(de) FAU, DIREKTE AKTION #218 - Die Gewerkschaft für ein Halleluja?
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Sun Aug 11 10:34:08 CEST 2013
Christliche Gewerkschaften sind eigentlich irrelevant, dienen aber der DGB-Mehrheit als
Alibi für unpopuläre Entscheidungen ---- Hat schon jemand von Adalbert Ewen gehört? Das
Mitglied des Kreisverbandes der Sulzbacher CDU ist Bundesvorsitzender der Christlichen
Gewerkschaft Metall und Bundesvorstandsmitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes
Deutschland (CGB), der in letzter Zeit dadurch Schlagzeilen gemacht hat, dass er
rechtswidrig Tarifverträge für Dumpinglöhne abgeschlossen hat. Darüber ärgert sich
Adalbert Ewen, wie eine Pressemitteilung vom 17. Mai dieses Jahres zeigt: ---- "Es ist
unerträglich, dass die christlichen Gewerkschaften immer wieder mit den Fehlern der
Vergangenheit konfrontiert werden. Über den Tarifvertrag zwischen der DHV und ILS wurde
schon häufig berichtet, der Bericht beinhaltet insofern keinerlei Neuigkeiten", moniert Ewen.
Aber auch diese Pressemeldung wurde über die CGB-Homepage hinaus kaum bekannt. Das liegt
an der Bedeutungslosigkeit dieser Kleinstgewerkschaft, was sich auch daran ablesen lässt,
dass sie weder in den Medien noch der neueren Literatur zur Gewerkschaftsforschung eine
Rolle spielt und ihr Führungspersonal so gut wie unbekannt ist. Die Union ist im
Bundesvorstand des DGB mit einen Mitglied vertreten, das warnend die Stimme erhebt, wenn
sich die übrigen DGB-Funktionäre zu offen als SPD-Wahlhelfer gerieren oder sich
Gewerkschaften gar außerparlamentarischen Anliegen annehmen wollen, die nicht im Interesse
der Union sind. Faktisch ist der DGB eine sozialdemokratische Richtungsgewerkschaft mit
einer kleinen aber nicht einflusslosen christdemokratischen Minderheitenströmung. Der
organisatorisch eigentlich irrelevante CGB diente aber immer wieder als Druckmittel
innerhalb des DGB und seinen Einzelgewerkschaften. Setzte sich dort einmal eine linkere
Mehrheit durch, die eine etwas konfliktorientierte Tarifpolitik anstrebte oder gar zu
allgemeinpolitischen Themen im Gegensatz zur Bundesregierung Stellung beziehen wollte,
konnte die christdemokratische Minderheit damit drohen, den DGB zu verlassen und zum CGB
überzuwechseln.
GRÜNDUNG MIT DEM SEGEN DES BISCHOFS
Dass daraus dem DGB eine echte Konkurrenz hätte entstehen können, war angesichts der
langjährigen sozialdemokratischen Hegemonie innerhalb der Kernarbeiterschaft der
Nachkriegs-BRD irrational, hatte aber immer die erhoffte Wirkung. Klassenkämpferische Töne
im DGB konnte so nicht nur von der christdemokratischen Minderheit sondern auch der
rechtssozialdemokratischen Mehrheitsströmung im DGB ebenso als Gefahr für die
Einheitsgewerkschaft hingestellt werden, wie eine gewerkschaftliche Öffnung zu
regierungskritischen Protestbewegungen. Als 1958 in verschiedenen Einzelgewerkschaften,
aber auch von einigen Mitgliedern des DGB-Vorstands, eine Öffnung zur Bewegung gegen die
von der Adenauer-Regierung beschlossene Atombewaffnung der Bundeswehr diskutiert wurde,
drohte die christliche Dependance im DGB mit Austritt. So konnte der Mehrheitsflügel diese
Minderheit als Begründung anführen, um die Ablehnung dieser Kooperation mit einer damals
starken außerparlamentarischen Bewegung abzulehnen. Dass bei der CGB-Gründung 1959 eine
Kampagne zum Übertritt des christdemokratischen Flügels aus dem DGB forciert wurde, lag
denn nicht an Differenzen in der Beurteilung außerparlamentarischer Bewegungen, sondern an
den unterschiedlichen parteipolitischen Präferenzen. Mochten auch die sozialdemokratischen
Vorstandsmitglieder noch so sehr ihre parteipolitische Neutralität bei ihrer
Gewerkschaftstätigkeit betonen, ließ sich das vor allem in Wahlkampfzeiten schwer
durchhalten, zumal viele DGB-Funktionäre SPD-Funktions- und MandatsträgerInnen in
Personalunion waren.
So redete der erste CGB-Vorsitzende Peter Gier beim Gründungskongress den
ChristdemokratInnen im DGB ins Gewissen. ,,Wie lange noch glaubt die Führung der Christen
im Deutschen Gewerkschaftsbund es verantworten zu können, in dieser Gewerkschaft zu
bleiben? In dieser Gewerkschaft, die seit Jahren ihre Rechte immer wieder mit Füßen tritt
[...] und eindeutig und vor aller Welt die Interessen der Sozialisten vertritt?" Ungezählt
seien ,,die Verstöße des DGB gegen die christlichen Empfindungen und die christlichen
Grundsätze", echauffierte sich Gier.
