(de) FAU-IAA Direct Action #219 - Das Ende vom Ende? -- Ausgerechnet eine Gewerkschaft bewahrt in Namibia die Leiharbeit vor dem Todesstoß
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Wed Nov 13 13:43:44 CET 2013
Die Freude schien zu früh zu sein. Seit einiger Zeit verfolgt die DA die Debatte um
Leiharbeit in Namibia. Als die DA Ende Juni als erstes Medium in Deutschland online
darüber berichtete, dass die Klage des Verleihers African Personal Services (APS) gegen
den Labour Amendment Act abgewiesen wurde und damit die Leiharbeit im südafrikanischen
Namibia vor dem Ende sei, hat die Entwicklung noch für sich gesprochen. APS als größter
Personaldienstleister verlor über 80 Prozent seiner Beschäftigten, immer mehr
VertragspartnerInnen kündigten schon vor dem Urteil die Verträge über die
Arbeitnehmerüberlassung auf. Als dann Ende Juni mit dem Urteilspruch endgültig feststand,
dass die Leiharbeit, wie man sie in Namibia kannte, vorbei sei, jubelten viele über diesen
Meilenstein. Fortan haben LeiharbeiterInnen nach dem umstrittenen Labour Amendment Act
dieselben Rechte wie reguläre Arbeitskräfte - equal pay, equal treatment. Der Richter des
obersten Gerichts, Liebenberg, stellte seinerzeit fest, dass "Regulierung kein Eingriff"
in die unternehmerische Freiheit sei.
Doch nun hat Anfang August die Einzelhandels-Gewerkschaft NWRWU, die im
Gewerkschaftsverbund TUCNA eingebunden ist, mit der APS eine Anerkennungsvereinbarung
abgeschlossen. Ohne nennenswerten Druck macht sich die Gewerkschaft zum Protegé einer
salonfähigen Leiharbeitsbranche. Konservative feiern dies und beschwören gar, dass die
Leiharbeit nun frei vom Ruf der Ausbeutung sei. Nun müsse seitens der ArbeiterInnen wieder
Leistung gezeigt werden. Der Gewerkschaftssekretär Hamunyela bezeichnete das Abkommen gar
als "Heiratsurkunde". Eine bizarre Hochzeit.
Die junge Welt rekurrierte Ende Juni auf eine Studie des namibischen
Arbeitsforschungsinstituts LaRRI aus dem Jahr 2006, wonach Leiharbeit zuvor als Bollwerk
gegen die Gewerkschaften genutzt wurde: Streiks wurden unterlaufen, reguläre Beschäftigung
wurde verdrängt. LeiharbeiterInnen wurde die gewerkschaftliche Betätigung untersagt. Dass
nun ausgerechnet eine Gewerkschaft das Schmuddel-Image der Leiharbeit richten will, findet
zwar unter ganz anderen Vorzeichen statt, erinnert jedoch unweigerlich an die kritisierten
Tarifverträge des DGB mit Zeitarbeitsfirmen, zu denen es zuletzt wieder Tarifgespräche gab.
Es war klar, dass die überarbeiteten Gesetzestexte die Leiharbeit nicht verbieten würden.
Dennoch wurde sie grundsätzlich ihrer Dumpinglogik beraubt. Statt sie ihrem Schicksal zu
überlassen, wird ihr nun zur Konsolidierung verholfen. Den von Verleihern prognostizierten
Zusammenbruch der Wirtschaft gab es derweil nicht.
Sebastien Nekyia
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