(de) FAU Berlin, Pressemitteilung, Magdeburger Messeshop muss zahlen!

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Thu Dec 5 23:14:08 CET 2013


Gekämpft, geklagt, gewonnen: FAU-Mitglied erhält nach fast zwei Jahren ausstehende Löhne. 
-- Diesen Mittwoch wurde vor dem Arbeitsgericht in Magdeburg der Fall eines spanischen 
FAU-Mitglieds um seinen ausstehenden Lohn verhandelt. Die Klage richtete sich gegen die 
Firma Messeshop aus Eimersleben bei Magdeburg. Das Gericht urteilte in erster Instanz 
zugunsten des Betroffenen, wodurch die Gegenseite nun verpflichtet ist die Rechnungen in 
voller Höhe plus Zinsen zu begleichen und die Gerichtskosten zu tragen. ---- Von Februar 
bis März 2012 arbeiteten zwei FAU-Mitglieder für die Firma von Maria Puell. Sie wurden als 
Selbstständige auf Berliner Messen eingesetzt ohne dafür ihren korrekten Lohn zu erhalten. 
Als den anschließenden Lohnnachforderungen nicht nachgekommen wurde, baute die FAU über 
Monate gewerkschaftlichen Druck auf. Verschiedene Protestaktionen, eine Klage und 600 
Menschen, die eine Petition für die Betroffenen unterschrieben haben, ließen der 
Geschäftsführerin keine Ruhe.

Ein weiterer Erfolg der FAU Berlin ist, dass der gewerkschaftlichen Argumentation, die 
Beschäftigung als Arbeitnehmer-ähnliches Arbeitsverhältnis zu betrachten, vom Gericht 
entsprochen wurde. Dies war der FAU Berlin wichtig, um die forcierte prekäre Konstruktion 
der Scheinselbstständigkeit zu demaskieren. Die beiden spanischen Kollegen wurden gezielt 
angeworben. Ihre erhoffte Unkenntnis über den deutschen Arbeitsmarkt sollte, wie in so 
vielen Fällen, ausgenutzt werden.

"Das ist ein Erfolg“ urteilt Markus Weise, Gewerkschaftssekretär der FAU Berlin über den 
Fall. „Frau Puell hat zudem jede Chance einer außergerichtlichen Einigung brüsk abgelehnt. 
Pech für sie, jetzt heißt es zahlen – ausnahmslos!“, so Weise. Die Klage eines weiteren 
Betroffenen steht noch aus. Die FAU Berlin informiert seit Längerem in mehr als einem 
Dutzend Sprachen über Grundlagen des Arbeitsrechts, um gegen die Ausnutzung von 
ArbeitsmigrantInnen vorzugehen.

Berlin den 05.12.2013

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