(de) FAU-IAA Direct Action #220 - Die Befreiung der Arbeit -- Räte und Selbstverwaltung - Eine kritisch-historische Betrachtung
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Tue Dec 3 14:00:51 CET 2013
Mehrere tausend Betriebe und bis zu 100.000 Beschäftigte werden es in Deutschland wohl
gewesen sein, die Schätzungen schwanken stark. Doch viel ist nicht mehr übrig von der
einst so großen Bewegung selbstverwalteter Betriebe und Initiativen. Als die in den 1970er
Jahren entstandene Alternativbewegung, aus der die meisten Kollektive hervorgingen, ihren
Zenit überschritten hatte, wurde es in Deutschland wieder stiller um Kollektivbetriebe.
Bei den Verbliebenen verblassen oft die Ideale und sie arbeiten unter finanzieller sowie
körperlicher und mentaler Selbstausbeutung. Doch auf die Idee und Praxis der
Selbstverwaltung wird in der ArbeiterInnenbewegung immer wieder zurückgegriffen, um Arbeit
anders zu organisieren als in einer kapitalistischen Form. In einem zweiteiligen Artikel
möchte sich die DA zunächst mit den historischen Erfahrungen von Räten und
Selbstverwaltung auseinandersetzen, um in der kommenden Ausgabe offene Fragen, Konflikte
und mögliche Diskussionslinien zu behandeln. [Redaktion Zeitlupe]
Auf dem Weg zur Emanzipation stellt sich den Menschen die wichtige Aufgabe, das gesamte
soziale und wirtschaftliche Leben neu zu gestalten. Die indirekte Demokratie, ein System
der Stellvertretung und die kapitalistische Wirtschaftsweise kommen dafür ganz
offensichtlich nicht in Frage. Doch auch alle staatskapitalistischen und
zentralstaatlichen Planwirtschaftsmodelle haben sich als untauglich erwiesen. Seit dem
ersten proletarischen Revolutionsversuch, der Pariser Kommune 1871, haben aufbegehrende
Lohnabhängige unzählige Male auf Konzepte und Praktiken der Arbeiterkontrolle, der Räte
sowie der Selbstverwaltung zurückgegriffen. In den zurückliegenden 140 Jahren wurden daher
genügend Erfahrungen gesammelt, die den Stoff für eine kritische Diskussion liefern. Diese
rätedemokratischen Basisinitiativen haben sich unter drei grundlegend verschiedenen
gesellschaftlichen Bedingungen ereignet: Unter privatkapitalistischen Verhältnissen,
während einer Revolution und im staatskapitalistischen Realsozialismus. Daher fielen die
realen Erfahrungen mit der Arbeiterkontrolle bzw. den Räten und der Selbstverwaltung auch
ziemlich unterschiedlich aus. Wenn ich im Folgenden vor allem auf die Probleme,
Unzulänglichkeiten und Niederlagen dieser Versuche eingehe, dann im Bewusstsein, dass eine
egalitäre, emanzipierte Gesellschaft nur durch eine rätedemokratische und auf
Selbstverwaltung sowie Gemeineigentum beruhende Art und Weise vorstellbar ist.
ARBEITERKONTROLLE IM KAPITALISMUS
Bei nichtkapitalistischen Wirtschaftsweisen war und ist die Kontrolle der Arbeitenden über
den Arbeitsprozess und das Produkt der Arbeit meist gegeben. Erst die kapitalistische
Produktionsweise hat hier für Trennungen und somit für neue, entfremdete Verhältnisse
gesorgt. Die Forderung nach Arbeiterkontrolle kann als Bedingung für eine Gesellschaft
ohne Staat gemeint sein, das heißt, sie kann im Bewusstsein zur Überwindung des
Kapitalismus gefordert und praktiziert werden. Doch die Kontrolle über den Betrieb kann
auch innerhalb der kapitalistischen Ordnung bzw. Logik erfolgen, ohne einen
transformatorischen Anspruch zu verfolgen. Der Kampf und das Streben der Lohnabhängigen um
die Kontrolle und Macht am Arbeitsplatz bedeutet nicht automatisch, die Bosse oder den
Staat und die Regierung grundsätzlich in Frage zu stellen. Dies ist z.B. oft der Fall,
wenn Betriebe besetzt werden, um deren Schließung zu verhindern. Selbstverwaltete oder
Kollektivbetriebe innerhalb des Kapitalismus sind meist klein und auf bestimmte Bereiche
beschränkt. Sie hantieren noch mit einigen kapitalistischen Praktiken, die sich immer dann
verstärken, wenn der Betrieb wächst. Aber auch im ,,Normalbetrieb" sind
genossenschaftliche, kooperative und Kollektivbetriebe immer den kapitalistischen
Marktmechanismen - Preis, Ware, Lohn, Konkurrenz - unterworfen.
