(de) [FAU Berlin] [Pressemitteilung] Gewerkschaftsfreiheit: Große Koalition gegen Koalitionsfreiheit?
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Mon Dec 16 13:10:17 CET 2013
"Tarifeinheit" ist Angriff auf Gewerkschaftsfreiheit. FAU Berlin kritisiert scharf Pläne
der großen Koalition. ---- Im Koalitionsvertrag bekundet die angehende Große Koalition aus
CDU/CSU und SPD, man plane, ,,den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu
lenken", und wolle ,,den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen
Mehrheitsprinzip ... gesetzlich festschreiben." Von einer solchen Regelung wären nicht nur
die sogenannten Spartengewerkschaften betroffen, sondern auch Basisgewerkschaften wie die
Freie ArbeiterInnen-Union Berlin (FAU Berlin). ---- Bereits im November 2011 hatte die
International Labour Organisation (ILO) der UNO kritisch angemahnt, dass ihr jegliche
Entwicklung in Sachen einer gesetzlichen Regelung zur Tarifeinheit angezeigt werden soll,
da die Tarifeinheit international anerkannte Arbeitnehmerrechte verletzen könnte. Auch die
Rechte von kleinen Gewerkschaften zu stärken, wurde durch die ILO eingefordert.
,,Tarifpluralität ist ein Schritt näher an der Gewerkschaftfreiheit", so Florian Wegener,
Sekretär der FAU Berlin, ,,die Tarifeinheit ist das genaue Gegenteil; eine
Burgfriedenpolitik in Zeiten der Krise". Letztlich würde dies eine Einschränkung der
grundgesetzlichen Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG) bedeuten.
Im Kern geht es darum, wer das Recht hat, einen Arbeitskampf zu führen. Eine gesetzliche
Regelung würde die tarifliche Friedenspflicht über die vertragsschließende Organisation
hinaus auf den gesamten Betrieb ausdehnen und das Streikrecht anderer Gewerkschaften
verletzen. Damit behindert das ,,betriebsbezogene Mehrheitsprinzip" auch die
gewerkschaftliche Wahlfreiheit und privilegiert weiterhin staatlich anerkannte
DGB-Gewerkschaften und fördert deren Gewerkschaftsmonopolismus.
Die FAU Berlin kämpft weiter für die Annäherung an internationale Standards, die
Gewerkschafts- und Koalitionsfreiheit und proklamiert darüber hinaus das Streikrecht als
Menschenrecht.
Berlin den 13.12.2013
---
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