(de) Fauchthunrundmail 17.2.08
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Mon Feb 18 18:40:44 CET 2008
1. Hausbesetzung in Thun AJZ Subito /Foto Anhang ----- 2. Beschwerde
gegen Thuner Kundgebungsrecht von Regierungsrat abgelehnt ---- 3. Aktion
gegen das Zürcher Polizeigesetz ---- 4. Aktion Freiraum in Luzern über
1000 Menschen ------ 1. Hausbesetzung in Thun AJZ Subito ---- In der
Nacht vom 15. auf den 16. Februar 2008 wurde in Thun ein leerstehendes
Haus besetzt. Dies ist ein weiterer Schritt zu einem autonomen Jugend-
und Kulturzentrum. Am Abend steigt eine Eröffnungsparty mit dem DJ
Soundsystema. Alle zahlreich kommen, wir benötigen Unterstützung, damit
wir das Haus halten können. ---- Gestern Abend hat die Gruppe "AJZ
Thun", die seit längerer Zeit auf ein AJZ hin arbeitet ihrer Forderungen
Taten folgen lassen. Das leerstehende Haus am Eichmattweg 4 in Thun
befindet sich nur Fünf Minuten vom Bahnhof entfernt (hinter Emmigebäude).
Bis jetzt ist keine Polizei vorgefahren, die Lage ist ruhig. Auch der
Eigentümer hat sich noch nicht gemeldet, wurde jedoch über die Situation
informiert.
Dieses Wochenende fand auch in Luzern ein Strassenfest für Freiräume
statt. Wir solidarisieren uns mit ihren Anliegen und wünschen ihnen viel
Glück bei der Rückeroberung von freiem Raum.
Das Haus in Thun soll nicht nur besetzt, sondern auch belebt werden.
Deshalb findet heute Abend eine Party mit dem DJ Soundsystema statt. Die
Party beginnt um 20 Uhr am Eichmattweg 4 in Thun (siehe Karte). Kommt
zahlreich, helft mit, den Freiraum zu halten und den Behörden zu zeigen,
dass wir viele sind und das Bedürfnis in Thun vorhanden ist.
Die Besetzung ist noch etwas provisorisch. Deshalb werden Getränke nicht
im übermass vorhanden sein, jedoch steht eine kleine Bar im Partyraum
bereit, die euch mit Bier und alkoholfreien Getränken versorgt.
Besetzt, bewohnt, belebt - AJZ in Thun
Die Häuser denen, die sie benutzen
Für libertäre Perspektiven
AJZ Thun
Wie angekündigt, fand gestern Abend in Thun eine Party im seit Freitag
besetzten Haus am Eichmattweg 4 statt. Die am Abend steigende Party
konnte problemlos vorbereitet werden. Weder die Polizei noch der
Eigentümer der Liegenschaft meldeten sich bei uns. Besuch bekamen wir
von NachbarInnen, welche uns mit einem Kuchen willkommen hiessen.
Gegen 20 Uhr trafen die ersten BesucherInnen sowie der DJ Soundsystema
ein. Danach konnten etwa 100 Personen fünf Stunden lange zusammen
feiern. Während der ganzen Nacht blieb es vollkommen friedlich.
Auch heute, 17.02.2008, kam noch keine Polizei vorbei. Wir hoffen, dass
es so weiter geht wie bis jetzt und werden über das weitere Vorgehen
informieren.
Besetzt, bewohnt, belebt - AJZ in Thun
www.a-g-o.ch.vu
Ticker
Ticker:
15.02 20:00 Haus wird besetzt
15.02 22:00 Die Lage ist ruhig
15.02 24:00 Noch keine Polizei
16.02 11:00 Communiqué wurde veröffentlicht
16.02 13:00 Noch keine Reaktionen
16.02 15:00 Nachbarn bringen Kuchen vorbei und fassen die Besetzung positiv
16.02 18:00 Die Lage ist weiterhin ruhig. Diew Vorbereitungen für den
Abend laufen.
16.02 24:00 An der Party nahmen zwischen 50 und 70 Personen teil.
17.02 13:20 Mehrere Faschos haben sich dem Haus genähert. Sie wurden von
der Polizei kontrolliert und verliessen den Ort anschliessend wieder.
17.02 16:40 Der Besitzer des Hauses doht mit der Räumung.
2. Beschwerde gegen Thuner Kundgebungsrecht von Regierungsrat abgelehnt
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«Gemeinderat hat korrekt gehandelt»
16 February 2008
Auslöser für das verschärfte Thuner Kundgebungsrecht war der
antifaschtistische Abendspaziergang vom Oktober 2005. Damals hatte der
Thuner Gemeinderat die unbewilligte Demonstration durch die Polizei
verhindern lassen. Rund 300 Polizisten kesselten beim Bahnhof etwa 350
Demonstranten ein. Zahlreiche Personen wurden stundenlang festgehalten,
kontrolliert und registriert. Zwei Demonstranten setzten sich danach zur
Wehr. Vertreten durch den vergangenes Jahr verstorbenen Anwalt und
grünen Berner Stadtrat Daniele Jenni erhoben sie beim
Regierungsstatthalter Beschwerde. Ihre Kritik: Das Vorgehen des Thuner
Gemeinderates sei unrechtmässig gewesen und die Meinungsäusserungs- und
Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt worden.
