(de) Fauchthunrundmail: 25.9.07 Mumia Abu Jamal-Prozessbeobachtung vom 17.5.07
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Thu Sep 27 07:53:50 CEST 2007
Demo: Samstag 8.12.07 Bern, 14.00 Uhr Schützenmatte/Reithalle - Freiheit
für Mumia Abu Jamal-Wir haben uns den 8.Dezember 2007 vorgenommen um an
diesem Tag (Mumia wurde am 8.Dez.1981 verhaftet) für die Stärkung der
Freilassungskampagne von Mumia zu demonstrieren. mehr darüber und wer
alles aufruft später im einem Rundmail. ----
Interview mit internationalem Prozeßbeobachter bei Mumias Anhörung vom
17.05.07
Freiheit für Mumia Abu-Jamal
Das im Frühjahr 2007 gegründete Berliner Bündnis für die Freiheit von
Mumia Abu-Jamal interviewte den internationalen Prozeßbeobachter Michael
Schiffmann anläßlich der Anhörung vom 17.05.07 in Philadelphia. Das 3.
Bundesberufungsgericht führte dort eine Anhörung über Mumias Forderung
nach einem neuen und "fairen" Prozeß durch.
Zeitgleich ging es um den Antrag der Staatsanwaltschaft, das
Todesurteil wieder in Kraft zu setzen.
Das Gespräch führten Markus (M) und Thomas (T):
M: Hallo, du warst auf der seit mehreren Jahren erwarteten Anhörung in
Mumias Verfahren am 17.05. im Gerichtsaal anwesend. Kannst du uns kurz
erläutern, warum diese Anhörung stattfand und was deren Bedeutung zum
jetzigen Zeitpunkt ist?
MS: Die Anhörung vom 17. Mai war das erste öffentliche Gerichtshearing
zum Fall Mumia Abu-Jamal seit 1997. Sie fand vor dem für dieses Gebiet
der USA höchsten Gericht unterhalb des US Supreme Court statt, und da
letzterer es in 95 Prozent aller ihm angetragenen Fälle ablehnt, sich
mit ihnen zu befassen, wird die Entscheidung dieses so genannten
Dritten Bundesberufungsgerichts aller Voraussicht nach Bestand haben.
Mumias Fall befindet sich seit 1999 auf der Bundesebene; davor wurde
vor Gerichten des Bundesstaates Pennsylvania verhandelt. Im Oktober
1999 stellte Mumia einen so genannten Habeas-Corpus-Antrag, in dem die
Verteidigung auf 29 Punkte hinweist, in denen das Urteil gegen Mumia
ihrer Ansicht nach gegen die US-Verfassung verstößt. 21 dieser Punkte
bezogen sich auf den Schuldspruch, 8 weitere auf das auf den
Schuldspruch folgende Todesurteil gegen Mumia.
Am 18. Dezember 2001 gab der Bundesrichter William Yohn Jr. vom
Dritten Bundesbezirksgericht (dem Gericht direkt unter dem jetzigen
Gericht) der Verteidigung in einem Punkt Recht und hob das Todesurteil
gegen Mumia auf. Da aber das Urteil gegen Mumia seit 1990
rechtskräftig ist und die Staatsanwaltschaft, die daher automatisches
Berufungsrecht hat, davon sofort Gebrauch gemacht hat, hat Mumia die
Todeszelle nie verlassen.
Auch die Verteidigung legte damals Berufung ein, und vier Jahre
später, am 6. Dezember 2005, gestand das 3. Bundesberufungsgericht der
Verteidigung drei der ursprünglich 29 geltend gemachten Punkte zur
Berufung zu. Dabei geht es 1) um die Behauptung des Staatsanwalts im
Prozess, die Jury könne ruhig zugunsten der Anklage irren, da der
Angeklagte ja noch ?eine Berufung nach der anderen" haben werde, 2) um
den systematischen Ausschluss von Schwarzen bei der Juryauswahl und 3)
um das unfaire Verhalten des ursprünglichen Prozessrichters Albert F.
