(de) FAU-IAA Direct Action #220 - Arbeit im Knast -- Ein Gastbeitrag von Thomas Meyer-Falk

a-infos-de at ainfos.ca a-infos-de at ainfos.ca
Sun Dec 8 18:21:17 CET 2013


Strafgefangene sind in aller Regel zur Arbeit verpflichtet; auch wenn nun einige 
Bundesländer Bestrebungen äußern, diese Pflicht abzuschaffen. Der ökonomische Zwang zu 
arbeiten ist für Inhaftierte besonders groß, denn die Haftanstalten gewähren nur eine 
minimale Basisversorgung, die Nahrung, Licht und Bett umfasst - und selbst für den 
Lampenstrom muss Mensch noch zahlen (ca.1,20 Euro im Monat). ---- Aufgrund eines Urteils 
des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1998 mussten die ,,Löhne" in den Gefängnissen 
einige Jahre später erhöht werden. Wurden früher 5% des Durchschnittsverdienstes aller 
ArbeiterInnen und Angestellten gezahlt, ist seitdem 9% dieses Durchschnittsverdienstes 
auszuschütten. Jedoch sind die Justiz- und Finanzverwaltungen geschickt darin, diese 
Erhöhung dadurch zu entwerten, dass vormals kostenfreie Leistungen abgeschafft oder in 
kostenpflichtige umgewandelt werden - ein Beispiel erwähnte ich schon: die Stromkosten. 
Wer dann neben der Lampe einen Fernseher, einen Wasserkocher und einen Kühlschrank 
betreibt, kommt schnell auf über 10 Euro Stromkosten im Monat.

Zudem wurden rigoros die Arbeitsplätze neu ,,bewertet", d.h. innerhalb der fünf möglichen 
Lohnstufen neu eingruppiert. Es versteht sich von selbst, dass fast ausnahmslos eine 
Abwertung in eine geringer bezahlte Lohnstufe erfolgte. Pro Tag kann einE InhaftierteR in 
Lohnstufe 3 (dies entspricht 100%) 11,64 Euro verdienen. Bei Lohnstufe 2 (nur 88% des 
Grundlohns) sind es 10,24 Euro. Wer einen Meisterbrief hat - in der Praxis die 
Allerwenigsten - erhält in Lohnstufe 5 (entspricht 125% des Grundlohns) 14,55 Euro proTag.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) war sich vor kurzem nicht zu schade, ehemalige Gefangene 
beim ALG-I-Bezug abzustrafen, in dem das SGB neu ausgelegt wurde. Reichte es bislang aus, 
der BA nachzuweisen, dass man das letzte Jahr vor dem Tag der Freilassung komplett 
gearbeitet hat, also keine selbstverschuldeten Fehlzeiten hatte, bekam Mensch anstandslos 
ALG-I. Nun verlangt jedoch die BA den Nachweis, mindestens 360 versicherungspflichtige 
Arbeitstage gearbeitet zu haben. Während ArbeiterInnen und Angestellte in Freiheit den 
ganzen Monat, auch wochenends und feiertags, versichert sind, zahlen die Knäste der BA nur 
für jene Tage Versicherungsbeiträge in die Arbeitslosenversicherung, an welchen jemand 
konkret gearbeitet hat; so fallen alle Wochenenden und Feiertage weg - und ,,freie" Tage, 
wenn beispielsweise die Wärter ihre Sportfeste feiern und deshalb Arbeit ausfällt. 
Faktisch müssen Gefangene nun in den letzten zwei Jahren vor ihrer Entlassung 17,5 Monate 
gearbeitet haben, um die Anwartschaftszeit für ALG-I zu erfüllen.

Hiergegen Widerstand zu organisieren ist bedauerlicherweise ein aussichtsloses 
Unterfangen: zum einen ist das Problem das unterentwickelte Klassenbewusstsein der 
Betroffenen, zum anderen reagieren die Knäste umgehend und rabiat, sobald auch nur Ansätze 
für kollektives Handeln sichtbar werden. Selbst so reformistische Aktivitäten wie das 
Sammeln von Unterschriften für eine Petition werden gerne als ,,versuchte Meuterei" 
hochstilisiert, wohlwissend, dass das Nonsens ist. Als Einschüchterungsstrategie 
funktioniert es jedoch.

In der Sicherungsverwahrung, von der bundesweit ,,nur" rund 500 Männer und drei Frauen 
betroffen sind, wurde der Arbeitszwang faktisch abgeschafft. Da man zugleich, als 
,,Abstand" zur Strafhaft die Entlohnung nahezu verdoppelt hat (auf 16% des 
Durchschnittsverdienstes), Verwahrte nun also in Lohnstufe 3 (100% des Grundlohns) 20,70 
Euro/Tag verdienen können, wenn sie freiwillig arbeiten, kommt es zu der paradoxen 
Situation, dass aus wirtschaftlichen Gründen Knäste froh sind, wenn Verwahrte auf eine 
Arbeitstätigkeit verzichten, da dann die JVA nur rund 100 Euro Taschengeld zahlen braucht, 
anstatt 450 Euro ,,Verdienst" z.B. für das Fegen des Flurs, wenn jemand als 
Stationsreiniger tätig ist.

Thomas Meyer Falk
z.Zt. JVA Freiburg (SV)
www.freedom-for-thomas.de


More information about the A-infos-de mailing list