(de) FAU-IAA Direct Action #220 - Die Befreiung der Arbeit -- Räte und Selbstverwaltung - Eine kritisch-historische Betrachtung

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Tue Dec 3 14:00:51 CET 2013


Mehrere tausend Betriebe und bis zu 100.000 Beschäftigte werden es in Deutschland wohl 
gewesen sein, die Schätzungen schwanken stark. Doch viel ist nicht mehr übrig von der 
einst so großen Bewegung selbstverwalteter Betriebe und Initiativen. Als die in den 1970er 
Jahren entstandene Alternativbewegung, aus der die meisten Kollektive hervorgingen, ihren 
Zenit überschritten hatte, wurde es in Deutschland wieder stiller um Kollektivbetriebe. 
Bei den Verbliebenen verblassen oft die Ideale und sie arbeiten unter finanzieller sowie 
körperlicher und mentaler Selbstausbeutung. Doch auf die Idee und Praxis der 
Selbstverwaltung wird in der ArbeiterInnenbewegung immer wieder zurückgegriffen, um Arbeit 
anders zu organisieren als in einer kapitalistischen Form. In einem zweiteiligen Artikel 
möchte sich die DA zunächst mit den historischen Erfahrungen von Räten und 
Selbstverwaltung auseinandersetzen, um in der kommenden Ausgabe offene Fragen, Konflikte 
und mögliche Diskussionslinien zu behandeln. [Redaktion Zeitlupe]

Auf dem Weg zur Emanzipation stellt sich den Menschen die wichtige Aufgabe, das gesamte 
soziale und wirtschaftliche Leben neu zu gestalten. Die indirekte Demokratie, ein System 
der Stellvertretung und die kapitalistische Wirtschaftsweise kommen dafür ganz 
offensichtlich nicht in Frage. Doch auch alle staatskapitalistischen und 
zentralstaatlichen Planwirtschaftsmodelle haben sich als untauglich erwiesen. Seit dem 
ersten proletarischen Revolutionsversuch, der Pariser Kommune 1871, haben aufbegehrende 
Lohnabhängige unzählige Male auf Konzepte und Praktiken der Arbeiterkontrolle, der Räte 
sowie der Selbstverwaltung zurückgegriffen. In den zurückliegenden 140 Jahren wurden daher 
genügend Erfahrungen gesammelt, die den Stoff für eine kritische Diskussion liefern. Diese 
rätedemokratischen Basisinitiativen haben sich unter drei grundlegend verschiedenen 
gesellschaftlichen Bedingungen ereignet: Unter privatkapitalistischen Verhältnissen, 
während einer Revolution und im staatskapitalistischen Realsozialismus. Daher fielen die 
realen Erfahrungen mit der Arbeiterkontrolle bzw. den Räten und der Selbstverwaltung auch 
ziemlich unterschiedlich aus. Wenn ich im Folgenden vor allem auf die Probleme, 
Unzulänglichkeiten und Niederlagen dieser Versuche eingehe, dann im Bewusstsein, dass eine 
egalitäre, emanzipierte Gesellschaft nur durch eine rätedemokratische und auf 
Selbstverwaltung sowie Gemeineigentum beruhende Art und Weise vorstellbar ist.

ARBEITERKONTROLLE IM KAPITALISMUS
Bei nichtkapitalistischen Wirtschaftsweisen war und ist die Kontrolle der Arbeitenden über 
den Arbeitsprozess und das Produkt der Arbeit meist gegeben. Erst die kapitalistische 
Produktionsweise hat hier für Trennungen und somit für neue, entfremdete Verhältnisse 
gesorgt. Die Forderung nach Arbeiterkontrolle kann als Bedingung für eine Gesellschaft 
ohne Staat gemeint sein, das heißt, sie kann im Bewusstsein zur Überwindung des 
Kapitalismus gefordert und praktiziert werden. Doch die Kontrolle über den Betrieb kann 
auch innerhalb der kapitalistischen Ordnung bzw. Logik erfolgen, ohne einen 
transformatorischen Anspruch zu verfolgen. Der Kampf und das Streben der Lohnabhängigen um 
die Kontrolle und Macht am Arbeitsplatz bedeutet nicht automatisch, die Bosse oder den 
Staat und die Regierung grundsätzlich in Frage zu stellen. Dies ist z.B. oft der Fall, 
wenn Betriebe besetzt werden, um deren Schließung zu verhindern. Selbstverwaltete oder 
Kollektivbetriebe innerhalb des Kapitalismus sind meist klein und auf bestimmte Bereiche 
beschränkt. Sie hantieren noch mit einigen kapitalistischen Praktiken, die sich immer dann 
verstärken, wenn der Betrieb wächst. Aber auch im ,,Normalbetrieb" sind 
genossenschaftliche, kooperative und Kollektivbetriebe immer den kapitalistischen 
Marktmechanismen - Preis, Ware, Lohn, Konkurrenz - unterworfen.