Sabo während der Anhörungen zur Wiederaufnahme des Verfahrens von
Mumia Abu-Jamal von 1995 bis 1997. In Bezug auf diese drei Punkte sind
die möglichen Resultate grob folgende:
· Wenn die Verteidigung in Punkt 1 recht bekommt, ein neues
Verfahren ? also das, was Mumia bereits seit 1982 fordert
· Wenn die Verteidigung in Punkt 2 recht bekommt, eine
Rückverweisung an das nächst untere Gericht zwecks weiterer
Erörterung, ob der Ausschluss von Schwarzen auf Rassismus seitens der
Staatsanwaltschaft zurückzuführen war
· Wenn die Verteidigung in Punkt 3 recht bekommt, erneute
Anhörungen zur Wiederaufnahme des Verfahrens
Zum andern könnte die Verteidigung in all diesen Punkten verlieren,
und hier gibt es dann nur zwei Möglichkeiten, die beide äußerst
finster sind:
· Im günstigeren Fall verliert auch die Anklage ihre Berufung.
Das würde für Mumia lebenslänglich Knast ohne Möglichkeit vorzeitiger
Entlassung bedeuten ? aber auch das nur, wenn die Anklage nicht
innerhalb von 180 Tagen nach Rechtskraft des Urteils ein erneutes
Gerichtsverfahren beantragt, in dem es nicht um Schuld oder Unschuld,
sondern ausschließlich um die Strafmaße Lebenslänglich oder erneutes
Todesurteil geht.
· Die Verteidigung verliert und die Staatsanwaltschaft gewinnt.
Damit wäre das Todesurteil gegen Mumia praktisch endgültig. Die
Verteidigung würde dann zwar den US Supreme Court anrufen, aber wie
erwähnt, hört dieser solche Fälle nur sehr selten an.
Im letzten Fall wäre Mumia akut von der Hinrichtung bedroht, da der
Gouverneur Pennsylvanias Ed Rendell ? während Mumias Prozess 1982
oberster Leiter der Anklagebehörde war ? bereits angekündigt hat,
dann sofort einen Hinrichtungsbefehl zu unterzeichnen.
Insofern gibt die Entscheidung des 3.Bundesberufungsgerichts den
weiteren juristischen Verlauf vor. Es ist damit zu rechnen, dass
Mumias 25-jähriger Kampf um Freiheit noch dieses Jahr in die eine oder
andere Richtung entschieden wird. Laut Auskunft von Mumias Anwalt kann
das Gericht jederzeit zwischen jetzt sofort und Ende des Jahres eine
Entscheidung fällen.
T: Wie sieht die Unterstützung für Mumia 2007 in den USA aus? Wie
wurde die Anhörung dort beachtet?
MS: Es gab schon im Vorfeld sehr viele Aktivitäten, vor allem in den
Bastionen der Mumia-Solidaritätsbewegung Philadelphia, New York und
San Francisco. Ein wichtiger Fixpunkt hierbei ist jedes Jahr der
Geburtstag Mumias am 24. April ? ironischerweise ist das derselbe Tag,
an dem 1996 auch ein Gesetz mit dem monströsen Namen ?Gesetz zur
Bekämpfung des Terrorismus und zur effizienteren Anwendung der
Todesstrafe" unterzeichnet wurde.
Auch dieses Jahr fanden zahlreiche Veranstaltungen und Kundgebungen zu
Mumias Geburtstag statt. Wie ernst die Gegner Mumias, geschart um den
über 300.000 Mitglieder starken extrem rechtslastigen Polizeiverband
Fraternal Order of Police (FOP), diese Veranstaltungen nahmen, zeigt
sich in dem teilweise offenen Terror, den sie gegen diese
Veranstaltungen ausübten (Teilnehmer wurden bedroht, Inhaber möglicher
Veranstaltungsorte genötigt, Veranstaltungszusagen zurückzuziehen etc.)
In der Woche rund um den Donnerstag der Anhörung fanden etliche
Veranstaltungen statt, meist mehrere am Tag, manchmal sogar mehrere
gleichzeitig. Die afroamerikanische Ex-Kongressabgeordnete Cynthia
McKinney, der Indianer-Aktivist Ward Churchill,
Ex-Black-Panther-Party-Informationsministerin Kathleen Cleaver, der
Journalist Linn Washington, Mumia-Buchautor Dave Lindorff und viele,
viele andere sprachen oder waren beim Hearing oder beides. Ich selbst
sprach am Vortag der Anhörung zusammen mit dem Theologieprofessor Mark
Taylor, Linn Washington, Dave Lindorff und anderen auf einem Talk-in
der Gruppe Educators for Mumia.