Die ersten militanten Fabrikbesetzungen des Proletariats haben im September 1920 in
Italien gleich das Grundproblem einer jeden Arbeiterselbstverwaltung innerhalb des
Kapitalismus aufgezeigt. Obwohl die kommunistischen, sozialistischen und syndikalistischen
MetallarbeiterInnen in den Mailänder Fabriken an einem Strang zogen und die besetzten
Betriebe durch Schützen- und Laufgräben sowie mit Maschinengewehren bewaffnet
verteidigten, lief diese Selbstverwaltungsinitiative nach vier Wochen ins Leere.1 Der
kurzzeitige Erfolg der revoltierenden BesetzerInnen blieb begrenzt, da sie ihren Einfluss
nicht über die Betriebsgrenzen hinaus ausdehnen konnten. Dies bedeutet, dass ein System
isolierter Arbeiterselbstverwaltung allein nicht genügt, sondern darüber hinaus Faktoren
bestehen müssen, die die Kollektivwirtschaft politisch und sozial ausweiten sowie notfalls
auch bewaffnet beschützen. Die Erfahrungen der Fabrikomitees in Russland und der Ukraine
1917 oder der Fabrikräte2 in Italien 1919 haben gezeigt, dass dies innerhalb des
Kapitalismus faktisch zur Klassenzusammenarbeit mit den Unternehmen führt. Da die
Arbeiterkontrolle eine Struktur der Doppelherrschaft in den Betrieben ist, bleibt den
Komitees, Ausschüssen und Räten gar nichts anderes übrig.
Eine andere Problematik für Betriebe, die von den ArbeiterInnen innerhalb kapitalistischer
Verhältnisse übernommen werden, zeigte sich in Argentinien 2001. In der damaligen
Wirtschafts- und Staatskrise übernahmen sie Betriebe, denen es schlecht ging oder die
Konkurs angemeldet hatten. Damit waren die argentinischen Lohnabhängigen entweder mit
hinterlassenen Schulden konfrontiert oder mussten an die ehemaligen kapitalistischen
EigentümerInnen Ablöse zahlen. Die Startvoraussetzungen waren also denkbar schlecht. Es
herrschte für die zahlreichen übernommenen Betriebe ein ständiger Kapitalmangel und sie
mussten die Rechtsform einer Kooperative wählen. Dies bedeutete wiederum Lohnarbeit, dazu
kamen veraltete Maschinen und unzureichende Auslastung. Für Kollektivbetriebe im
Kapitalismus ist es daher typisch, dass sie den Produktionsprozess unverändert lassen und
Veränderungen nur bei der Aufteilung der Tätigkeiten stattfinden. Kooperativen sind der
kapitalistischen Logik unterworfen, müssen Gewinne erwirtschaften und für den anonymen
Markt produzieren. Ganz allgemein gilt, dass, wenn die Teilhabe und Mitbestimmung nur über
die Eigentumsrechte am Betrieb definiert werden, die ArbeiterInnen automatisch
kapitalistische Funktionen ausüben.
ARBEITERRÄTE WÄHREND EINER REVOLUTION
Räte haben als direktdemokratische Organe wesentliche Vorteile gegenüber den herkömmlichen
Arbeiterorganisationen. Gerade in unruhigen Zeiten können sie der Dynamik sozialer
Prozesse in den Betrieben und auf den Straßen viel effektiver Ausdruck verleihen. Durch
das den Räten (Komitees, Ausschüsse, usw.) innewohnende Prinzip ständiger
Abwahlmöglichkeit, können die basisdemokratischen Organe sofort auf sich verändernde
Stimmungen, Ansichten und Forderungen reagieren. Parteien und Gewerkschaften sind dagegen
durch einen bürokratischen Apparat mit festen BerufsfunktionärInnen strukturell verkrustet
und somit meist unbeweglicher als eine auf einem versammlungsdemokratischen
Delegiertensystem basierende Rätebewegung. In umgekehrter Richtung unterstützen die
Rätestrukturen die Eigeninitiative und die ständige Aktivität der Menschen. Daher
verwundert es kaum, dass in so gut wie allen bisherigen proletarischen Erhebungen Räte
entstanden.
Ein Textilkollektiv während der spanischen Revolution 1936-1939
Ein Textilkollektiv während der spanischen Revolution 1936-1939
In den Milizeinheiten der Pariser Kommune 1871 wurden die Vorgesetzten und Delegierten
gewählt und konnten jederzeit von der Basis wieder abberufen werden. Delegierte aus den
Milizen bildeten ein zentrales Komitee, das als erster Arbeiterrat bezeichnet werden kann.