Die ersten militanten Fabrikbesetzungen des Proletariats haben im September 1920 in 
Italien gleich das Grundproblem einer jeden Arbeiterselbstverwaltung innerhalb des 
Kapitalismus aufgezeigt. Obwohl die kommunistischen, sozialistischen und syndikalistischen 
MetallarbeiterInnen in den Mailänder Fabriken an einem Strang zogen und die besetzten 
Betriebe durch Schützen- und Laufgräben sowie mit Maschinengewehren bewaffnet 
verteidigten, lief diese Selbstverwaltungsinitiative nach vier Wochen ins Leere.1 Der 
kurzzeitige Erfolg der revoltierenden BesetzerInnen blieb begrenzt, da sie ihren Einfluss 
nicht über die Betriebsgrenzen hinaus ausdehnen konnten. Dies bedeutet, dass ein System 
isolierter Arbeiterselbstverwaltung allein nicht genügt, sondern darüber hinaus Faktoren 
bestehen müssen, die die Kollektivwirtschaft politisch und sozial ausweiten sowie notfalls 
auch bewaffnet beschützen. Die Erfahrungen der Fabrikomitees in Russland und der Ukraine 
1917 oder der Fabrikräte2 in Italien 1919 haben gezeigt, dass dies innerhalb des 
Kapitalismus faktisch zur Klassenzusammenarbeit mit den Unternehmen führt. Da die 
Arbeiterkontrolle eine Struktur der Doppelherrschaft in den Betrieben ist, bleibt den 
Komitees, Ausschüssen und Räten gar nichts anderes übrig.

Eine andere Problematik für Betriebe, die von den ArbeiterInnen innerhalb kapitalistischer 
Verhältnisse übernommen werden, zeigte sich in Argentinien 2001. In der damaligen 
Wirtschafts- und Staatskrise übernahmen sie Betriebe, denen es schlecht ging oder die 
Konkurs angemeldet hatten. Damit waren die argentinischen Lohnabhängigen entweder mit 
hinterlassenen Schulden konfrontiert oder mussten an die ehemaligen kapitalistischen 
EigentümerInnen Ablöse zahlen. Die Startvoraussetzungen waren also denkbar schlecht. Es 
herrschte für die zahlreichen übernommenen Betriebe ein ständiger Kapitalmangel und sie 
mussten die Rechtsform einer Kooperative wählen. Dies bedeutete wiederum Lohnarbeit, dazu 
kamen veraltete Maschinen und unzureichende Auslastung. Für Kollektivbetriebe im 
Kapitalismus ist es daher typisch, dass sie den Produktionsprozess unverändert lassen und 
Veränderungen nur bei der Aufteilung der Tätigkeiten stattfinden. Kooperativen sind der 
kapitalistischen Logik unterworfen, müssen Gewinne erwirtschaften und für den anonymen 
Markt produzieren. Ganz allgemein gilt, dass, wenn die Teilhabe und Mitbestimmung nur über 
die Eigentumsrechte am Betrieb definiert werden, die ArbeiterInnen automatisch 
kapitalistische Funktionen ausüben.

ARBEITERRÄTE WÄHREND EINER REVOLUTION
Räte haben als direktdemokratische Organe wesentliche Vorteile gegenüber den herkömmlichen 
Arbeiterorganisationen. Gerade in unruhigen Zeiten können sie der Dynamik sozialer 
Prozesse in den Betrieben und auf den Straßen viel effektiver Ausdruck verleihen. Durch 
das den Räten (Komitees, Ausschüsse, usw.) innewohnende Prinzip ständiger 
Abwahlmöglichkeit, können die basisdemokratischen Organe sofort auf sich verändernde 
Stimmungen, Ansichten und Forderungen reagieren. Parteien und Gewerkschaften sind dagegen 
durch einen bürokratischen Apparat mit festen BerufsfunktionärInnen strukturell verkrustet 
und somit meist unbeweglicher als eine auf einem versammlungsdemokratischen 
Delegiertensystem basierende Rätebewegung. In umgekehrter Richtung unterstützen die 
Rätestrukturen die Eigeninitiative und die ständige Aktivität der Menschen. Daher 
verwundert es kaum, dass in so gut wie allen bisherigen proletarischen Erhebungen Räte 
entstanden.