Am Abend vor der Anhörung fand in Westphiladelphia ein fabelhaftes
Konzert mit Immortal Technique statt, und bei der Anhörung selbst
waren dann, neben den Mumia-Unterstützern im Gerichtssaal, gut 500
Demonstrantinnen und Demonstranten außerhalb. Sie kamen von überall
aus den USA, manche auch aus Europa oder sogar Afrika. Nach der
Anhörung gab es dann eine Demonstration zum Tathaus (?City Hall"), in
dem auch der Gerichtssaal 253 liegt, in dem Mumia vor nun über 25
Jahren verurteilt wurde.
Einige Wochen vor der Anhörung haben der anarchistische Journalist
Hans Bennett in Philadelphia und ich in einer Art transatlantischem
Bündnis eine kleine neue Gruppe, die ?Journalists for Mumia" (J4M)
gegründet, die ? dank meines Gastgebers in Philadelphia, Ryan, der als
unser Webmaster fungiert ? die Website www.abu-jamal-news.com betreibt
und die Zeitung Abu-Jamal News herausgibt. Die erste Nummer der
Zeitung ? acht Seiten im Zeitungsformat ? wurde binnen weniger Wochen
vor und nach dem Hearing in einer Auflage von 8.000 Stück in ganz
Philadelphia sowie in New York und San Francisco verteilt; für die
demnächst erscheinende zweite Nummer planen wir eine Auflage von
30.000. Diese Nummer wird einen wichtigen Artikel von Jeff Mackler von
der San Francisco Mobilization to Free Mumia Abu-Jamal zum Hearing,
einen Beitrag zum staatlichen und gerichtlichen Terror gegen die eng
mit Mumia verbundene Gruppe MOVE, einen Artikel über das Verfahren
gegen Mumias Bruder Billy Cook wegen Widerstands gegen die
Staatsgewalt, Materialien zu Mumias Zukunftsaussichten, Auszüge aus
der Anhörung selbst und anderes mehr enthalten.
Ebenfalls in Riesenauflage verteilt wurde das Werbeplakat für unsere
gut besuchte Veranstaltung am 18. Mai, auf der ich über die neu
aufgetauchten Hinweise auf polizeiliche Manipulation von
Beweismaterial in Mumias Fall sprach und auf der auch Linn Washington
gesprochen hat. Bei diesen Beweisen handelt es sich um 26 Fotos eines
Pressefotografen, der schon 10 bis 12 Minuten nach den Schüssen auf
Mumia und den Polizeibeamten Faulkner und damit gut zehn Minuten vor
dem Polizeifotografen am Tatort eintraf. Sie beweisen, wie skrupellos
die Polizei Beweise gefälscht ? und Zeugen erpresst ? hat, um Mumia
als den Schuldigen hinzustellen.
Auffällig war demgegenüber die spärliche Berichterstattung der
offiziellen Medien. Überhaupt lässt sich deren Berichterstattung zu
Mumia mit Linn Washingtons Worten charakterisieren, dass sie Mumia
?entweder niedermachen oder ignorieren". Auf der anderen Seite hat das
wichtigste Anzeigenblatt der Stadt, das Philadelphia City Paper, einen
recht langen Artikel von Dave Lindorff und einen wichtigen Leserbrief
von ihm gebracht.
Es liegt an uns, weiter daran zu arbeiten, diesen wichtigen Fall in
die Mainstream-Medien zu bringen.
T: Warum konnte Mumia nicht selbst an der für ihn so wichtigen
Anhörung teilnehmen?
MS: Die Begründung war, dass es sich hier ja ?nur" um eine Anhörung
und nicht um ein regelrechtes Gerichtsverfahren gehandelt hat, bei dem
der Angeklagte natürlich ein Recht auf Anwesenheit hat. Ob das so
richtig und gerecht ist, ist eine ganz andere Frage.