Doch auch hier erteilte der Regierungsstatthalter eine Abfuhr. Die
Gegner zogen deshalb, wie jene des Thuner Demorechts (vgl. Haupttext),
weiter an den Regierungsrat. Da beide Fälle eng miteinander verknüpft
sind, hat die Berner Kantonsregierung ihren Entscheid zur Antifa-Demo
ebenfalls gestern veröffentlicht. «Der Gemeinderat hat korrekt
gehandelt», so der Regierungsrat. Die Organisatoren der Demonstration
hätten damals die Bewilligungspflicht missachtet und sich weder im
Vorfeld noch zu Beginn der Demonstration zu einem Dialog mit den
Behörden bereit erklärt. «Der Gemeinderat schätzte zudem das Risiko von
Ausschreitungen als relativ hoch ein. Er stützte sich dabei auf
Erfahrungen von früheren gewaltsamen Demonstrationen», so Justizdirektor
Werner Luginbühl.
Noch ist unklar, ob die beiden Beschwerdeführer an das Bundesgericht
weiterziehen. lt
Der Regierungsrat schützt das umstrittene Ortspolizeireglement der Stadt
Thun Die Stadt Thun durfte die Teilnahme an einer unbewilligten und
unfriedlichen Demonstration in einem Gemeindereglement für strafbar
erklären?dies statuiert der Regierungsrat in einem Grundsatzentscheid.
Auf den Entscheid war mit Spannung gewartet worden ? und Justizdirektor
Werner Luginbühl sprach gestern denn auch von einem «richtungsweisenden
Entscheid». Der Regierungsrat hat erstmals kommunale
Demonstrationsbestimmungen unter die Lupe genommen ? und er hat ( in
Bestätigung eines Entscheids des Thuner Statthalters) die Regeln im
Thuner Ortspolizeireglement geschützt und zwei Beschwerden dagegen
abgewiesen. Die Beschwerdeführer hatten eine Verletzung der
verfassungsmässigen Meinungs- und Versammlungsfreiheit gerügt.
Die vom Thuner Stadtrat im November 2006 erlassenen neuen
Demobestimmungen erklären Demonstrationen für bewilligungspflichtig.
«Eine Bewilligung wird erteilt, wenn ein geordneter Ablauf der
Kundgebung gesichert und die Beeinträchtigung von anderen Benutzern des
öffentlichen Grundes zumutbar erscheint», bestimmt das Reglement. Es
übernimmt damit die Formel, wie sie in der Berner Kantonsverfassung
steht. Wie das Stadtberner Kundgebungsreglement lassen aber auch die
Thuner Bestimmungen sogenannte Spontankundgebungen zu. Diese müssen den
Behörden lediglich gemeldet werden.
Strenger als die Stadt Bern
Schärfer als das Stadtberner Demoreglement aber sind die Thuner Regeln
bei den Strafbestimmungen. Während Bern Strafnormen nur für
Organisatoren vorsieht, erklärt das Thuner Reglement auch die Teilnahme
an einer unbewilligten Demonstration für strafbar. Weiter aber heisst es
einschränkend: Die Teilnehmenden bleiben straffrei, wenn die Kundgebung
friedlich verläuft oder wenn sie einer polizeilichen Aufforderung, sich
zu entfernen, Folge leisten.
Unzulässige Demoverbote?
Sanktionen seien nur gegen Organisatoren, nicht aber gegen
Demonstrationsteilnehmer zulässig, argumentierten die Beschwerdeführer.
Und sie beriefen sich auf den renommierten Berner Staatsrechtler Jörg
Paul Müller: Dieser hält mit Hinweis auf deutsche Gerichtsurteile die
Pflicht, eine Bewilligung einzuholen für eine reine Ordnungsvorschrift.
Deren Nichtbeachtung könne nicht ein Verbot zur Folge haben ? und
erlaube auch nicht die polizeiliche Auflösung der Kundgebung. Der
Regierungsrat folgt dieser Sichtweise nicht. Er hält Kundgebungen, die
nicht bewilligt wurden oder für die keine Bewilligung eingeholt wurde,
für verboten.
Eine andere Frage aber ist, ob eine unbewilligte Demonstration in jedem
Fall polizeilich aufgelöst werden kann. Nein, findet die Regierung. Denn
die Verhinderung einer unbewilligten Demonstration allein nur wegen der
Umgehung der Bewilligungspflicht wäre unverhältnismässig. Bevor die
Polizei einschreitet, muss sie deshalb summarisch prüfen, ob die
unbewilligte Demonstration auch «materiell rechtswidrig» sei , das
heisst: ob sie, so wie sie abgehalten wird, hätte verboten werden müssen
? was bei gewalttätigen Demonstrationen stets der Fall ist.
