(de) [FAU Berlin] [Pressemitteilung] Gewerkschaftsfreiheit: Große Koalition gegen Koalitionsfreiheit?

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Mon Dec 16 13:10:17 CET 2013


"Tarifeinheit" ist Angriff auf Gewerkschaftsfreiheit. FAU Berlin kritisiert scharf Pläne 
der großen Koalition. ---- Im Koalitionsvertrag bekundet die angehende Große Koalition aus 
CDU/CSU und SPD, man plane, ,,den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu 
lenken", und wolle ,,den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen 
Mehrheitsprinzip ... gesetzlich festschreiben." Von einer solchen Regelung wären nicht nur 
die sogenannten Spartengewerkschaften betroffen, sondern auch Basisgewerkschaften wie die 
Freie ArbeiterInnen-Union Berlin (FAU Berlin). ---- Bereits im November 2011 hatte die 
International Labour Organisation (ILO) der UNO kritisch angemahnt, dass ihr jegliche 
Entwicklung in Sachen einer gesetzlichen Regelung zur Tarifeinheit angezeigt werden soll, 
da die Tarifeinheit international anerkannte Arbeitnehmerrechte verletzen könnte. Auch die 
Rechte von kleinen Gewerkschaften zu stärken, wurde durch die ILO eingefordert.

,,Tarifpluralität ist ein Schritt näher an der Gewerkschaftfreiheit", so Florian Wegener, 
Sekretär der FAU Berlin, ,,die Tarifeinheit ist das genaue Gegenteil; eine 
Burgfriedenpolitik in Zeiten der Krise". Letztlich würde dies eine Einschränkung der 
grundgesetzlichen Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG) bedeuten.

Im Kern geht es darum, wer das Recht hat, einen Arbeitskampf zu führen. Eine gesetzliche 
Regelung würde die tarifliche Friedenspflicht über die vertragsschließende Organisation 
hinaus auf den gesamten Betrieb ausdehnen und das Streikrecht anderer Gewerkschaften 
verletzen. Damit behindert das ,,betriebsbezogene Mehrheitsprinzip" auch die 
gewerkschaftliche Wahlfreiheit und privilegiert weiterhin staatlich anerkannte 
DGB-Gewerkschaften und fördert deren Gewerkschaftsmonopolismus.

Die FAU Berlin kämpft weiter für die Annäherung an internationale Standards, die 
Gewerkschafts- und Koalitionsfreiheit und proklamiert darüber hinaus das Streikrecht als 
Menschenrecht.

Berlin den 13.12.2013

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