M: Zur Situation im Gerichtssaal: Wie viele Leute waren drin? Waren
auch Mumias Gegner, z. B. Mitglieder des FOP zu sehen?
MS: Der Gerichtsaal fasst etwa 250 Personen und war restlos gefüllt.
Ich denke, es waren zu etwa gleichen Teilen Unterstützer und Gegner
Mumias. Vielleicht auch ein paar Leute, die sich einfach informieren
wollten ? direkt neben mir saßen Leute, die auf mich wie Jurastudenten
wirkten. Dabei haben sich die Gegner im Gegensatz zu den Monaten davor
auffällig zurückgehalten. Es war ihnen wohl klar, dass das extreme,
teilweise kriminelle Verhalten, das sie in letzter Zeit an den Tag
gelegt haben, vor einem so hohen Gericht leicht nach hinten hätte
losgehen können.
T: Der Staatsanwalt von Pennsylvania will in diesem
Verfahrensabschnitt die Wiedereinsetzung der Todesstrafe erreichen.
Wie trat er auf, was waren kurz gesagt seine Argumente und wie nahm
das Gericht das deiner Meinung nach auf?
MS: Ich denke, der Staatsanwalt, ein Mann namens Hugh Burns, der seit
zwölf Jahren mit diesem Fall befasst ist, hat in den 10 der ihm
zugestandenen 65 Minuten, in denen er die Widereinführung der
Todesstrafe gefordert hat, eine schlechte Figur gemacht, und mit
dieser Einschätzung stehe ich nicht allein da. Es war ein typisches
Beispiel echter Paragrafenreiterei, aber er hatte noch keine Minute
geredet, als die Richter schon begannen, ihm sehr pointierte Fragen zu
stellen.
Kern der Sache war die Frage des Formulars, das der Jury vorgelegt
wurde, bevor sie nach dem Schuldspruch gegen Mumia über die zu
verhängende Strafe ? Lebenslänglich oder Tod ? zu entscheiden hatte.
Todesstrafenverfahren in den USA finden in zwei Phasen statt. Zuerst
befinden die 12 Geschworenen über die Schuld eines Angeklagten, dann
über das Strafmaß.
Für die Phase der Strafzumessung ist es sehr wichtig, wie die Jury
instruiert wird. Das geschieht zum Teil mündlich durch den Richter,
aber danach sind die Geschworenen mit sich allein, bis sie zu einem
Urteil kommen. Das einzige, was ihnen dabei hilft, ist ein Formular,
auf dem sie angewiesen werden, wie sie schulderschwerende und
schuldmindernde Umstände zu bewerten haben.
Nun sagt die Rechtslage, dass sich die Geschorenen über erschwerende
Umstände einstimmig einig sein müssen, während das bei mildernden
Umständen nicht der Fall ist. Das bis 1988 in Pennsylvania gültige
Standardformular für die Geschworenen, das in Mumias Fall verwendet
wurde, suggeriert das genaue Gegenteil. Deswegen wurde es nach einem
diese Frage betreffenden Urteil des US Supreme Court von 1988 auch
noch im selben Jahr geändert.
Bei dem Hearing versuchte Staatsanwalt Hugh Burns, von dieser
zentralen Frage abzulenken, aber gemessen an der Anzahl sehr
kritischer Fragen, die sie ihm stellten die drei Bundesrichter davon
unbeeindruckt. Ich wäre überrascht, wenn sie dem Antrag der
Staatsanwaltschaft auf Wiederinkraftsetzung des Todesurteils
stattgeben würden. Aber das heißt in keiner Weise, dass wir in unserer
Wachsamkeit nachlassen dürfen ? der Kampf gegen die Hinrichtung Mumias
bleibt solange zentral, bis diese Möglichkeit endgültig vom Tisch ist!
M: Kommen wir nun zur Verteidigung. Kannst du noch einmal kurz
skizzieren, was 2005 von dem jetzigen Gericht als prüfungswürdig
eingestuft worden ist und wie demnach die Verteidigung Mumias
versucht, ein neues Verfahren für ihn zu erkämpfen?