Ein Textilkollektiv während der spanischen Revolution 1936-1939

Ein Textilkollektiv während der spanischen Revolution 1936-1939
In den Milizeinheiten der Pariser Kommune 1871 wurden die Vorgesetzten und Delegierten 
gewählt und konnten jederzeit von der Basis wieder abberufen werden. Delegierte aus den 
Milizen bildeten ein zentrales Komitee, das als erster Arbeiterrat bezeichnet werden kann. 
Auch in der russisch-ukrainischen Februarrevolution 1917 entstanden auf breiter Basis 
Fabrikkomitees, die sich jedoch zunächst nur auf die Kontrolle der (alten) 
Betriebsleitungen, von Einstellungen und Entlassungen sowie über die Löhne und 
Arbeitszeiten beschränkten. Sie übernahmen noch keine Verantwortung für die technische und 
organisatorische Leitung der Betriebe oder für die wirtschaftliche Ausrichtung der 
Produktion. Die zaristische Monarchie war zwar gestürzt, jedoch durch eine 
bürgerlich-demokratische Regierung ersetzt. Erst der Oktoberaufstand 1917 änderte die 
Machtverhältnisse in Richtung einer Arbeiterdemokratie. Nun gingen die gewählten 
Fabrikkomitees von der Kontrolle zur Leitung der Betriebe über. Doch ebenso wie unter 
privatkapitalistischen Verhältnissen müssen die Werktätigen auch in einer Revolution die 
politischen Machtverhältnisse im Auge behalten. Die neue Sowjetmacht in Russland und der 
Ukraine setzte nämlich von oben Verwaltungsdirektoren in den Betrieben ein, die von den 
Fabrikomitees zwar beaufsichtigt werden sollten, aber dennoch das letzte Wort hatten.

ARBEITERSELBSTVERWALTUNG IM REALSOZIALISMUS
Das jugoslawische Modell der 1950 von oben gesetzlich eingeführten 
Arbeiterselbstverwaltung führte zur Entstehung einer sozialistischen Marktwirtschaft. 
Diese beruhte auf der Grundlage des Wertgesetzes und des kollektiven Eigentums. Die 
selbstverwalteten Betriebe sollten eine sozialistische Warenproduktion für den Tausch über 
Märkte bereitstellen. Es entstand ein Widerspruch zwischen den von gewählten Arbeiterräten 
mitverwalteten Betrieben und dem Rest der jugoslawischen Gesellschaft. Die Lohnabhängigen 
wurden zu TeilhaberInnen, die versuchten ihren Gewinn zu maximieren. Diese Belegschaften 
kämpften für Marktreformen und eröffneten Konfrontationen mit den politischen 
sozialistischen Strukturen in Jugoslawien. In dieser Logik erschienen Bündnisse der 
ArbeiterInnen mit dem Management und den TechnikerInnen ihrer Betriebe sinnvoller als mit 
Instanzen aus der offiziellen Politik bzw. dem sozialistischen Staat. Gleichzeitig 
gerieten die Arbeiterräte der selbstverwalteten Betriebe immer stärker unter Druck, 
Anreize für mehr Profitabilität zu schaffen, etwa durch Rationalisierung, professionelles 
Management oder über Lohnanreize. Damit zerstörten die (sozialistischen) 
Marktanforderungen den egalitären Anspruch der Anfangsjahre der südslawischen 
Arbeiterselbstverwaltung. Je mehr den ArbeiterInnen klar wurde, dass die Arbeiterräte und 
die Selbstverwaltung nicht zur Emanzipation von der Lohnarbeit führen und die Entfremdung 
am Arbeitsplatz fortlebte, nahmen sie ein funktionales Verhältnis zur 
Arbeiterselbstverwaltung ein und misstrauten den rein formalen Rechten für Arbeitende. Die 
Arbeiterräte in Jugoslawien verwalteten die Betriebe und kamen so nicht dazu, sich für die 
allgemeinen politischen Interessen der ArbeiterInnen einzusetzen. Ihre Hauptaufgabe blieb 
das Management von Betrieben, anstatt als Ausgangspunkt für die direkte Durchsetzung der 
proletarischen Belange in der Gesellschaft zu fungieren. Die Autonomie der Betriebe, die 
oft zu Trennungen von den in der Gesellschaft bestimmenden politischen und staatlichen 
Strukturen führte, gebar noch ein weiteres Problem. Es kam zu einer ungleichen 
ökonomischen Entwicklung der jugoslawischen Regionen, unglücklicherweise auch noch entlang 
ethnischer Grenzen.3 Insgesamt stellte die südslawische Wirtschaft einen Kompromiss bzw. 
eine Zwischenlösung zwischen Plan- und Marktwirtschaft dar. In den 1960er Jahren zog sich 
der Staat zunehmend aus der Wirtschaft zurück und die autonomen Firmen setzten auf den 
Markt und ausländische Partner.

