(de) FAU - Direkte Aktion #217 – Der große Bruder schaut dich an
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Thu Jun 13 10:01:53 CEST 2013
Mobilfunküberwachung +++ Verfasssungsschutz verklagt +++ GPS Überwachung von Taxifahrern
+++ Bayern im Überwachungswahn +++ Smartphones deanonymisiert +++ Studie zu Linksaffinien
- NEUES GESETZ ZUR MOBILFUNKÜBERWACHUNG---Am 21. März diesen Jahres wurde ein Entwurf der
Bundesregierung zur sogenannten Bestandsdatenauskunft mit Stimmen der SPD beschlossen. Ein
erster Gesetzentwurf scheiterte im Jahre 2012 am Bundesverfassungsgericht. Das
Bundesverfassungsgericht verlangte damals erhebliche Nachbesserungen. So kam es jetzt zu
einem neuen Entwurf aus den Reihen der Regierungskoalition von CDU und FDP. In diesem wird
die Abfrage von Behörden nach sogenannten PIN- und PUK-Nummern und IP-Adressen präzisiert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am ersten Entwurf bemängelt, dass die Hürde zum Zugriff
auf Daten zu niedrig sei.
Im neuen Gesetzentwurf wird zwar das Abfragen einer PIN-Nummer nur mit Zustimmung eines
Richters erlaubt, doch gilt für andere Daten eine deutlich niedrigere Eingriffsschwelle.
So sollen Behörden und Geheimdienste wie der Verfassungsschutz Zugriff auf Daten wie
Namen, Anschrift oder PUK-Nummer von Mobilfunkkunden schon bei Verdacht einer
Ordnungswidrigkeit erhalten. Um dies zu garantieren, sind künftig von Mobilfunkanbietern
sogenannte elektronische Schnittstellen einzurichten, um das Verfahren schneller und
einfacher zu machen.
VERFASSUNGSSCHUTZ SOLL FÜR ÜBERWACHUNG AN E-PLUS GELD ZAHLEN
Im Saarland hat E-Plus auf Grundlage des neuen Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft gegen
den Verfassungsschutz geklagt. E-Plus argumentierte vor Gericht damit, dass der Anbieter
als Erfüllungsgehilfe hoheitlicher Aufgaben für den entstandenen Aufwand auch
Entschädigung verdiene. Es gäbe zwar Regelegungen für solche Verfahren, sie seien aber
nicht konsistent und für alle Betroffenen gleich, moniert E-Plus. Der Verfassungsschutz
hatte im Gegensatz zur Polizei bis jetzt nicht die gleiche Summe gezahlt, der Aufwand sei
aber der Gleiche. Das Gericht folgte der Argumentation des Konzerns und verurteilte den
Verfassungsschutz zu einer Zahlung von 1.290 Euro. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig, laut E-Plus strebe man aber auch ähnliche Erfolge auf Bundesebene an.
TAXIFAHRER IN BREMEN MIT GPS ÜBERWACHT
Der Taxi-Ruf Bremen e.V. bietet als Betreiber einer Taxi-Zentrale seinen
Mitgliedsunternehmen eine lückenlose Überwachung der 1.500 Fahrer per GPS-Tracking an.
Eine Regelung dazu gibt es in den Arbeitsverträgen nicht. So findet die lückenlose
GPS-Überwachung ohne das Wissen der Fahrer statt, und die Daten sind selbst mit einem
Smart-Phone abfragbar. So kommt es zur lückenlosen „Leistungs-“Kontrolle durch den
Arbeitgeber. Doch auch Funkgespräche und Kundenanrufe werden von dem Unternehmen auf
unbestimmte Zeit aufgezeichnet. Gegen dieses unverschämte Vorgehen hat sich nun in Bremen
ein Zusammenschluss der Taxifahrer in der Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer (IG)
gebildet, den der Unternehmerverband Taxi-Ruf e.V. aber bis jetzt ignoriert.
BAYRISCHER VERKEHRSÜBERWACHUNGSWAHN
Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann hat sich im Landtag zu seinen Vorstellungen
einer allgemeinen Überwachung von Großstädten geäußert. Er empfahl, dass der gesamte
bayrische Nahverkehr per Videokamera überwacht werden sollte. Am Mittwoch den 3. April
kritisierte er gar die Deutsche Bahn, da sie in Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth
und Erlangen bislang keine Aufzeichnungen des Bahngeländes anfertigt. Nach Herrmanns
Überzeugung würde nur eine flächendeckende Videoüberwachung potentielle Straftäter
abschrecken. Der bayrische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri sieht in derartigen
Maßnahmen keinen Nutzen und verweist auf die fehlgeschlagenen Überwachungsmaßnahmen der
Londoner Innenstadt. Dennoch spricht sich auch der Münchener Polizeipräsident Robert Kopp
für die Pläne des Innenministers aus. Es bleibt abzuwarten welche Schritte nun in Bayern
gegangen werden.
DEANONYMISIERUNG VON SMARTPHONES
Wissenschaftler um den belgischen Mathematiker Vincent Blondel haben anonymisierte Daten
eines Mobilfunkanbieters ausgewertet. Es lagen Telefonprotokolle von 1,5 Millionen Kunden
über einen Zeitraum von 15 Monaten vor. Hier wurde gespeichert, mit welchem Funkmast ein
Kunde bei einem ankommenden oder abgehenden Anruf verbunden war. Der Anbieter betreibt
6500 Funkzellen, in denen ein Kunde durchschnittlich 114 Mal pro Monat registriert wurde.
Aus den Daten entwickelten die Forscher eine Formel, bei der es reicht, vier zufällig
ausgewählte Standpunkte mit den Angaben der Zeit zu haben, um ein durch veränderten
Usernamen oder Nummer anonym gemachtes Smartphone zu identifizieren. Das liegt daran, dass
Bewegungsprofile sehr individuell sind und sich daher leicht Personen zuordnen lassen.
EXTREMISMUS-STUDIE SOLL „LINKSAFFINE“ AUSSPÄHEN
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Ministerin Kristina
Schröder hat im Rahmen ihres Programmes „Initiative Demokratie stärken“ nun ein Programm
aufgelegt, innerhalb dessen die Universität Luxemburg in Kooperation mit der Berliner
Hochschule für Wirtschaft und Recht so genanntes deviantes Verhalten in der „linksaffinen
Szene“ erforschen soll. In der Berliner Universität ist auch der Fachbereich 5 „Polizei
und Sicherheitsmanagement“ angesiedelt, der auch Module in Sozial- und
Politikwissenschaften anbietet. Es kann also davon ausgegangen werden, dass Erkenntnisse
aus dieser Studie die in den Behörden verbreitete Extremismustheorie unterfüttern sollen.
Die Studie trägt den Namen: „Zwischen Gesellschaftskritik und Militanz: Politisches
Engagement, biographische Verläufe und Handlungsorientierungen von Jugendlichen in
Protestbewegungen und linksaffinen Szenen“.
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