(de) Änderungen beim Minijob --- Neue Minijob-Regelungen 2013; "Jung und billig"-Broschüre überarbeitet
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Tue Aug 13 21:02:09 CEST 2013
ÄNDERUNGEN BEIM NEUEN 450-EURO-JOB ---- Seit Anfang 2013 liegt die Verdienstgrenze für
MinijobberInnen bei 450 Euro im Monat. Neu dabei ist, dass auch ArbeitnehmerInnen
Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen. 15% zahlen weiterhin die Chefs, die
MinijobberInnen steuern nun 3,9%, in Privathaushalten 13,9% ihres Lohns bei. Die neue
Handhabung ist jedoch nicht zwingend: Teilt ihr eurem Chef mit, von der Neuregelung nicht
Gebrauch machen zu wollen, könnt ihr weiter nach dem 400-Euro-Modell entlohnt werden.
Allerdings ist diese Entscheidung irreversibel bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Kein
Recht auf Beitragsbefreiung besteht, wenn bereits vor Januar 2013 Rentenbeiträge
aufgestockt wurden. Wo das eine Auge lacht - da durch die neue Eigenbeteiligung auch
höhere Ansprüche geltend gemacht werden können - weint das andere umso mehr, da im Zuge
jener Reform das Prinzip Minijob weiter normalisiert wird.
NEU: MINIJOB-INFOS JETZT ALS BROSCHÜRE
Die neue ,,Jung und billig"-Broschüre ist da! Auf rund 40 Seiten verschafft sie Überblick
über all das, was für MinijoberInnen von Bedeutung ist: Welche Pflichten und Rechte
bestehen? Was für Arten von Minijobs gibt es? Und welche Rolle spielen sie bei einer
allgemeinen Verarmung? Zudem werden jede Menge Tipps geliefert, wie ihr euren
Arbeitsalltag schon mit kleinen Handgriffen etwas angenehmer gestalten oder ihr die
Organisierung mit KollegInnen in Angriff nehmen könnt. Ein gutes Nachschlagewerk für alle
Kampfeslustigen unter euch! Zum kostenlosen Bestellen einfach eine Mail mit Adresse und
Namen an info(a)minijob.cc - oder online lesen als PDF auf www.minijob.cc.
TW/JG
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