MS: Ich habe diese Punkte ja vorhin schon grob umrissen. Zum einen
geht es immer noch um Leben und Tod. Wenn die Staatsanwaltschaft
gewinnt, wird Mumia hingerichtet. Abgesehen von meiner Beurteilung und
der der meisten anderen Beobachter hinsichtlich des Gerichtshearings
vom 17. Mai bleibt das eine realistische Möglichkeit. Unsere
rechtlichen Chance, die Hinrichtung Mumias zu verhindern, wären damit
praktisch auf Null reduziert, aber natürlich müssten wir dann dennoch
unser Letztes geben, um das zu verhindern.
Die Verteidigung hat zu all diesen Punkten ? dem Berufungspunkt der
Anklage und ihren eigenen Berufungspunkten, die ich schon skizziert
habe ? mehrere hundert Seiten umfassende Anträge vorgelegt, die meines
Erachtens klarmachen, dass nicht nur die Gerechtigkeit, sondern auch
das geltende Recht auf ihrer Seite stehen.
Die Richter in Philadelphia haben sich sowohl als außergewöhnlich
interessiert als auch als ungewöhnlich informiert gezeigt, was Anlass
zu einem gewissen Optimismus gibt. Die Verteidigung hat also ihren Job
getan ? sie hat gezeigt, dass eine Wiederinkraftsetzung des
Todesurteils gegen Mumia nicht rechtens wäre, dass der Staatsanwalt
die Jury mit seiner Bemerkung, es werde noch ?eine Berufung nach der
anderen" geben, darüber getäuscht hat, dass sie und nur sie die
Verantwortung für Schuldspruch und Urteil trug.
Sie hat außerdem, und das ist ein zentraler Punkt, gezeigt, wie
rassistisch die Anklage bei der Juryauswahl vor sich ging. Bei der
Geschworenenauswahl für ein Verfahren haben Anklage und Verteidigung
je 20 Mal die Möglichkeit, Geschworene ohne Angabe von Gründen
abzulehnen. Das heißt, sie müssen nicht sagen, dieser oder jene
potentielle Geschworene ist parteiisch, ist nicht bereit, die
gesetzlich mögliche Todesstrafe zu verhängen etc.
Hier wurden in Mumias Verfahren 10 von 14 qualifizierten schwarzen
Geschworenen von der Staatsanwaltschaft abgelehnt, während sie von 25
weißen qualifizierten Geschworenen nur 5 von der Liste strich. Von den
weißen potentiellen Geschworenen werden nur 20 Prozent abgelehnt, von
den potentiellen schwarzen aber 71 Prozent ? bei insgesamt 39 (14
schwarzen und 25 weißen) potentiellen Geschorenen ist die statistische
Chance, dass das purer Zufall war und mit rassistischen Erwägungen
seitens des Staatsanwalts nichts zu tun hatte, verschwindend gering.
Die Verteidigung hat hier gute Chancen, dass es eine weitere
gerichtliche Überprüfung der Frage geben wird, ob dem wirklich
rassistische Beweggründe auf Seiten der Staatsanwaltschaft zugrunde
lagen.
Und natürlich hat die Verteidigung auch umfangreiches Material darüber
vorgelegt, wie parteiisch der ursprüngliche Prozessrichter Albert F.
Sabo während der Anhörungen zu einer möglichen Wideraufnahme des
Verfahrens von Mumia 1995, 1996 und 1997 war, Anhörungen, in denen er
nicht zuletzt ?neutral" darüber zu befinden hatte, ob seine
Prozessführung bei Mumias Verfahren von 1982 fair war!
Mit ihren Anträgen und mit ihren mündlichen Präsentationen hat die
Verteidigung Mumias also jetzt getan, was sie konnte. Hier gibt es im
Augenblick nichts weiter hinzuzufügen.
Hier setzt aber die Verantwortung der internationalen
Solidaritätsbewegung ein, und nicht nur ihre, sondern auch die aller
verantwortungsvollen Journalistinnen und Journalisten.
