(de) FAU - Direkte Aktion #217 – Der große Bruder schaut dich an

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Thu Jun 13 10:01:53 CEST 2013


Mobilfunküberwachung +++ Verfasssungsschutz verklagt +++ GPS Überwachung von Taxifahrern 
+++ Bayern im Überwachungswahn +++ Smartphones deanonymisiert +++ Studie zu Linksaffinien 
- NEUES GESETZ ZUR MOBILFUNKÜBERWACHUNG---Am 21. März diesen Jahres wurde ein Entwurf der 
Bundesregierung zur sogenannten Bestandsdatenauskunft mit Stimmen der SPD beschlossen. Ein 
erster Gesetzentwurf scheiterte im Jahre 2012 am Bundesverfassungsgericht. Das 
Bundesverfassungsgericht verlangte damals erhebliche Nachbesserungen. So kam es jetzt zu 
einem neuen Entwurf aus den Reihen der Regierungskoalition von CDU und FDP. In diesem wird 
die Abfrage von Behörden nach sogenannten PIN- und PUK-Nummern und IP-Adressen präzisiert. 
Das Bundesverfassungsgericht hatte am ersten Entwurf bemängelt, dass die Hürde zum Zugriff 
auf Daten zu niedrig sei.

  Im neuen Gesetzentwurf wird zwar das Abfragen einer PIN-Nummer nur mit Zustimmung eines 
Richters erlaubt, doch gilt für andere Daten eine deutlich niedrigere Eingriffsschwelle. 
So sollen Behörden und Geheimdienste wie der Verfassungsschutz Zugriff auf Daten wie 
Namen, Anschrift oder PUK-Nummer von Mobilfunkkunden schon bei Verdacht einer 
Ordnungswidrigkeit erhalten. Um dies zu garantieren, sind künftig von Mobilfunkanbietern 
sogenannte elektronische Schnittstellen einzurichten, um das Verfahren schneller und 
einfacher zu machen.

VERFASSUNGSSCHUTZ SOLL FÜR ÜBERWACHUNG AN E-PLUS GELD ZAHLEN

Im Saarland hat E-Plus auf Grundlage des neuen Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft gegen 
den Verfassungsschutz geklagt. E-Plus argumentierte vor Gericht damit, dass der Anbieter 
als Erfüllungsgehilfe hoheitlicher Aufgaben für den entstandenen Aufwand auch 
Entschädigung verdiene. Es gäbe zwar Regelegungen für solche Verfahren, sie seien aber 
nicht konsistent und für alle Betroffenen gleich, moniert E-Plus. Der Verfassungsschutz 
hatte im Gegensatz zur Polizei bis jetzt nicht die gleiche Summe gezahlt, der Aufwand sei 
aber der Gleiche. Das Gericht folgte der Argumentation des Konzerns und verurteilte den 
Verfassungsschutz zu einer Zahlung von 1.290 Euro. Das Urteil ist noch nicht 
rechtskräftig, laut E-Plus strebe man aber auch ähnliche Erfolge auf Bundesebene an.

TAXIFAHRER IN BREMEN MIT GPS ÜBERWACHT

Der Taxi-Ruf Bremen e.V. bietet als Betreiber einer Taxi-Zentrale seinen 
Mitgliedsunternehmen eine lückenlose Überwachung der 1.500 Fahrer per GPS-Tracking an. 
Eine Regelung dazu gibt es in den Arbeitsverträgen nicht. So findet die lückenlose 
GPS-Überwachung ohne das Wissen der Fahrer statt, und die Daten sind selbst mit einem 
Smart-Phone abfragbar. So kommt es zur lückenlosen „Leistungs-“Kontrolle durch den 
Arbeitgeber. Doch auch Funkgespräche und Kundenanrufe werden von dem Unternehmen auf 
unbestimmte Zeit aufgezeichnet. Gegen dieses unverschämte Vorgehen hat sich nun in Bremen 
ein Zusammenschluss der Taxifahrer in der Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer (IG) 
gebildet, den der Unternehmerverband Taxi-Ruf e.V. aber bis jetzt ignoriert.

BAYRISCHER VERKEHRSÜBERWACHUNGSWAHN

Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann hat sich im Landtag zu seinen Vorstellungen 
einer allgemeinen Überwachung von Großstädten geäußert. Er empfahl, dass der gesamte 
bayrische Nahverkehr per Videokamera überwacht werden sollte. Am Mittwoch den 3. April 
kritisierte er gar die Deutsche Bahn, da sie in Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth 
und Erlangen bislang keine Aufzeichnungen des Bahngeländes anfertigt. Nach Herrmanns 
Überzeugung würde nur eine flächendeckende Videoüberwachung potentielle Straftäter 
abschrecken. Der bayrische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri sieht in derartigen 
Maßnahmen keinen Nutzen und verweist auf die fehlgeschlagenen Überwachungsmaßnahmen der 
Londoner Innenstadt. Dennoch spricht sich auch der Münchener Polizeipräsident Robert Kopp 
für die Pläne des Innenministers aus. Es bleibt abzuwarten welche Schritte nun in Bayern 
gegangen werden.

DEANONYMISIERUNG VON SMARTPHONES

Wissenschaftler um den belgischen Mathematiker Vincent Blondel haben anonymisierte Daten 
eines Mobilfunkanbieters ausgewertet. Es lagen Telefonprotokolle von 1,5 Millionen Kunden 
über einen Zeitraum von 15 Monaten vor. Hier wurde gespeichert, mit welchem Funkmast ein 
Kunde bei einem ankommenden oder abgehenden Anruf verbunden war. Der Anbieter betreibt 
6500 Funkzellen, in denen ein Kunde durchschnittlich 114 Mal pro Monat registriert wurde. 
Aus den Daten entwickelten die Forscher eine Formel, bei der es reicht, vier zufällig 
ausgewählte Standpunkte mit den Angaben der Zeit zu haben, um ein durch veränderten 
Usernamen oder Nummer anonym gemachtes Smartphone zu identifizieren. Das liegt daran, dass 
Bewegungsprofile sehr individuell sind und sich daher leicht Personen zuordnen lassen.

EXTREMISMUS-STUDIE SOLL „LINKSAFFINE“ AUSSPÄHEN

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Ministerin Kristina 
Schröder hat im Rahmen ihres Programmes „Initiative Demokratie stärken“ nun ein Programm 
aufgelegt, innerhalb dessen die Universität Luxemburg in Kooperation mit der Berliner 
Hochschule für Wirtschaft und Recht so genanntes deviantes Verhalten in der „linksaffinen 
Szene“ erforschen soll. In der Berliner Universität ist auch der Fachbereich 5 „Polizei 
und Sicherheitsmanagement“ angesiedelt, der auch Module in Sozial- und 
Politikwissenschaften anbietet. Es kann also davon ausgegangen werden, dass Erkenntnisse 
aus dieser Studie die in den Behörden verbreitete Extremismustheorie unterfüttern sollen. 
Die Studie trägt den Namen: „Zwischen Gesellschaftskritik und Militanz: Politisches 
Engagement, biographische Verläufe und Handlungsorientierungen von Jugendlichen in 
Protestbewegungen und linksaffinen Szenen“.


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