Verfassung nicht verletzt
Die Regierung taxiert die Thuner Strafbarkeitsregeln in ihrem Entscheid
als «differenziert»: Teilnehmer machen sich nur strafbar, wenn die
Demonstration unfriedlich verläuft und wenn sie sich auf polizeiliche
Aufforderung hin nicht entfernen ?, und so halten die Regeln laut dem
Regierungsrat auch vor der Meinungs- und Versammlungsfreiheit stand,
denn eine unfriedliche Demonstration ist durch diese Grundrechte nicht
geschützt.
3. Aktion gegen das Zürcher Polizeigesetz
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Am Samstagnachmittag 16.2. zogen rund 50 als Bullen verkleidete
GegnerInnen des Polizeigesetzes, über das am kommenden Wochenende
abgestimmt wird, in das Stadtzentrum von Zürich, wo sie von einem
Bullenaufgebot eingekesselt und kontrolliert wurden.
Soviel zum Demokratieverständnis der Zürcher Bullen.
"Wir rüsten auf für den Polizeistaat" stand auf einem mitgeführten
Transpi. Obwohl der Umzug der PolizeigesetzgegnerInnen absolut friedlich
und bewusst kreativ (Verkleidungen, Eigenbauwasserwerfer, fahrende
Knastzelle) gehalten wurde, kam der bunte Protest nicht weit.
Die Bullen karrten in Kürze ran, was ihnen am gewöhnlichen
Samstagnachmittag so zur Verfügung steht (ca. 10 Streifenwagen und
Sixpacks incl. der Politzivi Andreas Widmer und der Hooliganzivi Beni
Brack) und stoppten den Umzug ohne Vorwarnung in der Talstrasse, Ecke
Pelikanstrasse.
Die Eingekesselten wurden kontrolliert (mind. eine Person wurde auf den
Posten mitgenommen) und schliesslich polizeilich nachhause geleitet.
Soviel zum Demokratieverständnis der Zürcher Bullen. Das Bullengesetz
über das am kommenden Wochenende im Kanton Zürich abgestimmt wird,
bringt viele Erneuerungen die den Bullen das repressive Schaffen enorm
erleichtern. Rechte erhalten mit dem neuen Gesetz nur die Bullen, dem/r
BürgerIn wird es massiv erschwert sich gegen staatlichen Beamtenterror
zu wehren.
Ein Vorgeschmack auf das Kommende ist das heute Nachmittag Vorgefallene.
Was den Bullen nicht passt, wird einfach mal eingemacht, Recht auf freie
Meinungsäusserung und Pressefreiheit gibt es nicht, neues Bullengesetz
hin oder her.
Eines ist klar, die Bullen wollen das neue Gesetz, und da muss niemand
versuchen von seinem Recht auf die Strasse zu gehen Gebrauch zu machen,
ganz besonders nicht, wenn die dabei geäusserte Meinung nicht jener der
Bullen entspricht.
deshalb:
24. Februar 2008 : NEIN zum neuen kantonalen Bullengesetz!
4. Aktion Freiraum in Luzern über 1000 Menschen
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Über 1000 Leute feierten während zwei Tagen im Vögeligärtli am Freiraum
Festival Kultur braucht Platz und setzten damit ein starkes Zeichen
gegen die aktuelle Luzerner Stadtpolitik.
An diesem Wochende fand im Vögeligärtli in Luzern das Freiraum Festival
Kultur braucht Platz der Aktion Freiraum statt. Während den zwei Tagen
besuchten über 1000 Leute trotz eisigen Temperaturen das Festival. Den
musikalischen Teil des Festivals bestritten Jotta, Greis, Ziska Lovis,
Pink Spider und Moped Lads. Es gelang jedoch das Festival auch für die
politische Debatte zu nützen. Sehr gut besucht war beispielsweise das
Podium ?Alternative Kulturzentren ? wie entstehen sie, wie überleben
sie??, an dem Vertreter der Roten Fabrik, der Berner Reitschule, des
Kulturzentrums Bremgarten, des Sedels sowie der IKU Boa teil-nahmen.
Inhaltlich umrandet wurde das Festival von diversen Stellwänden zur
kultur- und gesell-schaftspolitischen, wie auch zur städteplanerischen
Entwicklung in der Stadt Luzern und zu diversen alternativen
Kulturzentren in der Schweiz. Die Wünsche der Festivalbesuchenden wurden
auf Wunschzetteln gesammelt und fliessen in die Arbeit der Aktion
Freiraum ein.
Das Festival zeigte: Immer breitere Kreise stellen sich hinter die
Anliegen und Ziele der Aktion Freiraum. Nachdem sich die IG Kultur und
mehrere Kulturhäuser der Stadt hinter die Anliegen der Aktion Freiraum
gestellt haben, waren am Festival über tausend Personen (auch diverse
Politiker und Familien) zu entdecken.
Beste Grüsse
Aktion Freiraum
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