KEINE UNVEREINBARKEITSBESCHLÜSSE NACH RECHTS
Doch obwohl der Trierer Bischof der neuen Gewerkschaft 1958 Glück- und Segenswünsche
zukommen ließ, blieb der CGB eine Minigruppe, die in den 1970er und 80er Jahren eher
Schlagzeilen wegen Kontakten zum rechten Rand als mit Tarifpolitik machte. Mal sorgten
CGB-Mitglieder mit einer Vergangenheit bei den italienischen NeofaschistInnen für
Schlagzeilen, mal war es die Kooperation mit spanischen Franco-AnhängerInnen. Noch 2007
sorgte der Streit um die Zusammenarbeit mit der Rechtsaußen-Partei ,,Die Republikaner"
auch verbandsintern für Streit. Ein vom CGB-Landesverband Berlin-Brandenburg beschlossener
Unvereinbarkeitsbeschluss nach rechts außen wurde sogleich vom CGB-Bundesvorstand per
Weisungsrecht annulliert. Es gebe keine Notwendigkeit zu Unvereinbarkeitsbeschlüssen,
,,weil sich aus unserer Satzung, dem Selbstverständnis und den Leitsätzen schon die
Unvereinbarkeit ergibt", hieß es darauf aus der Führungsebene.
MOTOR FÜR LOHNDUMPING
Eigentlich müsste der Zeitgeist seinen Teil dazu beitragen, dass die Schrumpforganisation
CGB noch irrelevanter wird. Denn in den späten 50er Jahren konnte sich der CGB auf eine
schmale Schicht von christlichen Lohnabhängigen in Südwestdeutschland stützen, die durch
eine schnelle Wiedergründung christlicher Arbeitnehmerorganisationen nach 1945 in der
französischen Besatzungszone und der anfänglichen Unabhängigkeit des Saarlandes von der
BRD profitierten. Doch welche Rolle kann heute bei den meisten Lohnabhängigen eine
Organisation spielen, die mit dem Segen eines Bischofs gegründet wurde, dessen Unternehmen
Kirche ihren Beschäftigten im Zuge des ,,dritten Weges" als Tendenzbetrieb noch heute das
Streikrecht vorenthält? Doch in der Ära von Zeit- und Leiharbeit bekam der CGB eine neue
Rolle als Türöffner bei der Etablierung von Dumpinglöhnen. Diese Funktion wird in einen
Beitrag von Report Mainz vom Dezember 2007 so geschildert:
,,Heute haben wir uns mal angesehen, wer eigentlich die Tarifverträge ausgehandelt hat
zwischen den Leiharbeitsfirmen und den Arbeitnehmern. Denn, das muss man sich vorstellen,
da wurden zum Teil Stundenlöhne von unter fünf Euro festgeschrieben. Siehe da, vor allem
eine sogenannte Christliche Gewerkschaft ist da als Tarifpartner am Werk." Da laut Gesetz
der Grundsatz der gleichen Löhne für gleiche Arbeit gilt, müssten LeiharbeiterInnen genau
so viel wie Festangestellte verdienen. Der Grundsatz kann nur durch einen Tarifvertrag
außer Kraft gesetzt werden. Diese Lücke hat die CGB genutzt, um tariflich festgelegte
Hungerlöhne zu etablieren. Der Arbeitsrechtler Peter Schüren erklärte in der Sendung, dass
unter dem Deckmantel eines Tarifvertrages Billigstlohn realisiert werde. ,,Eine solche
Vergütung kann eigentlich nur dann entstehen, wenn Arbeitgeberträume auf der Stelle
erfüllt werden" äußerte sich Schüren ziemlich eindeutig.
Mittlerweile haben verschiedene Arbeitsgerichte die mit der CGB abgeschlossenen
Tarifverträge mit der Begründung für ungültig erklärt, dass der christliche Verein keine
Tarifmächtigkeit habe und daher keine Tarifverträge abschließen könne. Jetzt stehen dem
Equal Pay in der Leiharbeitsbranche nur noch die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften im
Wege. Die hatten die auch in den eigenen Reihen heftig umstrittenen Verträge mit der
Begründung abgeschlossen, dass sich sonst die christlichen Gewerkschaften noch mehr in der
Leiharbeitsbranche etablieren könnten. Nachdem deren Tarifverträge von den
Arbeitsgerichten gekippt werden, steht diese Argumentation nicht mehr zur Verfügung.
Trotzdem wird ein neuer Tarifvertrag verhandelt. Ein offener Brief von Mitgliedern
verschiedener DGB-Gewerkschaften, der auf labournet.de zu finden ist, fordert ein Ende der
Tarifverhandlungen in der Zeitarbeitsbranche und hat viel Unterstützung bekommen. So hat
der CGB bei der Durchsetzung eines tariflich vereinbarten Dumpinglohns die gleiche Rolle
erfüllt, die sie in den früheren Jahrzehnten bei der Abwehr kritischer Bestrebungen in den
DGB-Gewerkschaften erfüllt hat. Sie dient als ein willkommenes Alibi für die DGB-Mehrheit.
Peter Nowak
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