine zwischen 2009 und 2012 etwa 8000 Menschen verhaftet -
diese Zahl dürfte nach den Protesten von 2013 weiter angestiegen sein bzw. noch weiter
ansteigen. Angeschuldigte in diesen Massenverfahren sind überwiegend kurdische
AktivistInnen mit verschiedenen politischen Hintergründen: GewerkschafterInnen,
MenschenrechtsaktivistInnen, StudentInnen, JournalistInnen oder PolitikerInnen. Hinzu
kommen deren RechtsvertreterInnen - wer aktuell in der Türkei politische AktivistInnen
verteidigt, muss damit rechnen, selber der/die nächste Angeklagte zu werden. So finden
sich beispielsweise im so genannten Anwaltsprozess 46 politische StrafverteidigerInnen auf
der Anklagebank wieder. Die Verfolgung der VerteidigerInnen erscheint hier als gezielte
Einschüchterung und als nicht hinnehmbarer Angriff auf das Recht auf Strafverteidigung
aller Angeklagten in der Türkei. Mehr Informationen gibt es in der aktuellen Ausgabe von
"di schwarzi chatz" (Download auf www.faubern.ch)
SCHWEIZ: NEUES ÜBERWACHUNGSGESETZ
Vor einem Jahr - im Februar 2013 - legte der Bundesrat den Entwurf für die Revision des
"Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)" vor. Am
10. Januar 2014 wurde dieser Vorschlag von der vorberatenden parlamentarischen Kommission
ohne Gegenstimmen angenommen und dem Parlament zur Absegnung empfohlen. Dieses wird
voraussichtlich im März darüber entscheiden.
Das neue BÜPF sieht einen drastischen Ausbau und eine massive Verschärfung der staatlichen
Überwachung vor. Unter anderem soll die Dauer der Vorratsdatenspeicherung von bisher 6
Monaten auf 12 Monate verdoppelt und der Einsatz von Staatstrojanern legalisiert werden.
Zudem waren bisher nur die sogenannten "Internetzugangsanbieter" (Provider) zur Duldung
und Mithilfe bei Überwachung verpflichtet. Im neuen Entwurf sollen nun jedoch auch
sogenannte "Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste" zur Unterstützung staatlicher
Überwachung gezwungen werden können, worunter sowohl Betreiber_innen von Chats, Foren und
Webmailangeboten, als auch Anbieter_innen von "öffentlichen" Internetzugängen fallen.
UKRAINE: 30 JAHRE NACH 1984
Trotz berechtigter Kritik an den Inhalten der Massenproteste in der Ukraine, handelt es
sich bei solchen Phänomenen immer auch um interessante Beispiele, wie staatliche
Autoritäten mit Dissens und Protest umgehen.
So wurden aufgrund der "EuroMaidan"-Proteste die Versammlungsgesetze in der Ukraine stark
verschärft. Nun drohten Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren für die Teilnahme an
"Massenausschreitungen". Diese Gesetze traten am 21. Januar 2014 in Kraft. Am selben Tag
erhielten tausende Personen eine SMS mit folgendem Inhalt: "Lieber Abonnierender, sie
wurden als Teilnehmender an einem Massenaufruhr registriert." Verschickt wurde diese
Mitteilung offensichtlich von ukrainischen Sicherheitsbehörden an Personen, welche sich
zuvor in der Nähe von Plätzen aufgehalten hatten, wo es zu gewalttätigen
Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Polizeikräften gekommen war.
Wie genau die Behörden an diese Informationen gelangt sind ist unklar, die Telefonprovider
verneinen jegliche Zusammenarbeit mit den Behörden. Die Vermutung liegt nahe, dass dazu so
genannte IMSI-Catcher eingesetzt wurden.
Zusammengestellt von der Redaktion Betrieb und Gesellschaft
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