Auch in der russisch-ukrainischen Februarrevolution 1917 entstanden auf breiter Basis
Fabrikkomitees, die sich jedoch zunächst nur auf die Kontrolle der (alten)
Betriebsleitungen, von Einstellungen und Entlassungen sowie über die Löhne und
Arbeitszeiten beschränkten. Sie übernahmen noch keine Verantwortung für die technische und
organisatorische Leitung der Betriebe oder für die wirtschaftliche Ausrichtung der
Produktion. Die zaristische Monarchie war zwar gestürzt, jedoch durch eine
bürgerlich-demokratische Regierung ersetzt. Erst der Oktoberaufstand 1917 änderte die
Machtverhältnisse in Richtung einer Arbeiterdemokratie. Nun gingen die gewählten
Fabrikkomitees von der Kontrolle zur Leitung der Betriebe über. Doch ebenso wie unter
privatkapitalistischen Verhältnissen müssen die Werktätigen auch in einer Revolution die
politischen Machtverhältnisse im Auge behalten. Die neue Sowjetmacht in Russland und der
Ukraine setzte nämlich von oben Verwaltungsdirektoren in den Betrieben ein, die von den
Fabrikomitees zwar beaufsichtigt werden sollten, aber dennoch das letzte Wort hatten.
ARBEITERSELBSTVERWALTUNG IM REALSOZIALISMUS
Das jugoslawische Modell der 1950 von oben gesetzlich eingeführten
Arbeiterselbstverwaltung führte zur Entstehung einer sozialistischen Marktwirtschaft.
Diese beruhte auf der Grundlage des Wertgesetzes und des kollektiven Eigentums. Die
selbstverwalteten Betriebe sollten eine sozialistische Warenproduktion für den Tausch über
Märkte bereitstellen. Es entstand ein Widerspruch zwischen den von gewählten Arbeiterräten
mitverwalteten Betrieben und dem Rest der jugoslawischen Gesellschaft. Die Lohnabhängigen
wurden zu TeilhaberInnen, die versuchten ihren Gewinn zu maximieren. Diese Belegschaften
kämpften für Marktreformen und eröffneten Konfrontationen mit den politischen
sozialistischen Strukturen in Jugoslawien. In dieser Logik erschienen Bündnisse der
ArbeiterInnen mit dem Management und den TechnikerInnen ihrer Betriebe sinnvoller als mit
Instanzen aus der offiziellen Politik bzw. dem sozialistischen Staat. Gleichzeitig
gerieten die Arbeiterräte der selbstverwalteten Betriebe immer stärker unter Druck,
Anreize für mehr Profitabilität zu schaffen, etwa durch Rationalisierung, professionelles
Management oder über Lohnanreize. Damit zerstörten die (sozialistischen)
Marktanforderungen den egalitären Anspruch der Anfangsjahre der südslawischen
Arbeiterselbstverwaltung. Je mehr den ArbeiterInnen klar wurde, dass die Arbeiterräte und
die Selbstverwaltung nicht zur Emanzipation von der Lohnarbeit führen und die Entfremdung
am Arbeitsplatz fortlebte, nahmen sie ein funktionales Verhältnis zur
Arbeiterselbstverwaltung ein und misstrauten den rein formalen Rechten für Arbeitende. Die
Arbeiterräte in Jugoslawien verwalteten die Betriebe und kamen so nicht dazu, sich für die
allgemeinen politischen Interessen der ArbeiterInnen einzusetzen. Ihre Hauptaufgabe blieb
das Management von Betrieben, anstatt als Ausgangspunkt für die direkte Durchsetzung der
proletarischen Belange in der Gesellschaft zu fungieren. Die Autonomie der Betriebe, die
oft zu Trennungen von den in der Gesellschaft bestimmenden politischen und staatlichen
Strukturen führte, gebar noch ein weiteres Problem. Es kam zu einer ungleichen
ökonomischen Entwicklung der jugoslawischen Regionen, unglücklicherweise auch noch entlang
ethnischer Grenzen.3 Insgesamt stellte die südslawische Wirtschaft einen Kompromiss bzw.
eine Zwischenlösung zwischen Plan- und Marktwirtschaft dar. In den 1960er Jahren zog sich
der Staat zunehmend aus der Wirtschaft zurück und die autonomen Firmen setzten auf den
Markt und ausländische Partner.