Warum Letzteres? Dies ist ein Musterfall für alles, was falsch ist an
der Todesstrafe, für alles, was falsch ist am US-Justizsystem. Die
Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, was hier passiert,
und genau das ist es, was wir im Moment tun sollten: Öffentlichkeit
schaffen. Nur dann kann die Öffentlichkeit das tun, was andererseits
ihre Pflicht ist, nämlich, die derzeit zuständigen Gerichte wissen zu
lassen, dass sie eine ungerechte Entscheidung nicht tolerieren wird.
Klarzumachen, dass das US-Justizsystem erheblich an Respekt verlieren
wird, wenn es auch jetzt, an diesem letzten Punkt noch die
Ungerechtigkeiten gegen Mumia Abu-Jamal aufrechterhält und fortsetzt.
M: Wie ging die Verteidigung vor? Gingen sie auf alle 3 zur Berufung
zu prüfenden Themenbereiche ein?
MS: Nein, die Verteidigung ging nicht auf alle drei Punkte ein; sie
konzentrierte sich auf die Frage der Todesstrafe und des Rassismus in
der Juryauswahl. Aber natürlich hat sie, wie erwähnt, die beiden
anderen zur Debatte stehenden Punkten in ihren schriftlichen
Ausführungen bereits umfangreich behandelt.
Die Co-Anwältin von Mumias Hauptanwalt Robert R. Bryan, Judith Ritter,
antwortete etwa zehn Minuten lang auf Staatsanwalt Hugh Burns
Ausführungen zur Todesstrafe. Dabei war auffällig, wie selten sie im
Vergleich zu Hugh Burns von den drei Richtern unterbrochen wurde.
Nach Judith Ritter sprach Hauptanwalt Robert R. Bryan ausführlich zum
Rassismus des Staatsanwalts bei der Geschworenenauswahl, wobei er sehr
deutlich machte, dass es hier nicht nur um die vorhin erwähnten
Statistiken geht, sondern auch darum, dass schwarze potentielle
Geschworene von der Anklage nachweislich auf andere ? auf Ausschluss
gerichtete ? Weise befragt wurden als ihre weißen Mitbürgerinnen und
Mitbürger.
Zur selben Frage sprach dann auch noch Christina Swarns vom ?Legal
Fund of the National Association for the Advancement of Colored
People" (NAACP). Diese Organisation hatte einen Antrag von so
genannten ?Freunden des Gerichts" eingereicht. Dabei handelt es sich
um Gruppen oder Organisationen, die ein gesellschaftliches Interesse
an dem zur Debatte stehenden Fall geltend machen.
Die Gerichte können solche Anträge ablehnen, was aber in diesem Fall
nicht geschah. Stattdessen ließ das Gericht ungewöhnlicherweise sogar
Swarns auf dem Hearing sprechen, eine Aufgabe, derer sie sich nach
übereinstimmender Ansicht aller, mit denen ich gesprochen habe,
brillant entledigt hat. Die Frage des Rassismus bei der Juryauswahl,
eines Rassismus, der zur Folge hat, dass Schwarze von zu hundert
Prozent weißen Jury zum Tod verurteilt und dann hingerichtet werden
wie im Dezember 2005 der bekannte Kinderbuchautor und zum
Anti-Gang-Aktivisten gewandelte Straßengangleaders Stan Tookie
Williams in Kalifornien bleibt von eminenter Bedeutung, in Mumias wie
in vielen anderen Fällen.
Aber dasselbe gilt für die beiden Punkte, die beim Hearing von der
Verteidigung nicht angesprochen wurden, nämlich die rechts- und
wahrheitswidrige ?Belehrung" der Jury durch den Staatsanwalt, sie
könne Mumia ruhig verurteilen, da es ja dann noch eine Berufung nach
der anderen geben würde, und das unfaire Verhalten von Prozessrichter
Sabo Mitte der 1990er Jahre.
Von beiden Punkten ist nicht nur Mumia betroffen, sondern auch eine
ganze Reihe von anderen Gefangenen. Von den 32 Personen ? 27 schwarz,
2 Asian Americans, 1 Latino ? die Albert Sabo im Lauf seiner Karriere
zum Tod verurteilt hat, befinden sich 20 immer noch im Todestrakt des
Staates Pennsylvania.