Der in Europa bisher letzte Versuch, auf breiter gesellschaftlicher Ebene eine 
Arbeiterselbstverwaltung durchzusetzen, bildeten die Ereignisse 1980/81 in der 
Volksrepublik Polen. Die dabei in den Betrieben gewählten Arbeiterräte sollten nicht mehr 
nur mitbestimmen, sondern die staatlich eingesetzten Betriebsleitungen ersetzen. 
Regionale, überbetriebliche Koordinationen verschiedener Komitees der 
Arbeiterselbstverwaltung sollten sich zu landesweiten Koordinationen zusammenschließen, um 
die Steuerung und Planung der Entwicklung der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft in die 
Hand zu nehmen. Der erste nationale Kongress der Massengewerkschaft Solidarnosc, in der 
über die Hälfte aller Lohnabhängigen organisiert war, verabschiedete im Herbst 1981 eine 
Resolution, in der sie den Umbau der polnischen Gesellschaft in Richtung einer echten 
Arbeiterselbstverwaltung forderte. Eine demokratische und selbstverwaltete Reform in allen 
sozialen Bereichen sollten eine arbeiterdemokratische Gesellschaft schaffen, die Plan, 
Selbstverwaltung und Markt miteinander verbindet. Die Arbeiterklasse radikalisierte sich 
mehr und mehr und die Kräfteverhältnisse entwickelten sich beständig in Richtung der 
Arbeitermacht und einer sozialen Demokratie in den polnischen Betrieben. Die ArbeiterInnen 
hatten begonnen, einen eindeutig revolutionären Weg einzuschlagen. Es war nur eine Frage 
der Zeit, bis die Basisbewegung in den Betrieben die Machtfrage gestellt hätte. Die 
realsozialistische Bürokratie entschloss sich in dieser ausgewachsenen Staatskrise, die 
militärische ,,Lösung" zu suchen. Im Dezember 1981 wurde das Kriegsrecht ausgerufen und 
eine Militärdiktatur installiert. 10.000 AktivistInnen von Solidarnosc fanden sich in 
Internierungslagern wieder, alle von ArbeiterInnen besetzten Betriebe wurden von Panzern 
umstellt. Auch in diesem Fall zeigte sich die Tatsache, dass, egal wie stark die 
Arbeitermacht in den Betrieben verankert ist, die Rätebewegung die gesellschaftliche 
Machtfrage nicht vernachlässigen darf.

Roman Danyluk



[1] ? Die zahlreichen Fabrikkomitees waren als spontane Initiative von unten und ohne das 
Zutun oder der Anleitung von sozialistischen Parteien in den Betrieben entstanden. Sie 
waren ihrem Selbstverständnis nach zunächst nur Organe der Mitbestimmung bzw. 
Arbeiterkontrolle und somit noch nicht Ausdruck des Selbstverwaltungswillens der Werktätigen.

[2] ? Das neue an der von Turin ausgehenden Bewegung der Fabrikräte war zum einen der 
offen formulierte Anspruch der ArbeiterInnen, nicht mehr nur LohnempfängerInnen zu sein, 
sondern als ProduzentInnen aufzutreten, das heißt, die volle Kontrolle über die Produktion 
zu erlangen. Darüber hinaus vertraten die Fabrikräte die Auffassung, dass sich alle 
Arbeitenden an dieser Initiative beteiligen konnten, was sie unweigerlich in Konflikt mit 
den herkömmlichen Gewerkschaften brachte.

[3] ? In der multiethnischen Sozialistischen Föderation Jugoslawien existierte eine 
regionale Selbstverwaltung, die zunächst auch funktionierte. Doch die Begleichung der 
enormen Auslandsschulden führte in den 1980er Jahren u.a. zu einem Reallohnverlust von 40 
Prozent und trieb Jugoslawien in den Ruin. Die sozioökonomischen Ungleichgewichte zwischen 
den nördlichen Teilrepubliken (Slowenien und Kroatien) und den übrigen Bundesstaaten 
(Serbien, Bosnien, Montenegro, Makedonien) vertieften sich in der Folge und mündeten 
zuerst in einem innerjugoslawischen Wirtschaftskrieg und später in einem Bürgerkrieg.

QUELLEN UND LITERATUR ZUM WEITERLESEN:
Dario Azzellini/Immanuel Ness (Hrsg.):
,,Die endlich entdeckte politische Form". Fabrikräte und Selbstverwaltung von der 
Russischen Revolution bis heute.
Neuer ISP Verlag, Köln 2012

Roman Danyluk:
Befreiung und soziale Emanzipation. Rätebewegung, Arbeiterautonomie und Syndikalismus.
Edition AV, Lich 2012

Oskar Anweiler:
Die Rätebewegung in Russland 1905-1921.
E.J. Brill, Leiden 1958


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