(de) FAU-IAA - Direct Action #222 - Leiharbeit in der Schweiz -- Equal Pay mit zwei Tagen Kündigungsfrist
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Sun Apr 13 15:57:45 CEST 2014
Auch in der Schweiz ist Leiharbeit - oder Temporärarbeit, wie sie hierzulande genannt wird
- weit verbreitet. Die sogenannte Penetrationsrate (also der Anteil der Leiharbeiter_innen
an allen Beschäftigten) ist sogar noch ein bisschen höher als in Deutschland. Trotzdem
wird Temporärarbeit nicht als ein so großes Problem wie in Deutschland angesehen und ist
kaum Thema. Das liegt einerseits an der Propaganda der Arbeitgeber, die die prekären
Arbeitsbedingungen als Schlüssel zur Selbstbestimmung preisen und am Desinteresse der
großen Gewerkschaften, da die Temporären (=LeiharbeiterInnen) als kaum organisierbar
gelten. Andererseits gibt es in gewissen Belangen tatsächlich weniger Probleme als in
Deutschland: Es gibt keine Stundenlöhne im einstelligen Bereich und es gilt das
Equal-Pay-Prinzip.
Das heisst, dass Temporärarbeit nicht als eigene Branche zählt, sondern dass für die
Temporären dieselben branchenüblichen Bedingungen gelten, wie für die Festangestellten -
mit einer wichtigen Ausnahme: Der Kündigungsfrist. Wenn es also in einer Branche einen
Gesamtarbeitsvertrag (GAV; Tarifvertrag) gibt, gelten die darin festgehaltenen Regelungen
zu Lohn, Arbeitszeiten, Arbeitsschutz, Ferien etc. auch für die Temporären. Das
Equal-Pay-Prinzip geht so weit, dass die Gewerkschaft vor einigen Jahren erfolgreich
geklagt hat, dass die LKW-FahrerInnen, die primär mit Transporten von/zu/auf Baustellen
beschäftigt sind, ebenfalls dem weit besseren GAV des Bauhauptgewerbes unterstellt werden
müssen.
Trotzdem ist die Leiharbeit auch in der Schweiz vor allem ein Instrument für die
ArbeitgeberInnen um Kosten zu sparen und die Solidarität in Belegschaften zu untergraben.
Die real relevante Kündigungsfrist der Temporären beträgt zwei Arbeitstage, zwischen dem
vierten und dem sechsten Einsatzmonat sieben Tage und erst danach das sonst gültige
gesetzliche Minimum von einem Monat. Vor allem in saisonal stark schwankenden Branchen
wird deswegen auf die Temporären zurückgegriffen. Im Februar wurde zum Beispiel publik,
dass im Kanton Wallis/Valais im Winter die Arbeitslosigkeit - vor allem bei AusländerInnen
- massiv in die Höhe schnellt, weil die Baufirmen ihre ArbeiterInnen entlassen und im
Frühling wieder einstellen. Dies ist besonders in diesem Kanton spürbar, weil nicht gleich
viele Stellen in Branchen zur Verfügung stehen, die im Winter Hochsaison haben (wie der
Wintersporttourismus).
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