T: Wie nahm das Gericht das Ganze auf? Scheint es die Richter
überhaupt zu interessieren? Schließlich wissen wir von Richter Sabo
und anderen, die in der Vergangenheit über die diversen Manipulationen
in Mumias Verfahren von 1982 ?geurteilt" haben, dass sie sich
regelmäßig hinter Desinteresse und Formalitäten versteckt haben.
MS: Das ist eine interessante Frage. Mein Freund Lamar Williams,
Regisseur eines Films über rassistische Polizeibrutalität in
Philadelphia namens ?Black and Blue" (in den USA ist die Farbe der
Polizei nicht grün, sondern blau), meinte mir gegenüber nach dem
Hearing, es sei dort ?zivil" zugegangen, d.h., so wie man sich die
Ausübung von Recht und Gerechtigkeit vorstellt.
Für mich hatte die Vorstellung, dass dort in sehr freundlichem,
höflichem Ton über Leben oder Tod eines Menschen verhandelt wird,
etwas sehr Bizarres, um nicht zu sagen, Widerwärtiges.
Dennoch glaube ich zu verstehen, was Lamar meint. Ebenso wie Volker
Ratzmann war auch Lamar 1995 bei den ersten Anhörungen zur
Wideraufnahme des Verfahrens von Mumia dabei, das seinerzeit auch in
Deutschland großes Aufsehen erregte.
Ich habe schon erwähnt, dass der ursprüngliche Verfahrensrichter
Albert Sabo auch hier wieder den Vorsitz führte. Fast alle Beobachter
bis in die Mainstream-Presse Philadelphias hinein waren sich einig,
dass Sabo unfassbar unfair war. Wie viele Beobachter berichtet haben
(und Lamar es mir bestätigte), befanden sich seinerzeit nicht im
Dienst befindliche Polizisten in Zivil im Gerichtssaal, die deutlich
sichtbar bewaffnet waren, und als die Verteidigung sich über diese
Drohkulisse beschwerte, wurde sie von Richter Sabo mit der Bemerkung
?Die sind hier, um mich zu beschützen" abgeschmettert.
Eine Beschreibung des unfairen Verhaltens Sabos 1982 und dann 1995-97,
als er sozusagen, nicht zuletzt jedenfalls, über seine eigene
Verhandlungsführung 1982 zu Gericht sitzen sollte, würde Bücher
füllen; tatsächlich schreibe ich gerade im Moment für Abu-Jamal News
einen längeren Artikel darüber, der hoffentlich noch im August fertig
wird.
Die jetzigen Richter, d. h., der Vorsitzende Richter des 3.
Bundesberufungsgerichts Scirica und die beiden Richter Ambro und
Cowen, erweckten den Eindruck, als seien sie hochgradig interessiert
und informiert, was diesen Fall betrifft. Heißt das, dass sie gerecht
urteilen werden? Wir haben nur eine Möglichkeit, dass zu beeinflussen,
nämlich, indem wir selbst aktiv werden. Weitere Berichte über das, was
bei der Anhörung vor sich ging, finden sich auf der News-Sektion
meiner Website www.againstthecrimeofsilence.de.
M: Wann wird es eine Entscheidung geben?
MS: Das ist im Moment wirklich offen. Die Anhörung war am 17. Mai,
jetzt, wo wir dieses Interview führen, haben wir den 15. August. Nach
der Anhörung meinte Mumias Hauptanwalt Robert R. Bryan, er rechne mit
einer Entscheidung innerhalb von 45 bis 90 Tage, aber zugleich
unterstrich er, dass das mehr geraten als geschätzt sei, da das
Gericht allein entscheidet, wie lang es über jeden Einzelfall beraten
will. Und dieser Fall ist, nach einem Vierteljahrhundert Rechtsstreit,
enorm kompliziert.
Die ?90 Tage" sind also schon abgelaufen, und Robert Bryans nächste
Schätzung lautete dementsprechend dann auch ?irgendwann zwischen jetzt
sofort und Ende Herbst", was ja dann fast Weihnachten wäre.
Wir wissen es also nicht. Wir wissen nur, dass die Entscheidung bald
kommen wird ? nicht 2009 oder Sommer oder Frühjahr 2008, sondern noch
dieses Jahr, und dass wir vorbereitet sein müssen, leider, selbst wenn
es unwahrscheinlich ist, unter anderem auch auf das Schlimmste.