Der in Europa bisher letzte Versuch, auf breiter gesellschaftlicher Ebene eine
Arbeiterselbstverwaltung durchzusetzen, bildeten die Ereignisse 1980/81 in der
Volksrepublik Polen. Die dabei in den Betrieben gewählten Arbeiterräte sollten nicht mehr
nur mitbestimmen, sondern die staatlich eingesetzten Betriebsleitungen ersetzen.
Regionale, überbetriebliche Koordinationen verschiedener Komitees der
Arbeiterselbstverwaltung sollten sich zu landesweiten Koordinationen zusammenschließen, um
die Steuerung und Planung der Entwicklung der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft in die
Hand zu nehmen. Der erste nationale Kongress der Massengewerkschaft Solidarnosc, in der
über die Hälfte aller Lohnabhängigen organisiert war, verabschiedete im Herbst 1981 eine
Resolution, in der sie den Umbau der polnischen Gesellschaft in Richtung einer echten
Arbeiterselbstverwaltung forderte. Eine demokratische und selbstverwaltete Reform in allen
sozialen Bereichen sollten eine arbeiterdemokratische Gesellschaft schaffen, die Plan,
Selbstverwaltung und Markt miteinander verbindet. Die Arbeiterklasse radikalisierte sich
mehr und mehr und die Kräfteverhältnisse entwickelten sich beständig in Richtung der
Arbeitermacht und einer sozialen Demokratie in den polnischen Betrieben. Die ArbeiterInnen
hatten begonnen, einen eindeutig revolutionären Weg einzuschlagen. Es war nur eine Frage
der Zeit, bis die Basisbewegung in den Betrieben die Machtfrage gestellt hätte. Die
realsozialistische Bürokratie entschloss sich in dieser ausgewachsenen Staatskrise, die
militärische ,,Lösung" zu suchen. Im Dezember 1981 wurde das Kriegsrecht ausgerufen und
eine Militärdiktatur installiert. 10.000 AktivistInnen von Solidarnosc fanden sich in
Internierungslagern wieder, alle von ArbeiterInnen besetzten Betriebe wurden von Panzern
umstellt. Auch in diesem Fall zeigte sich die Tatsache, dass, egal wie stark die
Arbeitermacht in den Betrieben verankert ist, die Rätebewegung die gesellschaftliche
Machtfrage nicht vernachlässigen darf.
Roman Danyluk
[1] ? Die zahlreichen Fabrikkomitees waren als spontane Initiative von unten und ohne das
Zutun oder der Anleitung von sozialistischen Parteien in den Betrieben entstanden. Sie
waren ihrem Selbstverständnis nach zunächst nur Organe der Mitbestimmung bzw.
Arbeiterkontrolle und somit noch nicht Ausdruck des Selbstverwaltungswillens der Werktätigen.
[2] ? Das neue an der von Turin ausgehenden Bewegung der Fabrikräte war zum einen der
offen formulierte Anspruch der ArbeiterInnen, nicht mehr nur LohnempfängerInnen zu sein,
sondern als ProduzentInnen aufzutreten, das heißt, die volle Kontrolle über die Produktion
zu erlangen. Darüber hinaus vertraten die Fabrikräte die Auffassung, dass sich alle
Arbeitenden an dieser Initiative beteiligen konnten, was sie unweigerlich in Konflikt mit
den herkömmlichen Gewerkschaften brachte.
[3] ? In der multiethnischen Sozialistischen Föderation Jugoslawien existierte eine
regionale Selbstverwaltung, die zunächst auch funktionierte. Doch die Begleichung der
enormen Auslandsschulden führte in den 1980er Jahren u.a. zu einem Reallohnverlust von 40
Prozent und trieb Jugoslawien in den Ruin. Die sozioökonomischen Ungleichgewichte zwischen
den nördlichen Teilrepubliken (Slowenien und Kroatien) und den übrigen Bundesstaaten
(Serbien, Bosnien, Montenegro, Makedonien) vertieften sich in der Folge und mündeten
zuerst in einem innerjugoslawischen Wirtschaftskrieg und später in einem Bürgerkrieg.
QUELLEN UND LITERATUR ZUM WEITERLESEN:
Dario Azzellini/Immanuel Ness (Hrsg.):
,,Die endlich entdeckte politische Form". Fabrikräte und Selbstverwaltung von der
Russischen Revolution bis heute.
Neuer ISP Verlag, Köln 2012
Roman Danyluk:
Befreiung und soziale Emanzipation. Rätebewegung, Arbeiterautonomie und Syndikalismus.
Edition AV, Lich 2012
Oskar Anweiler:
Die Rätebewegung in Russland 1905-1921.
E.J. Brill, Leiden 1958
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