M: Wie reagiert die Unterstützungsbewegung in den USA bisher darauf?
MS: Mit dem Versuch, erneut eine breite Bewegung zu entwickeln. Mit
dem Versuch, klar zu machen, dass Mumia, wie Jeff Mackler in seinem
langen Artikel über die Anhörung schreibt, ?Everyman and Everywoman"
ist, das heißt, für uns alle steht, mit dem Versuch, die Einsicht zu
verbreiten, dass eine Hinrichtung oder lebenslängliche Einbetonierung
Mumias nicht nur in sich ein Horror wäre, der nicht toleriert werden
kann, sondern auch Hunderte von Gefangenen in den Todestrakten und
Hunderttausende von anderen Gefangenen in den US-Gefangenen ein
weiteres Stück Leben, ein weiteres Stück Freiheit und ein weiteres
Stück Hoffung nehmen würde.
All das versuchen die US-Aktivistinnen und -aktivisten in zahlreichen
Aktivitäten zu entwickeln, und dabei versuchen auch Hans und ich von
AJN eine Plattform zu sein. Andere Websites, auf denen man sich hierzu
informieren kann, sind www.freemumia.org und www.freemuumia.com.
Ich sollte auch darauf hinweisen, dass es in Frankreich eine lebhafte
Solidaritätsbewegung für Mumia gibt und dass auch in Österreich, der
Schweiz und England sich Aktivistinnen und Aktivisten für ihn einsetzen.
Für uns in Deutschland ist natürlich die Frage, ?Was gedenken wir
selbst zu tun, um den Justizmord an Mumia zu verhindern?"
Diese Frage richtet sich natürlich nicht in erster Linie an euch
beide, sondern ganz konkret, ganz akut, ganz aktuell an die vielen,
vielen Leute, die im Lauf vieler Jahre oder vielleicht auch gerade
erst von Mumias Fall gehört haben und die hoffentlich durch dieses
Interview animiert werden, sich genauer zu informieren. Sobald sie
dies tun, müssten sie wissen: Hier gilt es, etwas zu tun. Denn ein
Unrecht gegen eine/n von uns ist ein Unrecht gegen uns alle.
Ich bin sicher, dass ihr hier eine Menge Ansatzpunkte liefern könnt,
an denen potentielle Aktivistinnen und Aktivisten andocken können.
T: Na klar. In Berlin bereiten wir für den Notfall eine Demo vor, weil
wir denken, dass wir in diesem Fall mit vielen und entschlossen vor
die US-Botschaft müssen. Parallel erstellen E-Mail-Notfalllisten, in
denen wir regelmäßig Infos rumschicken und im Falle eines Urteils sehr
schnell informieren können. Außerdem sind wir durch Infotische,
Redebeiträge und Teilnahme an vielen linken Demonstrationen und
Veranstaltungen in Berlin zur Zeit damit beschäftigt, die von dir
erwähnte notwendige Öffentlichkeit herzustellen. Falls sich mensch in
die E-Mail-Notfallliste eintragen möchte oder sonst Fragen hat: mailt
an free.mumia at gmx.net .
M: Außerdem sollten wir hier die ?sprechende Broschüre", das mit dir
erstellte Hörbuch ?Wettlauf gegen den Tod" erwähnen. Es kam
anlässlich des Tages der politischen Gefangenen am 18. März 2007
heraus. Es enthält viele Infos zu Hintergrund und Geschichte von Mumia
Abu-Jamal, staatlicher Repression gegen die schwarze
Bürgerrechtsbewegung generell und die Black Panther Party im
Speziellen, sowie über Strafentwicklung vor dem Hintergrund der
privatisierten Gefängnisindustrie in den USA. Begleitend dazu gibt es
die ständig aktualisierte Webseite www.mumia-hoerbuch.de, auf der
darüber und zu allen aktuellen Schritten der Kampagne für die Freiheit
von Mumia und gegen die Todesstrafe generell informiert wird.
T: Michael, wir danken dir für dieses Gespräch.
MS: Ich danke euch.
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